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Jagdfreies Gebiet

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sz-online vom 04.05.2010: Wild richtet immer mehr Schäden an :: Nun doch: Wolf kommt in Sachsen ins Jagdrecht  
Autor Nachricht
Smirre



Anmeldungsdatum: 15.12.2008
Beiträge: 150
Wohnort: Lüneburger Heide

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BeitragVerfasst am: 20 Jan 2010 17:39    Titel: Jagdfreies Gebiet Antworten mit Zitat

Ich würde es interessant finden wie sich ein jagdfreies Gebiet (Großes Naturschutzgebiet usw.) ohne menschliche Jagd entwickeln würde und nur die natürlichen Jäger wie z.B.Wölfe am werke sind.
Im Radio habe ich gestern gehört, daß beim Europäischem Gericht eine Klage eines Deutschen Grundbesitzers gegen die Zwangsbejagung auf der Tagesordnung war. Weiß jemand etwas zum Ausgang,Ablauf?
Ich hoffe wir können uns hier vernünftig Austauschen unter Brücksichtigung der Forumsregeln.
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Polarwolf



Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 108
Wohnort: Billerbeck NRW

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BeitragVerfasst am: 20 Jan 2010 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Schau mal hier nach http://www.wolfswelten.de/forum_neu/showall.php?member=138


Gruß Jochen
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Smirre



Anmeldungsdatum: 15.12.2008
Beiträge: 150
Wohnort: Lüneburger Heide

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BeitragVerfasst am: 20 Jan 2010 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Jochen
Gruß Smirre
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jurawolf



Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 283

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BeitragVerfasst am: 20 Jan 2010 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

ähm, das kann man so in ziemlich jedem nationalpark weltweit beobachten (ausser in den deutschen, diese verdienen die tinte nicht, mit denen das wort nationalpark geschrieben ist).

mit der zwangsbejagung hat das aber nicht viel zu tun.
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CleanerWolf



Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 427
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 21 Jan 2010 1:55    Titel: Antworten mit Zitat

Yellowstone dürfte wohl derzeit das beste jagdfreie Vorzeigegebiet sein.

Was die Sache mit der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften angeht, ist schon seit einiger Zeit was am kochen. Diverse Grundeigentümer haben sich zusammengetan und versuchen per Gerichtsbeschluss die Zwangsbejagung zu kippen:
http://www.zwangsbejagung-ade.de

_________________
"Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist,
es wär nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt."
Die Ärzte
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balin
Gast





BeitragVerfasst am: 21 Jan 2010 7:11    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Cleaner Wolf
So eine Seite kenne ich aus Frankreich. Vielleicht kommt ja bei uns auf diese Weise wieder Wind in unser morsches Jagdsystem?!
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Antares



Anmeldungsdatum: 03.01.2010
Beiträge: 36
Wohnort: Landshut

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BeitragVerfasst am: 21 Jan 2010 7:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bedanke mich auch CleanerWolf & Polarwolf,

für mich war es neu, dass die Jagd auch auf Privat-Grundbesitz stattfinden darf, selbst wenn der Eigentümer dagegen ist. Ist das von der Größe eines Grundstücks abhängig? Ich kann/will mir noch nicht vorstellen, dass jemand z.B. vom Zaun aus auf einen Fuchs schießen dürfte, der gerade durch meinen Garten läuft und dabei auch noch im Recht wäre.
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Kangal



Anmeldungsdatum: 08.02.2007
Beiträge: 345
Wohnort: Thüringen

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BeitragVerfasst am: 21 Jan 2010 8:36    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es im Schweizer Nationalpark:

http://www.nationalpark.ch/snp.html

Allerdiings fehlen die Großraubtiere und so kommt es eher zu Regulierung durch Verhungern, verbunden mit hohen Verbisschäden.
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Wolfsheuler



Anmeldungsdatum: 01.04.2009
Beiträge: 460

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BeitragVerfasst am: 21 Jan 2010 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

In Italien ist die Jagd auch in Nationalparks verboten.
In Frankreich ist die Zwangsbejagung bereits abgeschafft. Allerdings ist es dort für den Grundbesitzer ein derart aufwändiger administrativer Aufwand, dass nur wenige davon profitieren, ihren Grundbesitz aus der Bejagung herauszunehmen.
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Waldschrat



Anmeldungsdatum: 12.03.2007
Beiträge: 196
Wohnort: Hannover

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BeitragVerfasst am: 21 Jan 2010 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

@antares:
keine angst, du wirst auch weiterhin ohne kugelsichere weste in den garten gehen können Laughing
da du aus landshut kommst hier mal der entsprechende artikel aus der BayJG:

Art. 6
Befriedete Bezirke; Ruhen der Jagd

(1) Befriedete Bezirke (§ 6 des Bundesjagdgesetzes 1) ) sind:

1.

Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen,
2.

Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an eine Behausung im Sinn der Nummer 1 anschließen und durch eine Umfriedung begrenzt sind,
3.

sonstige überbaute Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile,
4.

Friedhöfe,
5.

Tiergärten.

(2) 1 Darüber hinaus kann die Jagdbehörde für befriedet erklären:

1.

sonstige Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit Ausnahme der in § 9 Abs. 1 Nr. 18 des Bundesbaugesetzes 3) genannten Flächen,
2.

