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Der erschossene Wolf,weil er angeblich verletzt war

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verdient Deutschland Woelfe? :: Der graue Jäger kehrt in den Fläming zurück  
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

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BeitragVerfasst am: 04 Aug 2008 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Da die beiden Jäger Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt haben, bleibt nur zu hoffen, dass das Gericht bei der nun dann folgenden Verhandlung in einem Urteil die Strafe bestätigt, dann wären die beiden Schützen erstmal den Jagdschein los - sobald das Urteil dann rechtskräftig wird -. Also weiter abwarten...leider.
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 04 Aug 2008 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Abwarten, ja, aber dennoch bringt dieses Urteil etwas Hoffnung, dass in diesem Staat doch noch was richtig laufen kann.
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Waldschrat



Anmeldungsdatum: 12.03.2007
Beiträge: 196
Wohnort: Hannover

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BeitragVerfasst am: 04 Aug 2008 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

focus online spricht von 12.800€ für den einen und 4000€ für den anderen entsprechend 180 und 50 tagessätzen. würde also nur für einen schützen den jagdschein kosten.
und was nachher bei der verhandlung rauskommt...na ja

grüße vom waldschrat
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Tinis



Anmeldungsdatum: 17.12.2007
Beiträge: 353

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BeitragVerfasst am: 04 Aug 2008 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

immerhin- es ist ein Anfang.
Ich hoffe, dass die Geldstrafe denen so richtig wehtut! Für einen Studenten, der Bafög bekommt ist die Summe ja ein ordentlicher Batzen- ich hoffe dass diese Summe den Schützen auch hoch vorkommt....

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"Ich fürchte, die Tiere betrachten den Menschen als ein Wesen ihresgleichen, das in höchst gefährlicher Weise den gesunden Tierverstand verloren hat."
(Friedrich Nietzsche)
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Waldschrat



Anmeldungsdatum: 12.03.2007
Beiträge: 196
Wohnort: Hannover

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BeitragVerfasst am: 04 Aug 2008 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

180x60, da komm ich auch auf 10.800... warum focus in der überschrift und im ersten absatz von 12.800 spricht versteh ich nicht so recht

grüße vom waldschrat
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Lutra



Anmeldungsdatum: 30.12.2006
Beiträge: 366
Wohnort: Pulsnitz

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BeitragVerfasst am: 04 Aug 2008 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Also, gut ist schon mal, dass in der Sache überhaupt was passiet ist.
Ich kanns schon nicht so recht verstehen, dass jemand, der den Jagdschein hat und damit die entsprechende Ausbildung und Prüfung, diesen riskiert für eine Aktion, die ihm aber auch gar nichts bringt außer Scherereien und nun eben eine ganz schöne Strafe.
Diese Leute wären eigentlich schon unzuverlässig im Sinne des Gesetzes wegen erwiesener Dummheit...

Viele Grüße von Lutra
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wolfrüde



Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 1539
Wohnort: Landkreis DLG

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BeitragVerfasst am: 04 Aug 2008 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hoffentlich kommen die damit nicht durch.

Wie schon gesagt wurde: Wenigstens passiert etwas.

_________________
Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.
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Lupina



Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 557
Wohnort: Hamburg

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BeitragVerfasst am: 05 Aug 2008 7:30    Titel: Antworten mit Zitat

Na bitte, geht doch. Und es schreckt weitere schießwütige Jäger möglicherweise davon ab, auf Wölfe zu schießen. Man kann nur hoffen... Auf jeden Fall ist es ein Zeichen - ein Weg in die richtige Richtung.
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Wer gegen Tiere grausam ist, kann kein guter Mensch sein.
(Arthur Schopenhauer)
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Elmer Keith



Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 17

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BeitragVerfasst am: 05 Aug 2008 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Keiner von uns hat den Wolf je gesehen. Keiner von uns kann also auch nur entfernt irgendwelche Angaben über die Schwere der Verletzung machen. Und niemand von uns war in der Situation, in der die Jäger sich befunden haben.

