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Nun doch: Wolf kommt in Sachsen ins Jagdrecht

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Jagdfreies Gebiet :: PROTEST gegen Aufnahme des Wolfes ins sächsische Jagdrecht !  
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thomasriepe2000



Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 249

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BeitragVerfasst am: 29 Apr 2010 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
thomasriepe2000 hat folgendes geschrieben:

...
@cleanerwolf
Ich finde, man sollte hier durchaus Dinge klarstellen, wenn ideologisch geprägte, zweifelhafte Aussagen gemacht werden - die, wenn auch auf andere Arten bezogen, ggf. als Rechtfertigung herangezogen werden, um auch Wölfe zu bejagen. Kormorane rotten Äschen aus,....

Na, das beweise mir mal bitte....

Ausserdem, ich habe keinesfalls die notwendige Bejagung des Kormorans als Argument für eine notwendige Bejagung des Wolfes benutzt. Das unterstellst du mal eben ganz elegant so, ist aber nicht die Wahrheit.


Smile Smile Smile Das war die Antwort auf Cleanerwolfs Anmerkung, dass wir hier über Kormorane und nicht über Wölfe reden. Und interessierte Mitleser, die hier nicht angemeldet sind, sich aber informieren möchten stellen ggf. einen Bezug her, wenn hier behauptet wird, dass Tiere andere Tiere täglich dutzende Male ausrotten und dass diese Mitleser da auch den Wolf mit einbeziehen. Also keine Unterstellung an dich, sondern eher der Hinweis, dass man in einem öffentlichen Forum auch falsche Dinge (oder besser: nicht bewiesene Behauptungen) klarstellen sollte. Also, lenke nicht von deinen eigenen Behauptungen ab (täglich werden dutzende Arten von anderen Arten ausgerottet), sondern liefere endlich einen Beweis. Wie gesagt, ich biete dir ja eine faire Chance mich zu belehren und deine Behauptungen nachzuweisen...

_________________
www.riepehunde.de
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Lutra



Anmeldungsdatum: 30.12.2006
Beiträge: 366
Wohnort: Pulsnitz

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BeitragVerfasst am: 29 Apr 2010 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

@Querkus

Betr.: "Luxusgeschöpf"

Querkus, das ist es ja gerade. Den Wolf beeinflußt keiner, aber er beeinflußt doch einige andere Arten! Es "prosperieren" natürlich keine anderen Arten von ihm in dem Sinne, dass sie sich von ihm ernähren. Obwohl, so ganz stimmt das auch schon nicht, denn die Reste seiner Beute nützen doch noch andere.
Aber bist Du wirklich der Meinung, dass ein Tier, was sozusagen an der Spitze der Nahrungspyramide steht, nur der blanke Luxus ist? Seeadler, Fischotter, Hai genauso? Eine solche Auffassung bezeichne ich mal sehr höflich als merkwürdig, zumal, wenn sie von einem in Punkto natürlicher Zusammenhänge scheinbar gebildeten Menschen kommt.
Zu Deinen Fragen, die ich beantworten soll:
Schon mal was vom Revierverhalten des Wolfes gehört und von innerartlicher Konkurrenz? Da kannst Du Prädatoren, Klimafaktoren, Futtermangel, Raummangel ruhig mal außen vor lassen (gilt nicht nur beim Wolf).
Und die Funktion des Wolfes? Er sorgt dafür, dass das Wild Wild bleibt und nicht zum freilebenden Haustier wird, ist doch ganz einfach. Der Jäger hat nicht mehr so viel Arbeit damit, fehlende Großprädatoren zu ersetzen, ist doch gut so, oder?
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Lutra



Anmeldungsdatum: 30.12.2006
Beiträge: 366
Wohnort: Pulsnitz

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BeitragVerfasst am: 29 Apr 2010 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wolfsheuler hat folgendes geschrieben:
Offenbar wollen auch nicht alle sächsischen Jäger den Wolf hegen. Es gibt auch welche, die es als Riesenschweinerei bezeichnen, dass das sächsiche "Wolfsproblem" an die Jäger übertragen werden soll.
Leider sind die dazugehörigen Artikel in der Sächsichen Zeitung nur gegen Zahlung zu lesen.
http://www.sz-online.de/search/suche.asp
Wenn man aber als Suchbegriff "Wölfe" eingibt, findet man gleich mehrer entprechende Themen, bzw zumindest die Ueberschriften


Ich habs mal gelesen und genau so auch erwartet. Daher kam auch mein Unverständnis zum Anfang des Treads her, warum die Jäger unbedingt den Wolf ins Jagdrecht wollen. Es sind auch nicht "die Jäger", sondern nur einige, die sich in ihrer Wichtigkeit übergangen fühlen. Jetzt jammern schon andere in der Presse, die "Wolfsproblematik" solle auf die Jägerschaft abgewälzt werden!

