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Wolfs ForumInformationen und Austausch über Wölfe
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Wolfsmanagementplan Sachsen
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Wenn Tagebau, Bahn oder Straßen kommen, ...... :: Tourismuseinnahmen durch Lausitzer Wölfe |
Autor |
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SammysHP
Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 2459 Wohnort: Celle / Niedersachsen
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Verfasst am: 27 Mai 2009 16:50 Titel: Wolfsmanagementplan Sachsen |
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Hier der Managementplan für Sachen, wie er am 27.05.2009 vorgestellt wurde.
http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/34423
Stand vom 26.05.2009, 45 Seiten, viel zu lesen
Bin mal gespannt, was hier so alles darüber diskutiert wird. _________________
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balin Gast
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Verfasst am: 27 Mai 2009 18:57 Titel: |
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Auch von mir vielen Dank!
Lese zur Zeit im Wolfsmanagementplan von Washington nach(200 Seiten!). Die sind in vergleichbarer Lage wie wir, haben aber viel mehr unbewohntes Land und einen ziemlich hohen Rückhalt für die Wölfe in der Gesamtbevölkerung. Denen hätte ich europäische Verhältnisse zugebilligt ausserhalb der Cowboymentalität. Mal sehen, ob die sächsischen Barbaren in der Mitte Europas da mithalten können?
Ich freue mich auf die Lektüre. |
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Joerg Sattler
Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 1174 Wohnort: Bad Lausick
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Verfasst am: 27 Mai 2009 21:23 Titel: Re: Wolfsmanagementplan Sachsen |
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Ist der Plan schon verbindlich? |
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sirwi
Anmeldungsdatum: 24.07.2008 Beiträge: 44 Wohnort: Neschwitz
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Verfasst am: 27 Mai 2009 23:17 Titel: |
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Ich denke schon das er verbindlich ist. Immerhin wurde ihm mit großer Mehrheit zugestimmt. Im Managmentplan steht aber auch drin, dass der Plan bei neuen Erkenntnissen angepasst wird.
Insgesamt habe ich nicht viel neues im Managementplan gefunden. Er ist aber eine gute Zusammenfassung zum Thema Wolf in Sachsen und wo Gefahr-/Konfliktpotenzial da ist. Es wurde versucht ihn so zu schreiben, dass er möglichst viele Interessensgruppen beruhigt. Es soll jetzt noch ein Gutachten erstellt werden, ob der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden kann. Ich denke damit versucht man die Jäger etwas zu beruhigen. |
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Waldstein Gast
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Verfasst am: 28 Mai 2009 9:51 Titel: |
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Ich finde, der Management-Plan liest sich erstmal ganz gut. Wenn dort unter Ziffer 5.7 "Gefühlte Störung der ländlichen Lebensweise und Landeskultur" (wobei ich allein bei der Überschrift schon vier Definitionsprobleme habe) steht: "Die Rückkehr der Wölfe wird zu einem veränderten Verhalten der Menschen führen", wird schon mal der Grundsatz formuliert, dass sich die Menschen nach den Wölfen und nicht die Wölfe nach den Menschen richten müssen.
Aber: Paktisch könnte der Plan auch den baldigen Abschuss aller Wölfe ermöglichen. Man kennt dies von diversen Baumschutz-Satzungen. Nach denen sollen Bäume auch geschützt sein. Tatsächlich ist die Schutzwirkung gleich Null. Die einzige regelmäßig zur Anwendung gelangende Bestimmung ist dort die Ausnahmebestimmung. |
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SammysHP
Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 2459 Wohnort: Celle / Niedersachsen
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Verfasst am: 28 Mai 2009 10:59 Titel: |
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Es ist doch logisch, dass solch ein Managementplan möglichst allgemein und variabel angefertigt wird. Irgendwie müssen die Politiker ja ihr Handeln (welches sich meist an der politischen Lage orientiert) gutheißen bzw. begründen. Würden sie es zu sehr einengen, laufen sie in die Gefahr, in gewissen Situationen nicht so handeln zu können, wie es ihrer Karriere von Vorteil wäre. _________________
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CleanerWolf
Anmeldungsdatum: 09.09.2006 Beiträge: 427 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 28 Mai 2009 13:28 Titel: |
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Der Wolfsmanagementplan scheint soweit in Ordnung. Was mich viel mehr beunruhigt ist die erneute Ankündigung, die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht prüfen zu wollen...
Zitat: |
Schutz bedrohter Tierart
"Managementplan" regelt Umgang mit Lausitzer Wölfen
In Sachsen regelt ab sofort ein sogenannter Wolfsmanagementplan den Umgang mit den seltenen Raubtieren. Wie Sachsens Umweltminister Frank Kupfer (CDU) am Mittwoch mitteilte, wurde der Plan in den vergangenen Monaten gemeinsam mit rund 50 Verbänden und Vereinen der Lausitz erarbeitet. Nur die Bürgerinitiative "Sicher Leben unter Wölfen" aus Halbendorf/Spree habe gegen das Konzept votiert, zwei Jagdverbände, der sächsische Schaf- und Ziegenzuchtverband und ein Verein für Sicherheit und Artenschutz hätten nur unter Vorbehalt zugestimmt.
