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Wolfs ForumInformationen und Austausch über Wölfe
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Wolf im Landkreis Lüneburg erschossen!
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"Sauerei" :: Isegrimm im Fadenkreuz? |
Autor |
Nachricht |
CleanerWolf

Anmeldungsdatum: 09.09.2006 Beiträge: 427 Wohnort: Berlin

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Verfasst am: 16 Dez 2007 15:30 Titel: Wolf im Landkreis Lüneburg erschossen! |
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Zitat: |
Lüneburg (ots) - Gedelitz (Landkreis Lüchow-Dannenberg)
Am Samstagmorgen wurde in einem Waldgebiet nordöstlich der
Ortschaft Gedelitz im Landkreis Lüchow-Dannenberg ein freilebender
Wolf getötet.
Zwei Jäger im Alter von 46 und 51 Jahren hatten
an einer Jagdveranstaltung teilgenommen, als ein Wolf in ihren
Schussbereich gelangte. Da das Tier nach ihren Aussagen bereits
angeschossen war, gaben sie mehrere Schüsse auf das Tier ab und
trafen es tödlich.
Ermittlungen ergaben, dass in den
Nachbarrevieren ebenfalls
Jagdveranstaltungen durchgeführt
wurden.
Der Wolf wurde zum Zwecke weiterer Untersuchungen
sichergestellt.
Dabei soll auch festgestellt werden, ob das Tier
bereits verletzt war.
Wolfsexperten, die noch am
Samstag hinzugezogen wurden,
bestätigten, dass es sich um einen
freilebenden Wolf handelte.
Gegen die 46- und 51-jährigen
Schützen wurden Strafverfahren
eingeleitet.
Zeugen werden gebeten sich mit der Polizei in Lüchow unter Tel.:
05841/122-0 in Verbindung zu setzen.
ots Originaltext:
Polizeiinspektion Lüneburg
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=59488
Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Lüneburg
Pressestelle
Thomas Glieze
Telefon: 04131/29-2324
E-Mail: thomas.glieze@polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/
Quelle:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/59488/1103704/polizeiinspektion_lueneburg
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Sehr geschickt, muss ich sagen - dadurch, dass mehrere Jäger auf den Wolf geschossen haben, wird man hinterher nicht mehr feststellen können, ob er vorher bereits angeschossen war.
Erinnert mich an einen Fall aus dem Jahr 1999, bei dem ebenfalls ein Wolf auf einer Treibjagd erschossen wurde und der Schütze hinterher erklärte, es sei ein "Hegeabschuss" gewesen, da der Wolf gehumpelt habe. _________________ "Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist,
es wär nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt."
Die Ärzte |
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Jens Moderator

Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 580 Wohnort: Stolpe

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Verfasst am: 16 Dez 2007 15:47 Titel: |
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Ich kann nur hoffen, das der Wolf gleich vernüftig untersucht wird, damit eindeutig der Sachverhalt geklärt wird.
Es wäre zu wünschen, wirklich zu wünschen, das diese beiden Jäger auf Dauer Ihren Jagdschein abgeben müssten und auch strafrechtlich diesmal nicht ungeschoren davon kommen. |
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wolfrüde

Anmeldungsdatum: 16.09.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Landkreis DLG

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Verfasst am: 16 Dez 2007 16:13 Titel: |
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Wenn der Wolf wirklich angeschossen war, dann hätten die Jäger den WOlf helfen sollen und nicht den Rest geben. _________________ Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken. |
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Watschenbaum

