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Jäger erschießt seltenen Wolf

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Wölfe im Erzgebirge? :: Frankfurter Rundschau: Wölfe kehren nach Deutschland zurück  
Autor Nachricht
Joerg Sattler



Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 1174
Wohnort: Bad Lausick

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BeitragVerfasst am: 13 Jun 2009 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Was leider immer wieder gern vergessen wird, dass in den deutschen Ländern der Mensch, vor nicht all zu langer Zeit (vor ca.200 Jahren) den Wolf mit der typisch deutschen Gründlichkeit restlos ausgerottet hat, jetzt bei einer möglichen Wiederansiedlung etwas nach zu helfen, halte ich persönlich für mehr als legitim.
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wewidder



Anmeldungsdatum: 07.02.2008
Beiträge: 101
Wohnort: NRW

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BeitragVerfasst am: 31 Jul 2009 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich lese gerade in der neuesten Ausgabe 3/09 "Naturschutz heute" des NABU, dass in Düren ein Jäger seinen Jadgschein nicht verlängert bekam, da er nachweislich Greifvögel vergiftet hat. Das sollte dann in dem "Wolfsfall" doch auch möglich sein. Sicher sollte man der zuständigen Jagdbehörde und dem Gericht diese Info zukommen lassen. Hat jemand von uns die Möglichkeit? Damit könnte der Frevler kein Unheil mehr anrichten und es wäre ein Signal an alle anderen Jäger gesetzt. Hier der Originaltext:

"Eine wirklich gute Nachricht aus Düren: Der Jagdpächter, der im Dezember 2008 vom Amtsgericht Aachen wegen Greifvogelverfolgung schuldig gesprochen wurde (und in dessen Revier Mitarbeiter des Kommitees gegen Vogelmord über 80 tote Greifvögel fanden ... und diverse Fallen..) kann vorerst nicht mehr auf die Pirsch gehen! Der 65 - jährige wollte Anfang des Jahres turnusgemäß seinen Jagdschein verlängern lassen, was ihm die zuständige Jadgbehörde in Düren allerdings mit Hinweis auf das laufende Berufungsverfahren versagte. Jäger willi S. hatte daraufhin versucht, mit einem Eilantrag beim Amtsgericht Düren die Verlängerung seines Jagdscheines durchzusetzen, scheiterte aber. Die Richter verwiesen darauf, dass selbst staatsanwaltliche Ermittlungen zum vorläufigen Entzug des Jagdscheins führen können. Bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens bleibt der erstinstanzlich verurteilte Giftleger nun ohne Jagdschein !!!"
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 31 Jul 2009 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Der Jagdschein wurde doch schon eingezogen Wink
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Smirre



Anmeldungsdatum: 15.12.2008
Beiträge: 150
Wohnort: Lüneburger Heide

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BeitragVerfasst am: 31 Jul 2009 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

@ Wedewidder.
Auch wenn in diesem Fall der Jagdschein in Sachsen Anhalt abgegeben wurde finde ich es von der Behörde in Düren gut.
Ich weis nicht ob die beiden Jäger die den Dannenberger Wolf erschossen haben Ihren Jagdschein Ihre Scheine behalten, solange Sie den Prozess hinauszögern können.
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wewidder



Anmeldungsdatum: 07.02.2008
Beiträge: 101
Wohnort: NRW

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BeitragVerfasst am: 31 Jul 2009 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Danneberger Jäger würden dann ja staatsanwaltliche Ermittlungen laufen. Wenn die Jagdbehörde wie die in Düren entscheiden würde, dann würde der Jagdschein zumindest nicht verlängert, bis ein Urteil ergangen ist,

@sammyshp

Ich wusste nicht, dass der Jerichower Jäger den Schein entzogen bekam, ist aber gut zu lesen
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Elmer Keith



Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 17

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BeitragVerfasst am: 04 Aug 2009 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Der Schein ist so lange weg, bis die Angelegenheit im anhängigen Hauptverfahren geklärt ist.

In dieser Zeit ist es auch vorbei mit der Jagdausübung, mit einem möglicherweise selbst gepachteten Revier und auch die Waffenbesitzkarte wird eingezogen. Damit hat der Verdächtige auch seine Waffen entweder unbrauchbar zu machen bzw. machen zu lassen oder sie einem Berechtigten zu übergeben.

Er bleibt zwar nach wie vor Eigentümer der Waffen, aber er darf die tatsächliche Gewalt über Waffen und Munition nicht mehr ausüben.

Da der Pachtvertrag für ein vom Jäger gepachtetes Revier erlischt, hat er auch die Konsequenzen aus einer anstehenden Neuverpachtung zu tragen. D. h. im Klartext: die Kosten für eine neue Ausschreibung bis hin zur Entscheidung über die Neuverpachtung sowie möglicherweise einen Ausgleich der Differenz zwischen dem neuen Pachtpreis und dem Preis, den er gezahlt hat, falls sein Pachtpreis höher lag.

