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Jäger erschießt seltenen Wolf

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Wölfe im Erzgebirge? :: Frankfurter Rundschau: Wölfe kehren nach Deutschland zurück  
Autor Nachricht
Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

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BeitragVerfasst am: 08 Jun 2009 19:28    Titel: Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. erstattet Strafanzeige Antworten mit Zitat

Presserklärung
Wolf in Sachsen-Anhalt erschossen – Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. stellt Strafanzeige

Much-Marienfeld 8.6.2009: Mit Entsetzen reagiert der Freundeskreis feilebender Wölfe e.V. auf die Nachricht, dass am vergangenen Samstag bei Tucheim in Sachsen-Anhalt ein Wolf von einem Jäger erschossen worden ist. Bei dem Tier handelte es sich wahrscheinlich um den Rüden des Wolfspaares, das seit 2008 auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow lebt. Jetzt im Juni ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass das Paar noch sehr junge Welpen hat. Da unter Wölfen beide Elterntiere ihre Jungen füttern, können die Welpen eventuell jetzt nicht mehr hinreichend versorgt werden.

Der Abschuss des streng geschützten Wolfes ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Der Freundeskreis wird deshalb Strafanzeige gegen den Schützen stellen. Das Agrarministerium in Magdeburg teilte bereits mit, dass sich der Schütze strafrechtlich verantworten müssen wird. Doch was heißt das genau? Unabdingbar ist, dass der Schütze als Sofortmaßnahme den Jagdschein entzogen bekommt. Ist das bereits passiert? Der Freundeskreis wandte sich mit dieser Frage sofort an die zuständige Verwaltung des Landkreises Jerichower Land. Eine Antwort steht bis jetzt aus. Anfang des Jahres war bereits eine Wölfin in Sachsen erschossen worden, im Dezember 2007 ein Tier in Niedersachsen. Im zweiten Fall sind die Schützen bekannt, aber ihren Jagdschein haben sie bis heute.

In letzter Zeit wird der Ruf aus den Kreisen der Jägerschaft – insbesondere in Sachsen – immer lauter, den Wolf wieder ins Jagdrecht aufzunehmen. Damit wird er rechtlich wieder zum „jagdbaren Wild“, selbst wenn er eine ganzjährige Schonzeit genießt. Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. lehnt dies ganz entschieden ab. Die Abschüsse zeigen, dass die Jagdverbände es schon jetzt nicht verhindern können, dass immer mal wieder einige ihrer Mitglieder straffällig werden – und damit im Übrigen die gesamte Jägerschaft in Misskredit ziehen. Ist der Wolf erst einmal im Jagdrecht, wird es noch leichter sein, einen Wolf „waidmännisch von seinen Leiden zu befreien“, bloß weil er sich vielleicht einen Dorn in die Pfote getreten hat und hinkt. Das muss unbedingt verhindert werden.

Der Freundeskreis freilebender Wölfe wurde 2004 in der sächsischen Lausitz gegründet, wo sich Ende der 90er Jahre die ersten Wölfe in Deutschland angesiedelt hatten.

Der Verein klärt durch öffentliche Aktionen über den Wolf auf, arbeitet eng mit Wissenschaftlern und Behördenvertretern zusammen und unterstützt die zuständigen Ministerien beratend bei der Erstellung von Wolfsmanagementplänen. In Regionen, in denen nachweislich Wölfe leben, helfen die Mitglieder Schäfern und Landwirten aktiv bei der Absicherung ihrer Nutztiere vor Wolfsangriffen.

Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.
Im Proffgarten 13
53804 Much-Marienfeld
Internet: www.freundeskreis-wolf.de
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joswolf



Anmeldungsdatum: 28.10.2006
Beiträge: 611
Wohnort: Sonbeck

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BeitragVerfasst am: 08 Jun 2009 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hoffe das, wenn er Nachwuchs hat die das Ueberleben. Und es wird Zeit das einer richtig bestraft wird!!!
Wenn nun eine Mutter gezwungen Schafe reissen muss weil Sie es alleine nicht schaft. Bekommt der Jaeger dan auch die Rechnung?
Jos
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CleanerWolf



Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 427
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 08 Jun 2009 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Und wieder ist die Liste um einen Wolf länger geworden.
Und wieder wird der DJV seine übliche Empörungs-Distanzierungs-Meldung herausgeben (ob die schon eine Word-Vorlage dafür haben?).
Und wieder wird der Schütze seinen Jagdschein behalten.