Wie wäre es denn, wenn die Absichtserklärung von Frank Kupfer, den Wolf ins Jagdrecht zu nehmen, nur ein schlauer Schachzug wäre, um die Praktiker unter der Jägerschaft dazu zu bewegen, zu sagen, nöö, eigentlich wolln wir das gar nicht?

Im Übrigen zur Sache: Der Vorstoß, den Wolf ins Jagdrecht zu nehmen, ist eine politische Entscheidung. Da spielen sachliche und fachliche Beurteilungen nicht die größte Rolle.
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greywolf



Anmeldungsdatum: 26.04.2010
Beiträge: 36

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BeitragVerfasst am: 30 Apr 2010 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Randbemerkung:
Da Wölfe bereits durch Berner Konvention und Washingtoner Artenschutzgesetz (also Naturschutzrecht) geschützt sind, können sie nicht ins Jagdrecht aufgenommen werden. Bis vor wenigen Jahren hatte der Wolf z.B. in Mecklenburg-Vorpommern diesen nach deutscher Rechtssystematik nicht zulässigen Doppelrechtsstatus. Deshalb wurde er in MV aus dem Jagdrecht entlassen.
Abgesehen davon würde auch das Naturschutzrecht den Abschuss einzelner Tiere erlauben. Beim Biber in Bayern ist das mehr oder weniger Alltag. Warum also Wölfe ins Jagdrecht? Sollen Wölfe der Wildschadensregulierung zugeführt werden? Wollen die Jagdpächter dann die gerissenen Schafe entschädigen?

grey
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jurawolf



Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 283

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BeitragVerfasst am: 30 Apr 2010 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

das washingtoner artenschutzabkommen hat damit herzlich wenig zu tun. dieses regelt einzig und alleine den internationalen handel mit gewissen tierarten bzw. produkten davon. daraus kann kein aber kein schutzgebot o.ä. abgeleitet werden.

die berner konvention ist nur ein internationales abkommen und greift somit nicht direkt in das management der staaten. die konvention muss also noch im jeweiligen nationalen recht umgesetzt werden, allenfalls auch im supranationalen (EU etc.). wie dies geschieht, bleibt aber den staaten überlassen. ob dies via jagdrecht geschieht oder nicht, kann nicht die berner konvention bestimmen. ich bezweifle daher, dass die berner konvention es ausschliesst, den wolf ins jagdrecht zu nehmen. beispielsweise ist ja auch der fischotter im jagdrecht, ist aber in der konvention wie der wolf im appendix 2 (streng geschützte tierarten) geführt. dies scheint also kein widerspruch zu sein. wenn es ein widerspruch wäre, müsste man sich vor der ganzen sache ja keine sorgen machen, da das bundesverfassungsgericht oder spätestens der europ. gerichtshof dies verhindern würden.
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C.J.W. Handendoek



Anmeldungsdatum: 01.11.2009
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 01 Mai 2010 9:45    Titel: Antworten mit Zitat

In Artikel 12 der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) ist geregelt, dass die EU-Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen treffen, um ein strenges Schutzsystem für die in deren Anhang IV Buchst. a) genannten Tierarten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet zu schaffen. Unter Anhang IV Buchst. a) ist der Canis lupus aufgeführt. In Deutschland wurde dies, nachdem eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof notwendig war, wie folgt gesetzlich umgesetzt: Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1. BNatSchG ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten... Nach der Begriffsbestimmung des § 7 Abs. 2 Nr. 13. Buchst. b) aa) BNatSchG sind besonders geschützte Arten die Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind, also auch Canis lupus.

In Deutschland heißt dies, dass der Wolf in die Liste der jagdbaren Tiere aufgenommen wird.

Mal eine andere Frage: Wenn der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen ist, müssen dann die Jäger für Unfallschäden und sonstige Schäden, die von ihren Wölfen ausgehen, aufkommen?


Gruß
Handendoek



p.s.: Meine Freundin hat es kürzlich schön auf den Punkt gebracht: Naturschutz gibt es in diesem Lande nur so lange, wie kein anderes Interesse entgegensteht.
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CleanerWolf



Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 427
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 01 Mai 2010 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

C.J.W. Handendoek hat folgendes geschrieben:
In Artikel 12 der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) ist geregelt, dass die EU-Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen treffen, um ein strenges Schutzsystem für die in deren Anhang IV Buchst. a) genannten Tierarten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet zu schaffen. Unter Anhang IV Buchst. a) ist der Canis lupus aufgeführt. In Deutschland wurde dies, nachdem eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof notwendig war, wie folgt gesetzlich umgesetzt: Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1. BNatSchG ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten... Nach der Begriffsbestimmung des § 7 Abs. 2 Nr. 13. Buchst. b) aa) BNatSchG sind besonders geschützte Arten die Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind, also auch Canis lupus.

