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Wolfs ForumInformationen und Austausch über Wölfe
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Verletzter Wolfswelpe taucht mitten in Wittichenau auf
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Karpatenschafe für die Lausitz :: Sachsen erwägt Wolfsabschuss |
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Wolfsfreund
Anmeldungsdatum: 05.09.2007 Beiträge: 306 Wohnort: BW
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Verfasst am: 12 Okt 2008 11:22 Titel: |
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Leider sehe ich auch keine Möglichkeiten "unbeliebtes" Raubwild vor solchen hinterhältigen Angriffen zu schützen. Monitoring per GPS mit häufiger Standortkontrolle wäre eine Lösung, aber kein permanenter oder sicherer Schutz und auch sehr aufwendig und Kostenintensiv.
Da Wildtiere auch wandern oder aus irgendwelchen Gründen(Menschliche Störungen usw) aus Revieren abwandern, ist es auch schwer nachzuweisen ob ein Tier nun abgewandert oder ilegal geschossen wurde, wenn es nicht gekennzeichnet ist oder ein Sendehalsband trägt.
Eine andere Lösung würde mir auch gerade nicht einfallen.
Ohne die Kulanz der Jägerschaft in den betroffenen Reviere wird es schwer, da etwas zu erreichen. Was nützt es wenn ein Wolfsfreund irgendwo sitzt und sich an seinen Revierwölfen erfreut, wenn ein paar Reviergrenzen weiter ein Wolfshasser sitzt der nur auf eine Gelegenheit hofft diese vor die Optik zu bekommen. Wölfe oder andere Beutegreifer haben andere Reviergrenzen als die der Jägerschaft.
Darum auch meine Forderung nach mehr Kontrolle bezüglich Waffen und Munition, der Reviere durch unabhängige Inspektoren ,sowie wesentlich empfindlichere Strafen bei Beschiessungen von beschützten Wildtieren.
Leider habe ich auch keine besseren Lösungen..
Grüße der Wolfsfreund _________________ Es waren die Jäger und Forstbeamte ,die als erstes die Wölfe in der Lausitz gesichtet haben und damit einen wichtigen Grundstein zum Wolfsmanagment setzten. |
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thomasriepe2000
Anmeldungsdatum: 10.12.2006 Beiträge: 249
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Verfasst am: 12 Okt 2008 12:37 Titel: |
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Zitat: | Darum auch meine Forderung nach mehr Kontrolle bezüglich Waffen und Munition, der Reviere durch unabhängige Inspektoren ,sowie wesentlich empfindlichere Strafen bei Beschiessungen von beschützten Wildtieren. |
Das halte ich aber für gar keine schlechte Idee. wie ist das eigentlich bei der Jägerschaft? Wird da Munition kontrolliert? Weiß ich nicht, glaube ich aber nicht. Wenn allerdings jeder Jäger für jede Kugel Rechenschaft ablegen müsste, würde vielleicht vorsichtiger agiert... _________________ www.riepehunde.de |
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Wolfsfreund
Anmeldungsdatum: 05.09.2007 Beiträge: 306 Wohnort: BW
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Verfasst am: 12 Okt 2008 13:30 Titel: |
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Generell gibt es das nicht. Ich führe ein sogenannten Munitionsnachweis auf freiwilliger Basis um Rechenschaft im Falle von Munitionsverlust und zur eigenen Kontrolle. Pflicht besteht dazu nicht!
Grüße der Wolfsfreund _________________ Es waren die Jäger und Forstbeamte ,die als erstes die Wölfe in der Lausitz gesichtet haben und damit einen wichtigen Grundstein zum Wolfsmanagment setzten. |
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Grauer Wolf Gast
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Verfasst am: 12 Okt 2008 17:00 Titel: |
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Wolfsfreund hat folgendes geschrieben: | Generell gibt es das nicht. Ich führe ein sogenannten Munitionsnachweis auf freiwilliger Basis um Rechenschaft im Falle von Munitionsverlust und zur eigenen Kontrolle. Pflicht besteht dazu nicht!
Grüße der Wolfsfreund |
Dann wäre es an der Zeit, aus Deinem freiwilligen, guten Beispiel eine Pflicht für alle zu machen: Nachweis des Verbleibes jeder einzelnen Patrone.
Wenn ich überlege, was seinerzeit beim Bund los war, wenn nach dem Schießen auch nur eine Hülse fehlte!? Da haben wir schon mal eine 1/4 Stunde im Gras gesucht...