_________________
"Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist,
es wär nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt."
Die Ärzte
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Marsupial Wolf



Anmeldungsdatum: 16.05.2007
Beiträge: 251
Wohnort: Pfalz

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BeitragVerfasst am: 08 Jun 2009 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

eigentlich ist hierzu mittlerweile jeder Kommentar überflüssig...
Das ist gut gemeint eure Pressemitteilung Jens, aber gegen diese mafiösen Strukturen und Verflechtungen der Jägerschaft in Justiz und Politik ist kein Ankommen...Keine Chance!
Wie war es bei dem Tier, das vor 2 Jahren im Spreewald erschossen wurde: Ballistisches Material war komischerweise plötzlich "verschwunden"...

Und in Niedersachsen: Geldstrafen die dann doch im Sande verlaufen.
Dort haben sie ja wohl erfolgreich eine Wiederbesiedelung verhindern können die selbsternannten Naturschützer...

Wir haben es hier mit einer Klientel zu tun, die meines Erachtens mittlerweile "neben" unserer Gesellschaft steht und die sich einen eigenen rechtsfreien Raum schafft. Hier spuken in den Köpfen irgenwelche Uralt-Traditionen, Waffen und konkrete Machtausübung über Lebewesen herum; sonst nichts; das ganze unter dem Deckmäntelchen des Naturschutzes.
Traurig aber wahr.
... jetzt hab ich doch was geschrieben, obwohl unnötig...
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Marsupial Wolf



Anmeldungsdatum: 16.05.2007
Beiträge: 251
Wohnort: Pfalz

botswana.gif
BeitragVerfasst am: 08 Jun 2009 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

@CleanerWolf: hast recht, hier die ersten Heucheleien vom Verbandpräsidenten (zweitletzer Absatz).

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1244438069623&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=994342720546


Wolfsjäger unter Beschuss
In Sachsen-Anhalt wird bei einer Jagd ein Wolfsrüde erschossen - Dem Schützen droht eine hohe Strafe - Experten sorgen sich um Isegrims Nachwuchs
VON HAJO KRÄMER, 08.06.09, 11:05h, aktualisiert 08.06.09, 21:08h

HALLE/MZ Es war eine große Jagd im Norden Sachsen-Anhalts. Rehwild wollten die 50 Mitglieder eines so genannten Hegeringes, der mehrere Jagdreviere umfasst, am Sonnabend in einem Jagdbezirk in Tucheim bei Genthin erlegen. Doch dabei erschoss ein Jäger aus Kade (Jerichower Land) einen Wolfsrüden.

Ein Skandal, denn die Tiere stehen unter strengstem Naturschutz und ein Versehen scheint wenig wahrscheinlich: "Es gibt Grund zur Vermutung, dass der Jäger wusste, worauf er schoss", sagte am Montag ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums. Ministerin Petra Wernicke (CDU) stellte klar: "Der Umgang mit streng geschützten Arten ist jagdliches Grundwissen. Dies zu ignorieren, ist unentschuldbar." So viel ist sicher: Die Untere Naturschutzbehörde wird Strafanzeige stellen.

Sollten die Ermittlungen bestätigen, dass der Schütze das Tier vorsätzlich getötet hat, kann er zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden. Bei einer fahrlässigen Tötung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vor. Zudem kann die Tötung eines Wolfes nach dem Bundesnaturschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50000 Euro geahndet werden.

Die Wellen schlagen hoch. Auch deshalb, weil es ausgerechnet ein Tier des Wolfspaares getroffen haben könnte, das seit Mitte 2008 auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow siedelt. Naturschützer nehmen an, dass die Wölfe sesshaft geworden sind. Wahrscheinlich sei, dass das Paar gerade Welpen aufziehe, sagte der Wolfsexperte des Naturschutzbundes (Nabu), Markus Bathen. Das wäre der erste Wolfsnachwuchs in freier Wildbahn in Sachsen-Anhalt. Die vier bis sechs Wochen alten Tiere seien noch mit der Mutter in der Höhle. Dass nun mit dem Rüden ein Ernährer wegfalle, bezeichnet der Nabu-Experte als "oberfatal". Dies gelte umso mehr, da es der erste Wurf des Paares sei und es deshalb noch keine älteren Geschwister im Rudel gebe, die bei der Aufzucht helfen könnten. "Das ist ein Familienunternehmen, so ein Rudel", sagte Bathen. Es bleibe abzuwarten, ob die Wölfin es auch allein schaffen kann, alle Welpen aufzupäppeln.