"Es geht uns um das konfliktfreie Leben mit dem Wolf in einer Kulturlandschaft."
In der Lausitz leben derzeit fünf Wolfsrudel mit jeweils fünf bis zehn Tieren
Minister: Schäden durch Kormorane sind deutlich höher
Mit dem Wolfsmanagementplan solle "möglichen Ängsten in der Bevölkerung begegnet werden", sagte Kupfer. So sei etwa festgelegt, wie auffällige Wölfe rasch erkannt und Schritte bis hin zu einem möglichen Abschuss eingeleitet werden könnten. In allen betroffenen Landkreisen soll es dem Plan zufolge Ansprechpartner geben. Deren Zuständigkeit reicht von der Bewertung erster Hinweise auf Wölfe bis zur Begutachtung gerissener Tiere. Im vergangenen Jahr hat der Freistaat einen Schadensausgleich von 4.424 Euro für durch Wölfe gerissene Nutztiere gezahlt. Im selben Zeitraum hätten Kormorane Schäden an Fischbeständen im Umfang von rund 185.000 Euro verursacht, zog der Umweltminister einen Vergleich.
Sachsen prüft Übernahme der Wölfe in das Jagdrecht
Laut dem Wolfsmanagementplan ist der rechtliche Status der Tiere derzeit durch zahlreiche Gesetze geregelt. Das Festlegen von Wolfsgebieten und wolfsfreien Gebieten ist danach genauso ausgeschlossen wie das Festlegen eines "Zielbestandes" oder von Abschusszahlen. Der landesweite Schutz der Wölfe sei "zwingend", Ausnahmen vom "Störungs-, Fang- und Tötungsverbot" wären nur in begründeten Einzelfällen möglich. Gleichzeitig hat das sächsische Umweltministerium eine gutachterliche Prüfung veranlasst, ob der Artenschutz des Wolfes auch bei einer "Übernahme der Art in das Landesjagdrecht" möglich ist. Der Landesjagdverband Sachsen hatte dies mehrfach gefordert.
Wolfs-Welpe in der Lausitz; Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Mindestens 80 Wölfe kamen bislang in der Lausitz zur Welt, ebenso neun Wolf-Hund-Mischlinge
Rund 80 Wolfswelpen wurden in der Lausitz geboren
Gegenwärtig leben im sächsischen Teil der Lausitz fünf Wolfsrudel, ein weiteres Paar hat sich auf der Brandenburger Seite angesiedelt. Die Größe der Rudel schwankt nach Angaben des sächsischen Umweltministeriums zwischen fünf und zehn Tieren. Von 2000 bis 2008 sind in der Oberlausitz nachweislich über 80 Wolfswelpen geboren worden, außerdem neun Wolf-Hund-Mischlingswelpen. Seit dem Jahr 2000 wurden acht Wölfe tot aufgefunden. Fünf Tiere wurden überfahren, zwei starben an
natürlichen Ursachen, einer wurde illegal geschossen. Ein Welpe wurde 2008 eingefangen und wegen Erblindung eingeschläfert. Wie das sächsische Umweltministerium mitteilte, sind in den vergangenen Jahren zudem zahlreiche Jungwölfe in andere Regionen abgewandert.
Quelle: http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/6395767.html
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Mit Gutachten ist es ähnlich wie mit Meinungsumfragen - das Ergebnis steht im Prinzip vorher fest und entspricht den Wünschen desjenigen, der es bezahlt. Ich gehe also davon aus, dass das Gutachten zu dem Ergebnis kommen wird, dass eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht den Artenschutz nicht gefährdet.
Wir müssen sehr aufpassen und dürfen in dieser Sache nicht passiv bleiben. Wir haben die besseren Aregumente und müssen diese den Politikern immer wieder vor Augen führen. Der Freundeskreis hat kürzlich einen entsprechenden Brief verschickt, aber ich denke, es ist notwendig, dass jeder von uns einen mit eigenen Worten formulierten Brief, bzw. eine Email ans Umweltministerium schickt, um unserem Standpunkt Nachdruck zu verleihen.
Kernpunkte unserer Argumentation sind nach wie vor, dass der Schutz des Wolfes durch eine Aufnahme ins Jagdrecht keinesfalls verbessert, sondern eher verschlechtert wird, da dies Begehrlichkeiten wecken würde auch möglichst bald Jagdzeiten für den Wolf festzulegen (worauf wir dann kaum Einfluss mehr hätten) und ausserdem die Hemmschwelle für illegale Abschüsse gesenkt werden würde. Die illegalen Wolfsabschüsse der letzten Zeit haben deutlich gezeigt, dass die Jägerschaft noch lange nicht reif ist, ihr entsprechendes Vertrauen entgegenzubringen. _________________ "Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist,
es wär nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt."