Andererseits, wie groß ist der Kontrolleffekt wirklich? Ein Fehlschuß, der bei schlechten Schützen ja immer mal passieren kann, ging in Wirklichkeit woanders hin...
Gruß
Grauer Wolf |
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Jens Moderator
Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 580 Wohnort: Stolpe
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Verfasst am: 13 Okt 2008 1:20 Titel: |
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Also das mit der Nachweispflicht der verschossenen Patronen ist erstens rechtlich kaum durchsetzbar und auch taugt es kaum als wirklicher Nachweis, da ja kaum zu kontrollieren. So etwas kann man auf dem Schießstand machen, aber nicht in freier Natur, wo der Schütze allein unterwegs ist. Kurz gesagt ...realitätsfern.
Eine mehr realistische Möglich wäre, dass die untere Jagdbehörde vermehrt auch den Aussendienst aufnimmt und stichprobenweise die Jäger kontrolliert bei der Jagd, aber selbst dass wäre vom Aufwand und von den Kosten her kaum machbar. Zudem könnte das eh nur bei Gesellschaftsjagdten durchgeführt werden. Der spontane Einzelansitz des Jägers ist halt so nicht kontrollierbar.
Also wirklich realistisch gesehen halte ich auch nix davon, weil es eh nix bringt.
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Kiki
Anmeldungsdatum: 09.10.2008 Beiträge: 4 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 13 Okt 2008 1:36 Titel: |
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Auch wenn das vielleicht off topic ist, habe ich mal eine Frage.
Darf der Jäger wann immer es ihm beliebt losgehen und schießen oder muß er das vorher anmelden?
Aber einen Nachweis was er geschossen hat muß er doch sicherlich melden, oder liege ich da auch falsch.
LG Kiki |
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thomasriepe2000
Anmeldungsdatum: 10.12.2006 Beiträge: 249
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Verfasst am: 13 Okt 2008 9:36 Titel: |
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Jens schrieb:
Zitat: | Also das mit der Nachweispflicht der verschossenen Patronen ist erstens rechtlich kaum durchsetzbar und auch taugt es kaum als wirklicher Nachweis, da ja kaum zu kontrollieren. So etwas kann man auf dem Schießstand machen, aber nicht in freier Natur, wo der Schütze allein unterwegs ist. Kurz gesagt ...realitätsfern. |
So realitätsfern finde ich das garnicht. Der muss einfach für jede Kugel ein Nachweisheft führen. Wann, Wo und für welches potenzielle Ziel wurde die Kugel eingesetzt. Dass da getrickst wird, klar - trotzdem glaube ich, bei richtiger Kontrolle würde es zumindest ein abschreckende Wirkung haben. Und wieso rechtlich nicht durchsetzbar? Da hantieren Menschen mit tödlichen Waffen! Jeder Polizist, jeder Soldat, der mit ähnlichen Gerätschaften hantiert, muss peinlich genau nachweisen, wozu er Munition benutzt hat. Ich glaube, das Recht ist da kein Hinderungsgrund, auch nicht die öffentliche Meinung - eher schon die Lobby der einflussreichen Jägerschaft... _________________ www.riepehunde.de |
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Jens Moderator
Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 580 Wohnort: Stolpe
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Verfasst am: 13 Okt 2008 10:15 Titel: |
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Ich denke es hat mit Lobby nichts zu tun, es ist einfach keine vernünftige Kontrollmöglichkeit vorhanden. Selbst wenn ein Schussbuch geführt wird, ist das nur eine theoretische Kontrolle. Was der Jagdausübungsberechtigte tatsächlich macht und was er in das sogenannte Nachweisheft der Munition einträgt ist schlichtweg nicht kontrollierbar. Und weil das so ist, ist es rechtlich m.E. auch nicht durchsetzbar. Der Jagdausübungsberechtigte ist halt meistens allein und spontan unterwegs. Ich denke das Ganze würde nur zum einem bürokratischen Monster werden und absolut nichts bringen. Wie schon gesagt ist so eine Sache nur machbar auf einem Schießplatz ( wie bei der Bundeswehr oder Polizei ). |
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lSSBl
Anmeldungsdatum: 09.03.2008 Beiträge: 13
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Verfasst am: 13 Okt 2008 16:20 Titel: |
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Hallo,
eine sog.Kugelkontrolle ist Quatsch, weil nicht durchsetzbar. Das Grundgesetz mit seinem aus Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG hergeleiteten allgemeinen Persönlichkeitsrecht steht dem entgegen.