Anfang des Jahres war bereits eine Wölfin in Sachsen erschossen worden, im Dezember 2007 ein Tier in Niedersachsen. Bisher sind laut Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. die Jäger mit "mildernden Umständen" und Bußgeldern davongekommen. Doch der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt fordert harte Konsequenzen. "Für solche Jäger ist in unserem Verband kein Platz!", sagte Verbandspräsident Wulf Stubbe. Gegen den Wolfs-Schützen wird ein Ausschlussverfahren vorbereitet und der sofortigen Entzug des Jagdscheines gefordert. Alle Jäger der betreffenden Regionen seien über die Zuwanderung von Wölfen und ihren strengen Schutz ausführlich informiert worden, so Stubbe.

Der Jäger aus Kade jedenfalls kommt in Erklärungsnot. Er kann sich nicht einfach mit einem Schuss zum Beispiel auf einen streunenden Hund herausreden. Denn auch auf solche Hunde dürfe laut Landesjagdverband nur im äußersten Fall geschossen werden -etwa bei extremer Wilderei.
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

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BeitragVerfasst am: 08 Jun 2009 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kleiner Nachtrag noch:
Der zuständige Landkreis hat das Verfahren zum Entzug des Jagscheins gegen den Schützen eingeleitet.
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Smirre



Anmeldungsdatum: 15.12.2008
Beiträge: 150
Wohnort: Lüneburger Heide

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BeitragVerfasst am: 08 Jun 2009 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Jäger vielen ein Stück Hoffnung genommen hat könnte mann ja eine Schadensersatzklage prüfen. Ich werde morgen mal einen Anwalt fragen ob es Sinn macht in auf 5€ zu verklagen, das könnte dann eine Sammelklage werden,wo nur der Anwalt verdient aber für den Schützen könnte es sich Summieren.
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balin
Gast





BeitragVerfasst am: 09 Jun 2009 7:38    Titel: Antworten mit Zitat

Nach solchen Presseberichten wird auch in der Öffentlichkeit klar, daß Jäger bewußt handeln und sich nicht mehr herausreden können.
http://www.agrarheute.com/panorama/panorama/wolf_im_raum_tucheim_erschossen_.html?redid=304121
Hoffentlich erkennen sie den Ernst der Lage.
Der jetzige Eindruck von der Jägerschaft ist katastrophal!
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 09 Jun 2009 8:14    Titel: Antworten mit Zitat

@Smirre
Na, da bin ich ja mal gespannt Laugh

_________________
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joswolf



Anmeldungsdatum: 28.10.2006
Beiträge: 611
Wohnort: Sonbeck

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BeitragVerfasst am: 09 Jun 2009 9:00    Titel: Antworten mit Zitat

Citat-das Verfahren zum Entzug des Jagscheins
Wieso Verfahren. Wenn man 50km/h zu schnell faehrt wird doch auch sofort der Fuhrerschein entnommen! Das ein Verfahren kommt ist klar aber man sollte doch einfach in so einen Fall sofort erstmal den Jagtschein wegnehmen. Entweder man erschiesst bewusst ein Wolf oder man ist eine Gefahr fuer jeder und in beiden Fallen soll so jemanden nicht mit Gewehr rumlaufen.
Jos
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Grauer Wolf
Gast





BeitragVerfasst am: 09 Jun 2009 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Mir fehlen voller Entsetzen nur noch die Worte... Crying or Very sad

Und sorry, wer glaubt denn noch daran, daß hierzulande ein Jäger für so ein Verbrechen zur wirklich schmerzhaft zur Rechenschaft gezogen wird (Keine läppische Geldstrafe, sondern wirklich KNAST!)? Filz, Korruption, mafiöse Strukturen bis hinein in Regierungs- und Gerichtskreise. Man muß doch nur mal im Netz recherchieren... Sad

Ich gebe allmählich jede Hoffung auf.

Dazu passend wie ein Schlag ins Gesicht eine kleine Zeichnung:

http://www.loup.org/spip/Tir-du-loup-trop-de-concessions,984.html

Den Text verstehe ich kaum (mein Französisch ist total eingerostet), aber das Bild oben rechts paßt: Ein paar verzweifelte Welpen rund um ein ermordetes Elternteil.