Geklärt wurde jetzt einzig und allein und ein für allemal, daß ein Tier, daß nicht dem Jagdrecht unterliegt, von Jägern nicht geschossen werden darf, egal wie schwer das Leiden ist. Dumm wäre jedenfalls derjenige, der es dennoch beschießt, auch wenn er in durchaus lauterer Absicht das Leiden des Tieres beenden möchte.

Wie die Denkweise der beiden Jäger ist, ist uns absolut nicht bekannt. Keiner von uns kann sagen, ob es sich bei Ihnen um Wolfshasser oder Wolfs/Tierfreunde handelt, die wirklich nur vorhatten, den Wolf zu töten, um ihm weitere Leiden zu ersparen.

Zunächst gilt hier bei uns noch die Unschuldsvermutung. Und solagen nicht durch ein Gericht abschließend über die Angelegenheit entschieden wurde, sollten wir uns ein wenig in Zurückhaltung bei einer Vor-Verurteilung üben.

Es ist immer einfach, aus der Entfernung über irgendwen den Stab zu brechen, wenn der Sachverhalt nicht ganz klar ist. Auch im Zusammenhang mit der Tötung von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen kann u. U. übergesetzlicher Notstand angenommen werden.

Und nun meine persönliche Meinung als Jäger zu diesem Fall:

Ich hätte NICHT geschossen, da ich mich auf keinen Fall einer Hexenjagd aussetzen wollte.

Stutzig macht mich im positiven Sinne für die Schützen nur, daß sie sehr schnell die Situation insofern als richtig eingeschätzt haben, als daß der Wolf bereits verletzt war. Kann aber auch nur eine Schutzbehauptung sein, die zufällig ihre Richtigkeit hatte.
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Lupina



Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 557
Wohnort: Hamburg

germany.gif
BeitragVerfasst am: 05 Aug 2008 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

@Elmer Keith
Zitat:
Keiner von uns hat den Wolf je gesehen. Keiner von uns kann also auch nur entfernt irgendwelche Angaben über die Schwere der Verletzung machen. Und niemand von uns war in der Situation, in der die Jäger sich befunden haben.

Nein, nicht persönlich, nur die Fotos von dem (z)erschossenen Tier.

Zitat:
Zunächst gilt hier bei uns noch die Unschuldsvermutung. Und solagen nicht durch ein Gericht abschließend über die Angelegenheit entschieden wurde, sollten wir uns ein wenig in Zurückhaltung bei einer Vor-Verurteilung üben.


Zitat:
Das Amtsgericht Dannenberg hat zwei Jäger zu Geldstrafen verurteilt, weil sie im Dezember 2007 im Wendland tödliche Schüsse auf einen wild lebenden Wolf abgeben haben. Der 46 Jahre alte Jäger soll für seine tödlichen Schüsse 10.800 Euro, sein 52-jähriger Jagdgefährte 4.000 Euro zahlen. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, erließ das Gericht gegen die Männer auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lüneburg Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz. Dem Jäger, der den letztendlich tödlichen Schuss abgegeben hatte, wird zudem ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz vorgeworfen. Beide Männer legten Einspruch gegen den Strafbefehl ein.
Quelle: NDR-Online - Nachrichten

Das Gericht hat ein Urteil gefällt, demnach kann hier m. E. von einer Vor-Verurteilung überhaupt nicht die Rede sein. Dass die beiden Männer Einspruch gegen das Urteil eingelegt haben, ist doch klar. Die beiden Herren wollen sich natürlich von dem Vorwurf "reinwaschen" und sicherlich auch der Geldstrafe entgehen.