Und übrigens - was soll diese Überwachung? Es gibt strafrechtliche Bestimmungen, welche ausreichende Sanktionen bieten.
Tschöö |
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Wolfsfreund
Anmeldungsdatum: 05.09.2007 Beiträge: 306 Wohnort: BW
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Verfasst am: 14 Okt 2008 6:00 Titel: |
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Nun es ist etwas anderes als bei der Bundeswehr,Polizei oder anderen staatlichen Einrichtungen das ist absolut nicht zu vergleichen.
Jens hat schon recht die Kontrolle wäre sehr preis und Zeitintensive und würde im Endeffekt kaum etwas bringen, da es einen zu hohen Aufwand und ein zu geringes Ergebniss erzielen würde.
Vorallen wer sollte die Kontrollen in derart ausführen und in welchen Zeiträumen und wer sollte dann die entstehenden Kosten tragen?
Bei der Ansitzjagd ist man alleine und auch wie Jens richtig meinte spontan unterwegs. Wie ich schon geschrieben habe ich führe dieses Buch zu meiner eigenen Kontrolle.
Irgendwie ist das Ganze auch etwas abgedriftet.
Meine Forderung nach mehr Kontrollen der Waffen und Munition sowie der Reviere bezog sich bei Waffen und Munition mehr auf die gemeinschaftliche Jagd wie z.B Treibjagden und den mir an das Herz "gewachsenen Gastjägern" und den sogenannten Sportschützen.
Bei der Ansitzjagd wäre dies kaum machbar das ist mir auch klar.
Zu den Revierkontrollen ist meine persönliche Meinung sollten Reviere die schon häufiger aufgefallen sind durch Missstände in unregelmäßigen Abständen durch unabhängige fachlich versierte Kontrolleure begangen werden. Kontrollen werden durchgeführt so ist das nicht zuständig dafür sind die Jagdaufsicht sowie der Jagdbeirat.
Es scheitert leider oder wie immer an dem lieben Geld!! Das Thema Jagdinspekteure oder Jagdpolizei ist ja schon so alt wie die Jagd selber.
@Kiki
Jedes erlegte Stück oder jedes überfahrene Stück ist meldepflichtig nur mal so anmerkt.
Als Jäger darf man auch nicht einfach so losrennen und jagen.Für nächtliche Jagd zum Beispiel benötigt man eine Sondererlaubniss einzige Ausnahme ist wenn Seuchen eingedämmt werden sollen.
Ansonsten kann ich mir die Zeiten einteilen wie ich will.Schiessen darf ich erst wenn ich mir absolut sicher sein kann das ich damit auch niemanden gefährde. Also wie manchmal gerne hingestellt in John Wayne Manier aus der Hüfte schiessen ist nicht!
@issbi was das Grundgesetz mit Kugelkontrolle zu tun haben soll kann ich nun gerade garnicht nachvollziehen. Persönlichkeitsrechte können durch Gesetzgebungen und Verweisen auf andere gelten Rechte der BRD aufgehoben werden, wenn es zum Beispiel um die Sicherheit geht.
Vielleicht konnte ich ein bischen das ganze entwirren.
Grüße der Wolfsfreund _________________ Es waren die Jäger und Forstbeamte ,die als erstes die Wölfe in der Lausitz gesichtet haben und damit einen wichtigen Grundstein zum Wolfsmanagment setzten. |
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Marsupial Wolf
Anmeldungsdatum: 16.05.2007 Beiträge: 251 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 14 Okt 2008 21:29 Titel: |
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Danke für eure Vorschläge bzgl. meiner Frage was man gegen illegale Abschüsse tun könnte. Wie erwartet gibt es natürlich kein Patentrezept. Meines Erachtens wären weitere deutliche Signale von verantwortlichen Stellen (Verbände, Presse..) sehr wichtig, um gegen das teilweise nicht vorhandene Unrechtsbewusstsein anzukämmfen.