Sch***, ich bin so was von wütend...

Was die Wolfsfamilie angeht... Jedes Tier ist kostbar und hier müßte unbedingt geholfen werden. Und zwar so, daß die Wölfin keine Rückschlüsse auf menschliche Hilfe ziehen kann.
Man könnte z.B. dafür sorgen, daß im weiteren Umkreis der Höhle dieses Jahr erstaunlich viel Fallwild anfällt, das aber keine Spuren menschlicher Hände tragen darf...
Wenn man wirklich will, geht das alles. Oder die Welpen sind so gut wie tot. Meine Frau meinte spontan, Welpen in diesem Alter, unerfahrene Erstgebärende, kein Partner mehr, keine unterstützenden Geschwister, kaum eine Chance...

Gruß
Grauer Wolf Crying or Very sad
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Jöra



Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 42
Wohnort: Köln

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BeitragVerfasst am: 09 Jun 2009 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat von shortnews:
".... Auf dem Altengrabower Übungsgelände der Bundeswehr im Landkreis Jerichower Land wurden drei freilebende Wölfe gesichtet. ...."
Quelle: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=749047 vom 03.02.09 14:45 Uhr

Hoffentlich ist, falls es Welpen gibt, die Wölfin doch nicht alleine.
In der Februarmeldung ist ja von drei Wölfen die Rede.

Andererseits schreiben mehrere Zeitungen von zwei dauerhaft in Sachsen-Anhalt lebenden Wölfen.

PS.:
in folgender Meldung von Februar wird ebenfalls von 3 Wölfen gesprochen.
Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
Presse- und Informationsamt
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_StK/Wochenspiegel/Newsletter_2009/Newsletter_5-09.pdf


Zuletzt bearbeitet von Jöra am 09 Jun 2009 10:29, insgesamt 2-mal bearbeitet
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CindyCandy7



Anmeldungsdatum: 14.09.2008
Beiträge: 417
Wohnort: Teupitz

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BeitragVerfasst am: 09 Jun 2009 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nur noch sauer !!! Heute mal einen Wolf,morgen einen Hund und dann -Menschen mit Wildschwein verwechselt.? Ich bin nur gespannt ,ob er richtig bestraft wird ?!
_________________
Traurig schauen meine Augen-der Mensch sagt ´´ böser Wolf ``zu mir.
Dabei kann er zum Bösen taugen-viel mehr noch als ein wildes Tier.
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

germany.gif
BeitragVerfasst am: 09 Jun 2009 10:33    Titel: Landkreis erstattet Strafanzeige,sichert Jagdschein u.Gewehr Antworten mit Zitat

URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/sachsen_anhalt/?em_cnt=1422568

Gastjäger erschießt Wolfsrüden bei Ansitzjagd
Landkreis erstattet Strafanzeige, sichert Jagdschein und Gewehr
Von Thomas Höfs und Silke Janko
Der am Sonnabend erlegte Wolf: Das Foto wurde von der Polizei Burg herausgegeben.
Der Jäger, der am Sonnabend bei Tucheim (Jerichower Land) einen Wolf erschossen hat, erstattete gestern Selbstanzeige bei der Polizei. Landrat Lothar Finzelberg zeigte sich fassungslos und forderte konsequente Aufklärung und Ahndung der Tat.

Tucheim. Rehböcke waren eigentlich das Ziel der Ansitzjagd am Sonnabend bei Tucheim. Gegen 21.30 Uhr erschoss ein Gastjäger aus Kade (Jerichower Land) einen Wolf. Umgehend, sagt Richard Friedrich von der Jägerschaft Genthin, sei er über den Vorfall informiert worden. Warum der als erfahren geltende Jäger auf den Rüden anlegte, ist noch offen. Der Jäger soll das Tier durch einen Kopfschuss erlegt haben, nachdem es ein Reh gerissen hatte. "Ein Jäger muss das Tier einwandfrei erkennen, bevor er schießen darf", so Richard Fiedrich. Auch ein wildernder Hund dürfe nicht einfach abgeschossen werden.

Gestern früh wurde der Wolf von Mitarbeitern der Kreisverwaltung
untersucht. Dann entschied die Untere Naturschutzbehörde, den Wolf nach Berlin zum Institut für Zoologie und Wildtierforschung zu bringen. Dort sollen das Alter des Tieres sowie die genetische Herkunft bestimmt werden, teilte die Kreisverwaltung gestern mit.