Die Ärzte |
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greywolf Gast
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Verfasst am: 28 Mai 2009 14:54 Titel: |
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Gestern abend im "Sachsenspiegel" hat doch schon jemand gemeint:
Zitat: | ... das bei diesem Managementplan, der die Menschen und Nutztiere vor dem Wolf schützen sollte, eigentlich der Wolf vor den Menschen geschützt wird. ... |
hab es jetzt nicht mit genauem Wortlaut wiedergegeben.
Könnt ja nochmal selbst reinsehen.
http://www.mdr.de/sachsenspiegel/6396399.html
grey |
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Kangal
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 345 Wohnort: Thüringen
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Verfasst am: 28 Mai 2009 15:07 Titel: |
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In's Jagdrecht aufnehmen heisst noch lange nicht, daß der Wolf bejagt werden könnte. Der Luchs ist beispielsweise Bestandteil des Jagdrechtes, hat aber keine Jagdzeit und kann somit auch nie bejagt werden.
http://www.vauna-ev.de/index.php?id=123
Sinn machen würde eine solche Massnahme jedoch auch nicht, weder für die Jäger noch für den Wolf oder für irgend jemanden. |
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Smirre
Anmeldungsdatum: 15.12.2008 Beiträge: 150 Wohnort: Lüneburger Heide
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Verfasst am: 28 Mai 2009 20:49 Titel: |
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Wenn der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen ist bedeutet es auch das der Jagdpächter für die Hege zuständig ist. Damit ist ein monitoring ohne Zustimmung der Jagdpächter kaum möglich da der Jäger das Spurenlesen als nachstellen einer geschützten Tierart auslegen kann. |
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Kangal
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 345 Wohnort: Thüringen
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balin Gast
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Verfasst am: 29 Mai 2009 14:49 Titel: |
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Das ist aber regional unterschiedlich ausgeprägt. In der Rhön und im Harz
sind sie sich ihrer natürlichen Schönheiten und ihrer natürlichen Eigenarten auch über Ländergrenzen hinweg bewußt. Da ist das Gebirge Identifikationsmodel. Ich hoffe, hier(Fichtelgebirge) kommt es genauso und das ist ja auch schon im Gange.
Die größeren Raubtiere bieten den Jägern ja schließlich auch die Möglichkeit,
sich in der Öffentlichkeit vom Bild des um sich ballernden Psychopathen zu entfernen. Wer sich um solche Tiere kümmert, der kann nichts schlechtes in der Natur anrichten wollen.
Wir dürfen das ganze trotzdem kritisch betrachten. Das Jagdrecht befördert solche und solche. |
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Kangal
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 345 Wohnort: Thüringen
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Verfasst am: 29 Mai 2009 15:00 Titel: |
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Es gibt natürlich solche und solche, das ist völlig klar. Ich denke, das ist auch für die Beteiligten des Plans kein Novum. Man wird mit Sicherheit Rahmenbedingungen schaffen, daß ein absoluter Schutz (was ja EU - Recht ist) und das dazu notwendige Monitoring auch weiterhin gegeben sein wird. Mit oder ohne Jagdrecht.
Bezüglich der These, daß die Umwelt den Menschen prägt, stimme ich Dir gern zu, ich bin in der Rhön geboren und lebe nun im schönen Thüringen. Der Wolf ist sozusagen nebenan und ich hoffe, daß er auch bald im Thüringer Wald zu finden sein wird, wenn er nicht bereits da ist. |
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Joerg Sattler
Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 1174 Wohnort: Bad Lausick
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Verfasst am: 29 Mai 2009 17:07 Titel: |
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Wurde an anderer Stelle hier im Forum schon diskutiert, dass wenn der Wolf dem Jagdrecht untersteht, dass "versehentliche Töten" oder das Töten eines vermeintlich "kranken" Wolfes erleichtert wird, deshalb bin ich dagegen, dass der Wolf dem Jagdrecht, trotz integrierten ganzjährigen Schutz, unterstellt wird. |
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Kangal
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 345 Wohnort: Thüringen
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Verfasst am: 30 Mai 2009 11:26 Titel: |
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Trifft nicht zu:
Manche Jäger spekulieren vielleicht auch darauf, dass ein versehentlicher oder fahrläs-siger Abschuss eines Wolfes nicht so streng geahndet würde, wenn der Wolf im Jagd-recht wäre, weil das „nur“ ein Schonzeitvergehen wäre. Das ist schon wieder ein Irrtum: Zwar ist es richtig, dass ein Verstoß gegen Schonzeitbestimmungen (z. B. der Ab-schuss eines Rehbocks nach dem 15. Oktober: vorher Jagdzeit, danach Schonzeit) nur eine Ordnungswidrigkeit wäre, die von der Unteren Jagdbehörde mit einem Bußgeld (maximal 5.000 Euro – immerhin!) geahndet werden könnte. Aber der Abschuss eines Tieres, für das im Jagdgesetz gar keine Jagdzeit festgesetzt ist (Luchs!), ist keine Ord-nungswidrigkeit, sondern eine Straftat, Höchststrafe fünf Jahre Freiheitsentzug
http://www.vauna-ev.de/index.php?id=123 |
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