Wenn sich dann ein H.Bethe ("Präsident Landesjagdverband" o.ä.) hinstellt und meint "Wir begrüßen die Zuwanderung, ABER mann müsse sich auch überlegen ob man Wölfe in Berlin haben will" - und das bei gerade mal 3 reproduzierenden Paaren in 2007 - (das war jetzt frei zitiert, so wie ich das noch in Erinnerung habe) oder in der Wild&Hund-Zeitung steht dann ein Interview mit einem Wildfleischverwurster aus der Lausitz mit der Überschrift "die Situation bleibt schlimm" anstatt vielleicht ein Interview mit einem Waidmann, der die Begegnung mit einem Wolf als großes Naturerlebniss empfunden hat, ist da wohl noch einiges im Argen. Es wird von verantwortlichen Stellen unterschwellig Stimmung gemacht. (Die ganzen positiven Bsp. hab ich nicht vergessen, aber es geht ja darum zu schauen, was noch schief läuft)
@ISSBI: Das war doch jetzt hoffentlich nicht Ernst gemeint mit den Persönlichkeitsrechten entsprechend Grundgesetzt? Sonst fahr ich künftig immer mit 100Km/h durch die Stadt - weil wenn ich langsamer fahr, kann ich meine Persönlichkeit nicht entfalten..Und die ist mir im Grundgesetzt garantiert! hahaha!
Viele Grüße |
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lSSBl
Anmeldungsdatum: 09.03.2008 Beiträge: 13
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Verfasst am: 16 Okt 2008 9:53 Titel: |
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Leute Leute leute,
bevor etwas geschrieben wird, sollte man nachdenken. Durch das aus den GG hergeleitete Persönlichkeitsrecht ist seinerzeit die geplante Volkszählung (aufgrund des Volkszählungsgesetzes) gekippt worden.
So, wenn ich nun eine sog.Kugelkontrolle einführen möchte, benötige ich dafür eine gesetzliche Grundlage. Diese hat sich wiederum an dem Grundgesetz messen zu lassen und würde im Ergebnis am allg.Persönlichkeitsrecht scheitern.
Die Sicherheit ist da mit im Spiel, dürfte aber keinen Einfluss haben. Denn ein Sicherheitsproblem gibt es ja nicht. Das Ziel, Schutz des Wolfes kann ich damit auch nicht erreichen. Dafür gibt es nämlich bereits die Schutzbestimmungen, welche ein Bejagen untersagen.
Hört auf, Euch damit den Kopf zu zerbrechen. Das wird kein Politiker angehen weil es von vornherein zum Scheitern verurteilt ist.
Tschöö, lSSBl |
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thomasriepe2000
Anmeldungsdatum: 10.12.2006 Beiträge: 249
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Verfasst am: 16 Okt 2008 10:19 Titel: |
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|ssb|,|ssb|,|ssb|,
bitte unterstelle nicht, dass hier nicht gedacht wird
Und deine Grundgesetzgeschichte ist und bleibt etwas merkwürdig. Natürlich gibt es ein Sicherheitsproblem, wenn jemand mit einer Waffe durch die Gegend läuft - es geht hier ja nicht nur um den Wolf, sondern grundsätzlich und das abfeuern von Munition - und da mit dem Perönlichkeitsrecht zu kommen erinnert mich an Argumentationen aus anderen Foren...
Um auf das Schussbuch zurückzukommen - man sollte da nicht draufrumreiten, war ja nur so eine Idee, wie man vielleicht illegalem Handeln entgegentreten könnte, sei es auch nur zur Abschreckung. Aber es ist natürlich auch klar, das es relativ unwahrscheinlich ist, so etwas umzusetzen.
Aber mit Persönlichkeitsrecht bei Waffen zu kommen, ist schon recht befremdlich. Wir sind hier doch nicht in Texas _________________ www.riepehunde.de |
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joswolf
Anmeldungsdatum: 28.10.2006 Beiträge: 611 Wohnort: Sonbeck
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Verfasst am: 16 Okt 2008 10:49 Titel: |
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Das Topic ist nich Munition sondern ein getotete Wolfswelpe. Nicht erschossen aber eingeschlaefert.
Die Jaeger durften keinen verletzten Wolf toten denn er koennte noch laufen auf drei Beinen. Geldstrafen fuer den Jaeger. Wieso durfen Behoerden jetzt selber einen Wolf toten!!! Das ist nicht Gerecht in meinen Augen.
Jos |
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Jens Moderator
Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 580 Wohnort: Stolpe
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Verfasst am: 16 Okt 2008 11:55 Titel: Traueranzeige |
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Die Traueranzeige erschien in einem Wochenblatt verteilt an alle Haushalte im dortigen Bereich: |
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