Zitat:
Nach dem Vorfall im Landkreis Lüchow-Dannenberg hatten die Jäger erklärt, der Wolf sei bereits verletzt gewesen. Sie hätten ihn von seinen Qualen erlösen wollen. Das Gericht sagte dagegen, wilde Wölfe dürften nach dem Bundesnaturschutzgesetz weder gejagt noch verletzt werden. Einen verwundeten Wolf dürfe nur ein Amtstierarzt töten.
Quelle: NDR-Online - Nachrichten

Und genau deshalb gehören diese beiden Jäger bestraft. Es sagt sich natürlich leicht, dass man "ein bereits verwundetes Tier von seinen Qualen erlösen wollte". Wenn ich mir das Foto von diesem Wolf ansehe, kommen mir da ganz heftige Zweifel.

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Wer gegen Tiere grausam ist, kann kein guter Mensch sein.
(Arthur Schopenhauer)
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CleanerWolf



Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 427
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 05 Aug 2008 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Elmer Keith hat folgendes geschrieben:

Wie die Denkweise der beiden Jäger ist, ist uns absolut nicht bekannt. Keiner von uns kann sagen, ob es sich bei Ihnen um Wolfshasser oder Wolfs/Tierfreunde handelt, die wirklich nur vorhatten, den Wolf zu töten, um ihm weitere Leiden zu ersparen.

Grundsätzlich würde ich Menschen, die auf Tiere schiessen nicht als Tierfreunde bezeichnen wollen.
Aufgrund der Art und Weise, wie der Wolf erschossen wurde und aufgrund der diversen Anti-Wolf-Tiraden von Seiten der Jägerschaft muss man wohl auch eher dazu tendieren, diese Typen für Wolfshasser zu halten.
Wäre der Wolf wirklich schwer verletzt und nahezu bewegungsunfähig gewesen, hätte ein einziger Schuss ausgereicht, um das Leiden zu beenden. Aber bei einem Wolf, der aussieht, als wäre er mit einem Maschinengewehr niedergemäht worden, kann man wohl kaum von Erlösung sprechen.
Zitat:

Zunächst gilt hier bei uns noch die Unschuldsvermutung. Und solagen nicht durch ein Gericht abschließend über die Angelegenheit entschieden wurde, sollten wir uns ein wenig in Zurückhaltung bei einer Vor-Verurteilung üben.

Die Schuld wurde in einem ordentlichen Gerichtsverfahren bewiesen und ein entsprechendes Urteil gefällt. Es wurde also verurteilt, ohne "Vor" davor.

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"Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist,
es wär nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt."
Die Ärzte
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

germany.gif
BeitragVerfasst am: 05 Aug 2008 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hier noch ein Link zu einem Zeitungsartikel:
http://www.welt.de/welt_print/arti2287229/Jaeger_erlegen_Wolf__Hohe_Geldstrafen_verhaengt.html
-------------------
Bitte die Urheberrechte der Medien beachten.
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Lupina



Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 557
Wohnort: Hamburg

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BeitragVerfasst am: 05 Aug 2008 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Was mich stutzig macht, dass ein Wolf, der durch die Wälder streift, ausgerechnet so kurz hintereinander zweimal Jägern vor die Flinte gelaufen ist...

Und wenn die Jäger ja angeblich so geübt mit dem Gewehr umgehen können, wieso ist der (noch gesunde?) Wolf dann beim 1. Schuss "nur" verletzt worden? Und wieso haben die beiden anderen Jäger noch 3 mal auf das bereits verletzte Tier schießen müssen, bis sie es von seinem Leid "erlöst" haben?

Man sollte von einem Jäger doch erwarten, dass ein gezielter Schuss nicht in den Lauf oder in die Schnauze eines Tieres gelangt.....

Fragen über Fragen, irgendwas ist doch höchst faul an der Sache. Und ich glaube, das hat sogar das Gericht erkannt und deshalb eine entsprechend hohe Strafe verhängt.

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(Arthur Schopenhauer)
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roland



Anmeldungsdatum: 02.04.2008
Beiträge: 21

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BeitragVerfasst am: 05 Aug 2008 14:06    Titel: unzaehlige beispiele gibt es -für unzaehliges tierleid Antworten mit Zitat

hatte vor drei wochen noch einen bussard -mit durchgschossenem flügel

bei der hitze sass er schon so voller fliegenmaden das eine rettung unmöglich war .......

