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Der erschossene Wolf,weil er angeblich verletzt war

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verdient Deutschland Woelfe? :: Der graue Jäger kehrt in den Fläming zurück  
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

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BeitragVerfasst am: 03 Apr 2008 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

@ Roland: Da wirst Du wohl warten müssen, bis die ermittelnde Staaatsanwaltschaft dieses veröffentlicht. Im laufenden Verfahren wird aber nun einmal kaum ein Ergebnis vorher veröffentlicht. Zudem spielt es keine große Rolle, ob der Wolf schon vorher verletzt war. Er hätte auch dann nicht erschossen werden dürfen ohne Zustimmung der zuständigen Behörde. Also, warte erstmal ab.
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roland



Anmeldungsdatum: 02.04.2008
Beiträge: 21

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BeitragVerfasst am: 03 Apr 2008 12:10    Titel: Ok Antworten mit Zitat

Ich schaue dann ab und zu mal rein , ob es Neues gibt ......


danke Jens ,auch das war mir bekannt ..
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 03 Apr 2008 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Mach das. Da wird bestimmt noch einiges drüber diskutiert werden ^^
_________________
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Lupina



Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 557
Wohnort: Hamburg

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BeitragVerfasst am: 03 Apr 2008 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sammy schrieb
Zitat:
Ich denke, dass wir uns kein Bild von der Tat machen können, da wir weder dabei waren, noch an genügend Informationen kommen.


So, nach längerer Abstinenz in diesem Forum (krankheitsbedingt) bin ich nun endlich wieder aktiv "an Bord" .... und muss direkt mal meinen Senf dazugeben.

Ich kann mir sehr wohl ein Bild von der "Tat" machen, wenn ich mir dieses Foto ansehe. Die Informationen, die man zu diesem angeblichen "Jagdunfall" bekommt, sprechen doch eine eindeutige Sprache.

http://www.nabu.de/m01/m01_03/07605.html

Der Richter wird ganz bestimmt auch aus Jagdkreisen stammen (natürlich nur wegen des "Fachwissens"). Von daher ist doch eigentlich schon ziemlich klar, wie die ganze Sache ausgehen wird .... nämlich im Sande verlaufen bzw. Freispruch für die Schuldigen.

Sollte es nicht so sein, lass ich mich gern eines besseren belehren. Wink

_________________
Wer gegen Tiere grausam ist, kann kein guter Mensch sein.
(Arthur Schopenhauer)
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Flex



Anmeldungsdatum: 18.10.2007
Beiträge: 69

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BeitragVerfasst am: 03 Apr 2008 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Die von Dir verlinkte Seite kenne ich seit Dezember, sowie auch weitere Bilder dieses Wolfs.

Faktum ist, daß der Wolf einzig und alleine dem Naturschutzrecht unterliegt und das ist auch gut so!
Glaubt wirklich jemand im Ernst, dass sich das ändern wird? Der Wolf unterliegt dem höchsten Schutzstatus in Europa - schon aus diesem Grund wird sich kein Richter dazu hergeben, die Schützen frei zu sprechen.

Ob die "Erlegerfotos" mit Schützenbruch den Ermittlungsbehörden weitergereicht wurden, ist mir nicht bekannt. Daß sie jedoch gemacht wurden, ist Tatsache.
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roland



Anmeldungsdatum: 02.04.2008
Beiträge: 21

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BeitragVerfasst am: 03 Apr 2008 14:01    Titel: so so Antworten mit Zitat

leider wurden meine Links gelöscht .......

Aber wie war das Urteil noch für den Jaeger ,der den Wolf aus 15 metern erlegte ,,,,,weils ein Hund war ......Wie war die Verurteilung derer die das Massaker an den Kormoranen in Mecklenburg anrichteten ? Seiten könnte ich füllen mit so Beispielen !
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Flex



Anmeldungsdatum: 18.10.2007
Beiträge: 69

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BeitragVerfasst am: 03 Apr 2008 14:11    Titel: Re: so so Antworten mit Zitat

roland hat folgendes geschrieben:
leider wurden meine Links gelöscht ....... (...) !