In Deutschland heißt dies, dass der Wolf in die Liste der jagdbaren Tiere aufgenommen wird.

Deine Schlussfolgerung verstehe ich im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Absatz nicht.
Zitat:

Mal eine andere Frage: Wenn der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen ist, müssen dann die Jäger für Unfallschäden und sonstige Schäden, die von ihren Wölfen ausgehen, aufkommen?

Glaube ich kaum. Jäger müssen ja auch keine von Füchsen gerissenen Hühner bezahlen.
Wenn doch wäre es Wasser auf den Mühlen der "Bestandskontrolle"-Befürworter, nach deren Auffassung man Nutztiere nur dadaurch effektiv schützen kann, indem man die Wolfspopulation möglichst stark dezimiert.

_________________
"Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist,
es wär nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt."
Die Ärzte
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C.J.W. Handendoek



Anmeldungsdatum: 01.11.2009
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 01 Mai 2010 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

CleanerWolf hat folgendes geschrieben:
... Deine Schlussfolgerung verstehe ich im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Absatz nicht. ...

Das sollte bittere Ironie mit einer Tendenz zum Zynismus sein.


Meine Jäger schimpfen immer, dass sie Zahlen müssen, wenn der Keiler ein Auto zu Schrott verarbeitet oder die Rotte ein Maisfeld verwüstet hat.

Gruß
Handendoek
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Quercus



Anmeldungsdatum: 03.03.2010
Beiträge: 151

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BeitragVerfasst am: 03 Mai 2010 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Wildunfällen müssen Jäger überhaupt nichts zahlen, das regelt die Kasko-Versicherung des Fahrzeughalters.

Im Übrigen ist mir immer noch nicht schlüssig begründet worden, warum die Aufnahme des Wolfes in die Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Tiere zwangsläufig seinen Schutzstatus aufhebt.

Noch ein kleiner Nachtrag in Sachen Luxusgschöpf, ist glaube ich, falsch verstanden worden:
"Luxusgeschöpf" ist zu verstehen als Luxus aus Sicht der Natur, nicht aus menschlicher Sicht.
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grauer-geselle



Anmeldungsdatum: 26.09.2008
Beiträge: 178
Wohnort: Laubusch / Sachsen

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BeitragVerfasst am: 03 Mai 2010 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Quercus hat folgendes geschrieben:


Noch ein kleiner Nachtrag in Sachen Luxusgschöpf, ist glaube ich, falsch verstanden worden:
"Luxusgeschöpf" ist zu verstehen als Luxus aus Sicht der Natur, nicht aus menschlicher Sicht.


Quercus, kennt die Natur LUXUS ????

In ihr hat alles Bestand und ist somit, ( zwar aus menschlicher Herangehensweise nicht immer nachvollziehbar ) daseinsberechtigt, solange es überlebt.

Von der Ratte zum Elefanten, von der Fliege zur Gottesanbeterin, vom Marder zum Bären, vom Grashalm zur Eiche !

Die Natur kennt Gesetze, die auf menschliches Denken nicht anwendbar sind. "Kannst Du - dann bist Du ! ", das ist die Devise.

Alles ist gleichberechtigt, solange es stark genug ist, auch noch in den nächsten Jahren dazusein. Wie es das schafft, ist Nebensache.

Es gab gestern eine interessante Doku auf N24. Was wäre, wenn der Mensch schlagartig weg wäre ?! Quintessenz des Beitrages: Im Verlaufe von 5-10000 Jahren erinnert immer weniger an den Menschen, seine Errungenschaften verfallen, die Natur erobert sich alles zurück und läßt menschliche Spuren bis zum Nichts verblassen.

LUXUS heisst, etwas haben zu können, was man nicht unbedingt braucht.
Es gibt 1000de Beispiele in der Natur, wer wen nicht bräuchte ! Dann müßte man sie aber auf ein nicht mehr zu existierend mögliches Minimum begrenzen, in welchem Sektor auch immer.

DIES kennt die Natur nicht, sie hat ihre eigenen, wenn auch harten Regeln. Der Begriff LUXUS ist menschenerschaffen und "juckt" weder den
Kiefernkeimling noch den Spitzen-Predator !

Wer leben kann, der lebt, wer es nicht schafft, hat verloren. Natur ist 1 plus 1 gleich 2 ! Nicht mehr und nicht weniger und nichts dazwischen!
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C.J.W. Handendoek



Anmeldungsdatum: 01.11.2009
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 04 Mai 2010 2:17    Titel: Antworten mit Zitat

Quercus hat folgendes geschrieben:
... Im Übrigen ist mir immer noch nicht schlüssig begründet worden, warum die Aufnahme des Wolfes in die Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Tiere zwangsläufig seinen Schutzstatus aufhebt. ...