Diese Ballerei auf diesen Wolf wiederspricht auch jeglicher Jagdethik heisst es doch es darf nur geschossen werden wenn das Ziel klar angesprochen wurde


Abgesehen vom Rechtstatus ---der von sich aus greift ,,,,,,abgesehen von der Tragweite einer Vorverletzung ........finde ich es zunaechst einmal anerkennenswert das die TH-Hannover ein neutrales Gutachten erstellte .

Das Tragen einer gefährlichen Waffe im öffentlichen Raum -setzt ein hohes Verantwortungsgefühl -Zuverlaessigkeit in den Träger usw vorraus ------so denke ich .

Das beinhaltet für mich auch ------das ein Waffentraeger und Benutzer wissen muss ----wann er diese einsetzen darf und wann nicht!

Der Schaden ist gross an der Allgemeinheit -------der Wolf erschossen .

Obwohl diese Zwei Jaeger dieses mit ihrer Waffe nicht durften .

Ergo sollten ihnen auch diese Waffen bzw. das öffentliche Gebrauchsrecht genommen werden .....


Beispiel : lasse ich mir als Tierhalter artenschutzrechtlich was zu schulden kommen lassen .......ist die Behörde berechtigt mir ihr Vertrauen zu entziehen und mir die Tierhaltung zu verbieten .

Nutze ich mein Auto unberechtigt als Waffe ---------bin ich selbiges los und den Führerschein .......

Ja ich denke wer wiederrechtlich seine Waffe benutzt -------dem soll das Recht genommen werden dieses wiederholen zu können .

Die Vorverletzung am Wolf kam auch irgendwoher ---------Oder?

Ich bekam vor drei Wochen auch wieder einen Bussard gebracht mit durchgeschossenem Flügel ........Der Vogel sass inzwischen so voller Fliegenmaden --------das er alsbald verstarb ........

Ich denke es muss auch im Sinne von redlichen Jaegern sein -die eigenen Reihen sauber zu halten ---------Tierleid durch die Waffe gilt es zu vermeiden ........wiederrechtliches Erschiessen oder Töten von geschützten Arten ebenso ----und wer das nicht weis oder missachtet -der sollte auch keine Waffe tragen dürfen --------So mein Denken dazu
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Marsupial Wolf



Anmeldungsdatum: 16.05.2007
Beiträge: 251
Wohnort: Pfalz

botswana.gif
BeitragVerfasst am: 05 Aug 2008 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Geklärt wurde jetzt einzig und allein und ein für allemal, daß ein Tier, daß nicht dem Jagdrecht unterliegt, von Jägern nicht geschossen werden darf, egal wie schwer das Leiden ist.

Das war auch schon vor diesem Fall klar. Werden entsprechende Regelungen bei der Jägerausbildung (grünes Abitur Shocked ) nicht ausreichend vermittelt? Scheinbar nicht, wenn man die Anzahl der - ans Licht gekommenen - illegalen Abschüsse in den letzten 15 Jahren sieht.
Oder fällt es manchen Waidmann womöglich schwer, zu akzeptieren, dass Gesetze auch für sein Revier gelten?

Zitat:
Ich hätte NICHT geschossen, da ich mich auf keinen Fall einer Hexenjagd aussetzen wollte.

Der Ausdruck "Hexenjagd" scheint mir hier wenig angebracht. Eher ein "ganz normaler Vorgang": Es wurde eine Straftat begangen, die Staatsanwaltschaft hat ermittelt u. es wurden entsprechende Strafbefehle verhängt. Ausserdem hat der Fall ein entsprechendes Echo in der Presse gefunden, da Artenschutz mittlerweile in der breiten Bevölkerung angekommen ist und der Abschuss des seltesten Säugetieres demnach viele Leute interessiert bzw. empört.
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