Der Jäger hatte sich gestern selbst bei der Polizei angezeigt. Sollten die Ermittlungen bestätigen, dass er das Tier vorsätzlich getötet hat, kann er zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden. Bei einer fahrlässigen Tötung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vor. Zudem kann die vorsätzliche oder fahrlässige Tötung eines Wolfes nach dem Bundesnaturschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis 50 000 Euro geahndet werden.

Die Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung hat Strafanzeige gegen den Mann gestellt. Daneben hat die Untere Jagdbehörde des Kreises ein Verfahren zur Entziehung des Jagdscheines eingeleitet, teilte der zuständige Kreisvorstand, Bernd Girke, mit. Der Jagdschein und die Tatwaffe seien nach Kreisangaben bereits bei der Jagdbehörde.
Landrat Lothar Finzelberg zeigte sich fassungslos über den Vorfall, ließ er mitteilen. Er fordere eine konsequente Aufklärung und Ahndung der Tat, heißt es in einer vom Landkreis herausgegebenen Pressemitteilung.

Das jagdliche Fehlverhalten sei für ihn völlig unverständlich, da der Landkreis zusammen mit dem Jagdbeirat mit dem Umweltausschuss des Kreistages umfangreiche Informationen zu der Wolfsthematik an die Jägerschaft herausgegeben hatte, erinnerte er. Selbst wenn sich der Jäger darauf berufen sollte, einen freilaufenden Hund erkannt zu haben, ist dies für die Kreisverwaltung nicht nachvollziehbar. Es sei jagdliche Praxis, auf freilaufende Hunde nicht zu schießen, sagte Bernd Girke.

Dietrich Kramer, Landesgeschäftsführer des Jagdverbandes, bestätigte: "Auch der Abschuss eines Schäferhundes wäre problematisch." Jäger sind gehalten, bei streunenden Hunden äußerste Vorsicht walten zu lassen. Nach dem Jagdrecht ist der Abschuss von wildernden Hunden zulässig.

Die Spuren zweier Wölfe hat der Wolfsbeauftragte der Bundesforst, Klaus Puffer, auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow ausgemacht. "Die ersten Hinweise auf die Wölfe haben wir im Mai 2008 bekommen", sagte er. Er rechnet damit, dass die Wölfn Junge hat. Erst in einigen Wochen werden sie wahrscheinlich ihre Höhle verlassen. Dass die Wölfn die Kleinen alleine durchbringen kann, hält Klaus Puffer für fast ausgeschlossen. "Sie kann allein nicht ausreichend Nahrung für alle beschaffen."

Der Abschuss eines Wolfes ist bereits der vierte in Deutschland, seit wieder Wölfe in heimischen Wäldern nachgewiesen werden. Erst zu Jahresanfang war in Sachsen südlich des Tagebaus Reichwalde eine tote Wölf n gefunden worden, die erschossen worden war. 2007 gab es zwei illegale Abschüsse in Brandenburg und in Niedersachsen. Während für die Fälle in Sachsen und Brandenburg keine Täter ermittelt werden konnten, sind in Niedersachsen zwei Schützen bekannt, die im Wendland einen Wolf erlegt haben. Einen vom Amtsgericht Dannenberg verhängten Strafbefehl in Höhe von 10 800 bzw. 4000 Euro wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz wurde von beiden Jägern angefochten, so dass noch ein Gerichtsverfahren ansteht. Juristisch belangt wurde indes also noch kein Täter.

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Copyright © Volksstimme.de 2009
Dokument erstellt am 09.06.2009 um 10:17:12 Uhr
Erscheinungsdatum 09.06.2009
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 09 Jun 2009 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es sei jagdliche Praxis, auf freilaufende Hunde nicht zu schießen, sagte Bernd Girke.
Aha? Confused

Zitat:
Einen vom Amtsgericht Dannenberg verhängten Strafbefehl in Höhe von 10 800 bzw. 4000 Euro wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz wurde von beiden Jägern angefochten, so dass noch ein Gerichtsverfahren ansteht. Juristisch belangt wurde indes also noch kein Täter.
Wenigstens spricht es mal jemand aus!

Also wenn es diesmal wieder keine saftige Strafe gibt, dann läuft mit unserer Justiz eindeutig was nicht richtig...

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