Ganz einfach: Weil das Jagdrecht die Befugnis ist, auf wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Steht so in § 1 BJagdG. Damit ist der Schutzstatus des Wolfs als nicht jagdbares Tier aufgehoben.

Und jetzt bitte nichts darüber erzählen, dass der Wolf durch das BNatSchG oder die FFH-Richtlinie geschützt sei. Dass das nichts wert ist, hat Niederösterreich mit seinen "geschützten" Greifvögeln bewiesen.

"Wehret den Anfängen!" So lautet ein kluger Spruch, der sich gerade bei Eingriffen in die Natur immer wieder als richtig erweist. Eine Aufnahme in das Jagdgesetz ist so ein Anfang. Die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht dient einzig und allein dem Anliegen, den Wolf bejagen zu können. Dies hat die Jägerschaft deutlich zum Ausdruck gebracht. Ein anderer Grund wurde bisher weder glaubwürdig und nachvollziehbar angeführt, noch ist ein anderer Grund erkennbar.

Sobald der Wolf im Jagdrecht ist, knallen bei vielen Waidgenossen in der Lausitz die Korken und das natürlich nicht, weil man sich freut, am Schutz des Wolfs mitwirken zu dürfen. Man läutet Phase 2 ein. Material sammeln für die erste Ausnahmegenehmigung. Eigentlich ist das Material ja schon im Schubkasten: Obskure Chroniken aus dem Mittelalter, Erkenntnisse finnischer Experten (also Computerexperten, wie wir wissen) usw. usf. Wetten, dass kein Jahr bis zu der Forderung vergeht, es sei an der Zeit, die rechtlichen Möglichkeiten zur notwenigen blablabla* zu ergreifen? Obwohl: Damit liege ich falsch. Diese Forderung ist ja bereits erhoben und nur im Rahmen des befristeten Paradigmenwechsels ausgesetzt.


Gruß
Handendoek


*) Ich weiß nicht, was man sich dann zusammenspinnen wird. Aber, da die Jägerschaft, nachdem sie mit dem ersten Anlauf, den Wolf bejagen zu wollen, mit der Aufnahme ins Jagdrecht gescheitert ist, ihre Argumentation mal schnell dahin geändert hat, den Wolf schützen zu wollen, darf man davon ausgehen, dass die erste Ausnahmegenehmigung weniger aus Gründen der Sicherheit sondern eher wegen genetischer Probleme beantragt wird. Das wäre es doch: Man kriegt seine Wolfshatz und ist trotzdem ein Guter.
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C.J.W. Handendoek



Anmeldungsdatum: 01.11.2009
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 04 Mai 2010 3:26    Titel: Antworten mit Zitat

Quercus, nach dem, was Du schreibst, bist Du kein Vertreter der Wolfsgegnerschaft sondern wohl ein Jäger, der schlicht nicht will, dass die Jagd wegen der Wölfe runtergemacht wird. Aber meiner Ansicht nach siehst Du es etwas zu optimistisch. Als Jäger, der den Schutzstatus des Wolfs zu würdigen weiß, hat man natürlich kein Problem damit, dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird.

Ich kenne auch Jäger, die den Wolf einfach als das nehmen, was er ist. Ein Tier, das unter Schutz steht. Selbst unter den "Wolfsaktivisten" sind Jäger. Aber diese Jäger waren nicht scharf drauf, den Wolf ins Jagdrecht zu bekommen. Wozu auch.

Die Frontlinie läuft wo anders. Aber, jetzt gehe ich erst mal schlafen.


Gruß
Handendoek
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CleanerWolf



Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 427
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 05 Mai 2010 0:11    Titel: Antworten mit Zitat

@Handendoek:
Richtig erkannt und gut erläutert.
Genau so müssen wir das in die Öffentlichkeit transportieren, als Ausgleich zu den ganzen Propaganda-Presseartikeln a la "Die Jäger lieben den Wolf, aber damit sie diese Liebe so richtig zeigen können, muss der Wolf ins Jagdrecht".

_________________
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es wär nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt."
Die Ärzte
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Maradeur



Anmeldungsdatum: 05.05.2010
Beiträge: 1

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BeitragVerfasst am: 05 Mai 2010 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wir haben eine protestaktion gegen kupfer gestartet und laden Euch herzlich ein Euch zu beteiligen!

Alle wesentlichen Infos findet Ihr hier:

http://manyfingersonefist.com/index.php/de/woelfe/710-protestaktion-wolf-gehoert-nicht-ins-jagdrecht-unfassbar

Bei fragen bitte nicht hier per PM sondern direkt über den kontakt auf der seite.

Viele Grüße,

Mara
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CleanerWolf



Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 427
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 05 Mai 2010 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, vielen Dank, habe ich bereits gestern in unserem Protestthread verlinkt.
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Die Ärzte
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