Ich denke, daß der Wahrheitsgehalt, welcher dort anzutreffen ist nicht in jedem Fall einer Nachprüfung standhalten würde.

Außerdem ist dies hier keine Antijagdseite, welche Gebetsmühlenhaft all das wiederholt, was andernorts geschrieben steht.
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roland



Anmeldungsdatum: 02.04.2008
Beiträge: 21

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BeitragVerfasst am: 03 Apr 2008 14:50    Titel: solange keine sichtbaren konsequenzen ergriffen werden Antworten mit Zitat

laesst sich auch das immerwaehrende gebetsmühlenartige vortragen nicht vermeiden .......und das hat nichts mit der schublade anti -jagd gemein .......es ist ein fehler geforderte veraenderungen immer in die anti-jagd-schublade zu packen -so wird sich nichts veraendern ...

mal nachgelesen ,wieviel jagdscheine eingezogen wurdem vom verband?

weder die beiden letzten schützen , noch der Baerbel-Schütze mussten diesen abgeben ,,,,so meine Informationen

Deshalb orientiere ich mich an den Taten und nicht an den Worten
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

germany.gif
BeitragVerfasst am: 03 Apr 2008 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal zur Klarstellung:
1. Ein jagdverband kann und darf keine Jagscheine Einziehen. Das kann und darf nur die zuständige Behörde aufgrund gesetzlicher Vorgaben.
2. Zum Thema Anti-Jagd hier im Forum verweise ich ausdrücklich auf die Nutzungsbedingungen für dieses Forum.
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roland



Anmeldungsdatum: 02.04.2008
Beiträge: 21

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BeitragVerfasst am: 03 Apr 2008 15:17    Titel: Sicher : Antworten mit Zitat

Nur wer beantragt die Einziehung! Oder wer sollte dieses tun?

Zum Thema Ani-Jagd habe ich mich ja vorher geaeussert ...
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wolfrüde



Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 1539
Wohnort: Landkreis DLG

germany.gif
BeitragVerfasst am: 03 Apr 2008 16:58    Titel: Re: Sicher : Antworten mit Zitat

roland hat folgendes geschrieben:
Nur wer beantragt die Einziehung! Oder wer sollte dieses tun?


Hier:

Zitat:
Das kann und darf nur die zuständige Behörde aufgrund gesetzlicher Vorgaben.

_________________
Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 04 Apr 2008 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Beantragen kann sie jeder, aber nicht jeder darf darüber entscheiden und den Jagdschein einziehen. Bloß wer ist das?
_________________
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

germany.gif
BeitragVerfasst am: 04 Apr 2008 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Den Jagdschein einziehen kann nur die zuständige Behörde, das ist in der Regel das Ordnungsamt des jeweiligen Landkreises in dem der Jäger seinen Wohnsitz hat. In den Stadtstaaten ist es das Ordnungsamt der Innenbehörde.Der Jagdschein wird automatisch eingezogen, wenn der Jäger rechtskräftig zu einer Strafe von mehr als 60 Tagessätzen verurteilt worden ist - wobei es egal ist, welche Straftat begangen worden ist - ( Der Jäger gilt dann nicht mehr als zuverlässig dem Gesetz nach).
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

germany.gif
BeitragVerfasst am: 04 Apr 2008 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Info! Besonders dies
Zitat:
Der Jagdschein wird automatisch eingezogen, wenn der Jäger rechtskräftig zu einer Strafe von mehr als 60 Tagessätzen verurteilt worden ist
finde ich interessant. Aber wie oft findet dies Anwendung?
_________________
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

germany.gif
BeitragVerfasst am: 04 Apr 2008 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Das findet sehr oft Anwenung. Wie z.B auch bei Trunkenheitsdelikten, Verstoß gegen das Waffengesetz, Verkehrsstraftaten,Betrug usw. So mancher Jäger hat sich schon gewundert, wie schnell er seinen Jagdschein los ist.
Viele Jäger denken immer noch, es trifft nur bei Straftaten zu, die mit der Jagd, Waffenrecht und der Natur zu tun haben, aber das ist ein Trugschluß.
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