Grundflächen, die gegen das Ein- oder Auswechseln von Wild - ausgenommen Federwild, Wildkaninchen und Raubwild - und gegen unbefugten Zutritt von Menschen dauernd abgeschlossen und deren Eingänge absperrbar sind.

2 Auf Wildgehege (Art. 23 Abs. 1), die jagdlichen Zwecken dienen, und auf Wintergatter (Art. 25) findet Satz 1 keine Anwendung.

(3) 1 In befriedeten Bezirken kann die Jagdbehörde dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten, dem Revierinhaber oder deren Beauftragten bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf eine bestimmte Zeit gestatten. 2 Eines Jagdscheins bedarf es nicht. 3 Jagdhandlungen mit der Schußwaffe dürfen dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten oder einem Beauftragten nur gestattet werden, wenn diese im Besitz eines gültigen Jagdscheins oder für den Gebrauch von Schußwaffen im Sinn des § 17 Abs. 1 Nr. 4 des Bundesjagdgesetzes 1) ausreichend versichert sind. 4 Die waffenrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt. 5 Das Aneignungsrecht hat derjenige, dem oder dessen Beauftragten die Jagdhandlung gestattet wurde.

(4) 1 Mit Zustimmung der Jagdbehörde kann der Eigentümer oder Nutznießer des Eigenjagdreviers oder die Jagdgenossenschaft die Jagd ruhen lassen. 2 Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn dadurch die Verwirklichung der in Art. 1 Abs. 2 genannten Ziele nicht gefährdet wird.
1)

BGBl. FN 792-1

was die initiative gegen zwangsbejagung betrifft, bin ich etwas hin und her gerissen. ehrlich gesagt passen mir die leute nicht, die dahinter stecken. ich bin eigentlich schon der meinung, dass ein eigentümer bestimmen sollte, was auf seinem grund und boden passiert. aber die jagd ist nur ein aspekt, was wird bei einem erfolg der initiative zb mit dem betretungsrecht? oder wer trägt den wildschaden...das wird noch sehr spannend

grüße vom waldschrat

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"It's not easy to be green"
(Kermit)
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 21 Jan 2010 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zwangsbejagung sollte abgeschafft werden. Bloß wird sich der Eigentümer dann was überlegen müssen, da sich viel Wild in seinen Wald zurückziehen wird. Nicht viele werden sich diesen Aufwand antun wollen.
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Smirre



Anmeldungsdatum: 15.12.2008
Beiträge: 150
Wohnort: Lüneburger Heide

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BeitragVerfasst am: 21 Jan 2010 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute nicht das das Wild sich diese Wälder ohne Getreide- und Zuckerrübenkirrungen zum zurückziehen aussuchen werden. Aber das ansässige Wild könnte tagaktiver werden, weil die Strategie sich gegen Wölfe zu wehren sein könnte sich auf freier Fläche aufzuhalten und nicht im Busch zu verstecken wo die Nase der Wölfe sie findet.
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Waldschrat



Anmeldungsdatum: 12.03.2007
Beiträge: 196
Wohnort: Hannover

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BeitragVerfasst am: 21 Jan 2010 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

@smirre:
kann man pauschal wohl nicht sagen, die drei haupt-beutewildarten würden wohl deutlich unterschiedlich reagieren. und was auf den feldern rund um das jagdfreie gebiet passiert ist noch mal ne ganz andere sache: was bauen die landwirte an und wie wirkt das auf die bestände? und im wald: wie intensiv wird er genutzt? holzwirtschaft und/oder erholung? da greift (wie immer in der natur) eins ins andere

grüße vom waldschrat

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Kangal



Anmeldungsdatum: 08.02.2007
Beiträge: 345
Wohnort: Thüringen

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BeitragVerfasst am: 21 Jan 2010 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Smirre hat folgendes geschrieben:
Ich vermute nicht das das Wild sich diese Wälder ohne Getreide- und Zuckerrübenkirrungen zum zurückziehen aussuchen werden. Aber das ansässige Wild könnte tagaktiver werden, weil die Strategie sich gegen Wölfe zu wehren sein könnte sich auf freier Fläche aufzuhalten und nicht im Busch zu verstecken wo die Nase der Wölfe sie findet.

In den Wolfsgebieten der Lausitz ist es eher umgekehrt. Rehwild verzieht sich zunehmend in die Wälder, findet also zum eigentlich natürlichen Verhalten zurück. Ursprünglich ist Rehwild in den Wäldern beheimatet, Rotwild lebt mehr in offenen Landschaften.
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jurawolf



Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 283

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BeitragVerfasst am: 21 Jan 2010 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wolfsheuler hat folgendes geschrieben:
In Italien ist die Jagd auch in Nationalparks verboten.


in italien ist die jagd nicht nur in nationalparks verboten (ausser in deutschland ist die jagd in nationalparks eigentlich fast weltweit verboten), sondern sogar in allen staatswäldern - und das sind nicht wenige. dazu gibt es einige interessante bücher mit vergleichen von jagdflächen und nicht-jagdflächen vom jagdautor bruno hespeler (www.hespeler.at).
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