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Jäger fordern: Wolf gehört ins Jagdgesetz

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Jäger klagen über Nachwuchsmangel :: Jäger fürchten den grossen Grauen  
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balin
Gast





BeitragVerfasst am: 12 Dez 2009 4:35    Titel: Antworten mit Zitat

Es ging mir darum, den Faden aufzunehmen, den Her Wotschikowsky in seinem Ausblick hinterlassen hat:
Zitat:
Die gegenwärtige Rechtslage schützt also die lt. Naturschutzgesetz „besonders und streng geschützten“ Arten sehr gut, auch dann, wenn sie zusätzlich dem Jagdrecht unterliegen. Diese Rechtslage ist aber für viele recht unübersichtlich, eine Bereinigung wäre gut, etwa in diesem Sinne: Arten, die eine Bejagung vertragen oder der Kontrolle bedürfen, ins Jagdrecht. Die anderen ins Naturschutzrecht. In unserem Fall hieße das: Der Wolf bleibt im Naturschutzrecht, wo er ist. Der Luchs schließt sich ihm an und ver-lässt das Jagdrecht. Wenn sich die Populationen so entwickeln, dass sie bejagt werden können oder sollen – rein ins Jagdrecht. Die FFH-Richtlinie erlaubt jagdliche Eingriffe, allerdings unter strengen Auflagen (z. B. intensives Monitoring), damit der „günstige Erhaltungszustand“ der jeweiligen Population gewahrt bleibt. Das Jagdgesetz mit Abschussplanung, Quotenregelung, Jagd- und Schonzeiten reicht dazu nicht aus. Es ist auf lokale, bestenfalls regionale Populationen ausgerichtet, lässt aber die komplizierten Ansprüche von großräumig in geringer Dichte lebenden Tieren außer Acht, und es bie-tet nicht genügend Gewähr, dass Populationen nicht in einen kritischen Zustand gera-ten. Der Rothirsch, Jägers liebstes Kind, bietet für diese Defizite ein bedenkenswertes Beispiel.

Derzeit wäre die Überführung des Wolfes ins Jagdrecht jedenfalls ein völlig falsches Signal – wegen der Symbolkraft, die dahinter steckt, und auch wegen der Rechtsunsicherheit, auf die sich jemand berufen könnte, der einen Wolf irrtümlich erlegt.(Zitatende)

Wir haben eben derzeit die Situation, daß andernorts die Jagd auf den Wolf eröffnet worden ist, weil es dort größere Wolfsbestände gibt.
Wenn schon unter den Bedingungen des für ein Wildtiermanagement wesentlich günstigeren Lizenzsystems eine Wolfsjagd nur mit zweifelhaftem Erfolg gekrönt sein kann, so wird sie unter unseren Rahmenbedingungen zum fast völligen Unsinn. Das möchte ich nachweisen. Unsere Jagdstrukturen geben das einfach nicht her.
Der Berufsjäger als übergeordneter Akteur, so wie Widukind sagt, wäre
eine vertrauenswürdige Instanz, so einen Apparat wie den US Agricultural Service als Hintergrund gibt es hier aber soviel ich weiss nicht. Bei uns wird vieles sich selbst überlassen.
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balin
Gast





BeitragVerfasst am: 13 Dez 2009 8:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Erfassung der Wildtierbestände habe ich diesen Link gefunden:
http://www.ljv-sachsen.de/index.php?id=33
Immerhin ein Ansatzpunkt, wenn man den Jägern vertraut.
Und wenn man dann weiter sucht, kommt man zu dieser Zusammenfassung für 2008:
http://medienjagd.test.newsroom.de/wild_jahresbericht2008_komp.pdf
für 2006:
http://medienjagd.test.newsroom.de/jahresbericht_2006internet.pdf
für 2007 mit ein paar zusätzlichen Erklärungen
http://medienjagd.test.newsroom.de/wildjahrbericht2007.pdf
Für die vielen Fragen die sich stellen wird man an den Methoden noch arbeiten müssen. Um dann Aussagen im Zusammenhang mit dem Wolf machen zu können, sollte man das alles mitverfolgen. Ich finde das mächtig interessant.
Es sollten doch Möglichkeiten vorhanden sein, gerade die Schalenwildarten
genauer zu erfassen. Mit den Abschußzahlen als Grundlage zäumt man den Gaul von hinten auf.
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