Bei einer Verurteilung von 60 Tagessätzen im Hauptverfahren ist der Lappen ohnehin weg.

Der aber wäre auch weg, wenn er wegen der Begehung einer Straftat zu 60 Tagessätzen und mehr verurteilt würde, selbst wenn diese nichts mit der Jagd oder mit Waffen zu tun hätte. Da reicht auch schon Steuerhinterziehung, Falschaussage, Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad u.v.m.

Die hier weiter oben beschriebene Selbstreinigungskraft der Jägerschaft ist Wunschdenken. Wie sieht es denn mit der Selbstreinigungskraft unter den Verkehrssündern aus? Ist auch nicht viel damit los, oder???

Falsches Parken, Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung, Herantrinken an die Promille-Grenze usw. haben wir hier zu Hauf.
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

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BeitragVerfasst am: 19 Aug 2009 15:05    Titel: Gericht bestätigt Jagscheinentzug Antworten mit Zitat

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 001/09

Magdeburg, den 18. August 2009

(VG MD) Entzug eines Jagdscheines wegen der Tötung eines Wolfes

Das Verwaltungsgericht Madeburg hat mit Beschluss vom 17.08.2009 den Antrag eines Jägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den sofortigen Entzug seines Jagdscheines zurückgewiesen. Dieser wurde von der Jagdbehörde deshalb ausgesprochen, weil ihm vorgeworfen wird, auf einer Ansitzjagd am 06.06.2009 einen Wolf erschossen zu haben, was einen gröblichen Verstoß gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit darstelle.

Dem folgte das Gericht im Wesentlichen mit der Begründung, ein Jäger darf grundsätzlich nur auf jagdbares Wild anlegen und muss fähig sein, dies richtig „anzusprechen“. Darüber hinaus muss ein Jäger stets auf die korrekte Anwendung der Vorschriften über die Ausübung der Jagd bedacht sein und darf als Jagdgast nicht ohne schriftliche Erlaubnis, die nicht vorgelegen habe, Hunde töten. Durch die Nichtbeachtung dieser jagdrechtlichen Vorschriften habe der Jäger gegen arten- und naturschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, da der Wolf unter Artenschutz stehe.

Aus diesen Gründen sowie im Interesse der Gefahrenabwehr sei auch unter Berücksichtigung der weitreichenden Folgen für den Jäger der s o f o r t i g e Entzug des Jagdscheines gerechtfertigt.

Aktenzeichen: 3 B 211/09 MD
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greywolf
Gast





BeitragVerfasst am: 19 Aug 2009 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja wenigstens mal 'ne gute Nachricht.

grey
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 19 Aug 2009 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Joa, bloß wann kommt's endlich zu einer Verhandlung und einem Urteil?
_________________
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

germany.gif
BeitragVerfasst am: 19 Aug 2009 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, zu einer Strafverhandlung kommt es dann, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und die zuständige Anklagebehörde beim zuständigen Gericht eine Klage einreicht. Das kann aber je nach Umfang der Ermittlungen und Auslastung des Gerichts bis zu 1/2 Jahr oder länger dauern.
Soweit ich weiss, laufen die Ermittlungen da aber noch. Die Zeitspanne ist normal.
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Panki0



Anmeldungsdatum: 19.04.2009
Beiträge: 87
Wohnort: Hessen

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BeitragVerfasst am: 19 Aug 2009 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

@ Jens sauber kann ich da nur sagen und meinen Respekt ausdrücken dankeschoen.gif fürs reinsetzen Very Happy
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Marsupial Wolf



Anmeldungsdatum: 16.05.2007
Beiträge: 251
Wohnort: Pfalz

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BeitragVerfasst am: 08 Feb 2010 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß jemand, ob es hierzu was neues gibt?
Sind die Ermittlungen abgeschlossen? Hat die Anklagebehörde Klage eingereicht?
Der Freundeskreis hatte hier ja auch Klage eingereicht. Wird man dann von den Behörden über den Fortgang informiert?

Dann hatte H. Wulf Stubbe (Vizepräsident Landesjagdverband) ja groß angekündigt ein Ausschlussverfahren gegen den Wolfsschützen zu beantragen. Ist das passiert?

Bis zu einer Verurteilung werden wir uns wohl noch gedulden müssen.

Gruß
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Marsupial Wolf



Anmeldungsdatum: 16.05.2007
Beiträge: 251
Wohnort: Pfalz

botswana.gif
BeitragVerfasst am: 08 Feb 2010 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

sorry: Der Freundekreis hatte natürlich "Strafanzeige gestellt" und nicht "Klage eingereicht".... Embarassed
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