Anmeldungsdatum: 11.06.2007 Beiträge: 20 Wohnort: LK Uelzen

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Verfasst am: 16 Dez 2007 17:52 Titel: |
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Hier der Kommentar der Jägerschaft des Landkreises Uelzen zu dem Vorfall :
Am Nachmittag des 15.12.2007 wurde ein 37 Kg schwerer Wolfsrüde vorsätzlich von mehreren Jägern im Verlauf einer Gesellschaftsjagd beschossen und schließlich mit einem Fangschuss illegal erlegt.
Der Wolf ist nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 und 11 BNatSchG besonders und streng geschützt, da er in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sowie in Anhang IV der FFH-RL (92/43/EWG) genannt ist.
Es gelten deshalb die Zugriffs-, Stör- und Besitzverbote des § 42 BNatSchG. Ausnahmen von diesen Verboten sind nur im Einzelfall unter den Voraussetzungen des § 43 Abs. 8 BNatSchG bzw. § 62 BNatSchG zulässig. Hierfür sind die Regierungen als höhere Naturschutzbehörde zuständig.
Wolf unterliegt zudem dem Vermarktungsverbot des Art. 8 Abs. 1 VO Nr. 338/97, von dem nur unter den Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 3 VO Nr. 338/97 durch die zuständige untere Naturschutzbehörde abgewichen werden darf.
Der Wolf unterliegt nicht dem Jagdrecht. Tierschutzrechtliche Anforderungen, insbesondere die des § 1 TierSchG, sind zu wahren.
Den genauen Tathergang werden die kriminalistischen Untersuchungen des LKA – Hannover klären müssen.
Bisher haben zwei Schützen zugegeben den Wolf beschossen zu haben, der ihnen angeblich bereits laufkrank in Schussweite gekommen ist.
Ihre Waffen wurden für die kriminalistische Untersuchung eingezogen.
Der Verursacher dieser Laufschussverletzung ist bisher noch nicht ermittelt worden und die Untersuchungen werden sich auf die Feststellung konzentrieren, ob die Laufschussverletzung tatsächlich dem gesunden Stück zugefügt wurde oder ein postmortales Ereignis ist.
Schlimmstenfalls ist davon auszugehen, dass auf dieser Jagd mindestens drei Teilnehmer derart eklatante Wissensmängel an gesetzlichen Regelungen zum Artenschutz vorweisen und oder erhebliche wildbiologische Defizite vorweisen, dass sie nicht in der Lage sind ihr Verhalten rechtlich einzuordnen oder einen Hund vom Wolf zu unterscheiden.
Der Wolf wies einen Einschuss auf dem Nasenrücken auf, von dem Geschossteile in den Rachenraum eindrangen und im Bereich der Vorderzähne austraten.
Der linke Vorderlauf war im Pfotenbereich zerschossen, ein weiterer Einschuss befand sich im hinteren Lendenwirbelbereich, der vierte Schuss war der Fangschuss auf die Kammer.
Spätestens seit den ersten Fotoaufnahmen des Wolfes in der Forstverwaltung Rheinmetall vom 17. Mai 2007 war bekannt, dass generell im östlichen Teil Niedersachsens mit der Anwesenheit des Wolfes gerechnet werden muss.
Diesem Umstand wurde seitens der Jägerschaft des Landkreises Uelzen versucht, durch Presseveröffentlichungen und öffentliche Vorträge Rechnung zu tragen, um einen Beitrag zur Aufklärung und zur Akzeptanz des Wolfes zu leisten.
Diese Maßnahmen blieben leider nur auf den Landkreis Uelzen beschränkt, da diese Einschätzung der Gefährdung des Wolfes durch illegale Abschüsse andernorts nicht geteilt oder versäumt wurden.
Auch im Landkreis Uelzen ist es nicht sicher ob der Wolf hier überleben wird.
Gefährdet wird er nur durch den Straßenverkehr und den illegalen Abschuss.
Vermutlich verdankt er sein bisheriges Überleben im Landkreis Uelzen mehr dem Umstand, dass er sich seinen Lebensraum bevorzugt in den Bundes-, Landes- und Klosterforsten und in der Forstverwaltung der Firma Rheinmetall gesucht hat, wo die Jagd in den Händen verantwortungsvoller und aufgeklärter Menschen liegt, weniger dem Bemühen der Jägerschaft des Landkreises Uelzen um Aufklärung und Information zum Wolf.
In Niedersachsen wird man sich nicht mehr zurücklehnen können und illegale Wolfsabschüsse als ein brandenburgisches oder sächsisches Problem ansehen.
Der Versuch, die Tat als einen bedauernswerten Irrtum eines Einzelnen darzustellen, ist angesichts möglicher drei Schützen, die auf den Wolf geschossen haben nicht mehr glaubhaft.
Die offiziellen Stellungnahmen der Verbände werden wie gewohnt die Tat geißeln, die Organisation selbst von jeglichem Versagen freisprechen und auf die grundlegenden Erfolge des Natur- und Artenschutzes des Verbandes, zum Gemeinwohl hinweisen, wohlwissend, dass hinter diesen ausnahmslos die Leistung einiger weniger verbergen.
Der schützende Fachmann in der Natur ist angesichts dieser eklatanten Verstöße gegen den Artenschutz nur noch eine verbale Konstruktion, die ein Maß einer Selbstüberschätzung offenbart, das nur noch mit Realitätsverlust beschrieben werden kann.
Watschenbaum _________________ Zur Jagd ist längst alles gestagt :
- längst noch nicht von jedem
- und längst hat noch nicht jeder alles
verstanden !
K.B. |
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SammysHP

Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 2459 Wohnort: Celle / Niedersachsen

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Verfasst am: 16 Dez 2007 18:17 Titel: |
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Zitat: | Wenn der Wolf wirklich angeschossen war, dann hätten die Jäger den WOlf helfen sollen und nicht den Rest geben. | Mal realistisch: Wenn es wirklich schlimm gewesen sein sollte, ist es eigentlich unmöglich, ihm anders zu helfen. Dennoch, ich hätte es nicht tun können...
Ich bin erst vor ein paar Stunden nach Hause gekommen und dann gleich der Schock - ich heul' immer noch.
@Watschenbaum
Ich werde den Kommentar auf meine Wolfnews-Seite kopieren, ich hoffe, das ist OK. Wenn nicht, werde ich ihn wieder löschen. _________________

Zuletzt bearbeitet von SammysHP am 16 Dez 2007 18:25, insgesamt einmal bearbeitet |
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Andreas
Anmeldungsdatum: 17.05.2006 Beiträge: 105 Wohnort: Kiel

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Verfasst am: 16 Dez 2007 18:18 Titel: |
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Vielen Dank für die Mitteilung, Watschenbaum.
Ich hoffe das es diesmal nicht nur wieder bei Ermittlungen bleibt und es nicht wieder mit einstellen des Verfahrens endet.
Wie Watschenbaum schon schrieb hätte jeder Jäger bei jeder Jagd mit auftauchen von Wölfen rechnen müssen, ist es doch nun wirklich schon lange bekannt das nicht nur im Landkreis Uelzen mindestens ein Wolf unterwegs ist sondern auch im Landkreis Ludwigslust/Lübtheenerheide. Gerade die Lübtheener Heide ist vom den Gebiet dieser Jagd nur ein Katzensprung entfernt.
Ich hoffe es wird in dem Fall mit allen möglichen rechtlichen Mitteln durchgegriffen damit auch diese Gruppe von Jägern merken das der Wald kein Rechtsfreier Raum ist.
@ Watschenbaum
Ist es eigentlich sicher das der "Lübtheener Wolf" und der "Unterlüßer Wolf" zwei verschiedene sind? Gibt es da schon belege?
Theoretisch könnte der erlegte Wolf ja auch der Wolf aus Unterlüß sein.
Gruß
Andreas |
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wolfrüde

Anmeldungsdatum: 16.09.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Landkreis DLG

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Verfasst am: 16 Dez 2007 19:19 Titel: |
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Zitat: | Mal realistisch: Wenn es wirklich schlimm gewesen sein sollte, ist es eigentlich unmöglich, ihm anders zu helfen. |
So wie ich das versteh aus diesem Thread und den parallelen der das gleiche beinhaltet, konnte der Wolf sich einigermaßen fortbewegen.
Die Frage währe halt gewesen wie man ihn einfängt. _________________ Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken. |
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CleanerWolf

Anmeldungsdatum: 09.09.2006 Beiträge: 427 Wohnort: Berlin

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Verfasst am: 16 Dez 2007 20:21 Titel: |
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Jens hat folgendes geschrieben: | Ich kann nur hoffen, das der Wolf gleich vernüftig untersucht wird, damit eindeutig der Sachverhalt geklärt wird.
Es wäre zu wünschen, wirklich zu wünschen, das diese beiden Jäger auf Dauer Ihren Jagdschein abgeben müssten und auch strafrechtlich diesmal nicht ungeschoren davon kommen. |
Wäre zu wünschen, aber nach den Erfahrungen mit ähnlichen Fällen aus der Vergangenheit kann ich Dir jetzt schon sagen, was passieren wird - die Anwälte der beiden Jäger, die sich zu den Schüssen auf den Wolf bekannt haben, werden argumentieren, ihre Mandanten hätten den Wolf "von seinen Qualen erlöst", weil sie dies für tierschutzgerecht gehalten hätten. Wirklich zur Verantwortung ziehen könnte man nur den Jäger, der den ersten Schuss auf den Wolf abgegeben hat, der aber nie sicher ermittelt werden wird, da es keine eindeutigen Beweise gibt und die einzigen möglichen Zeugen ebenfalls Jäger waren, die natürlich wie Gräber schweigen werden.
Das Ergebnis: Entweder Freispruch oder Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer lächerlichen Geldbuße. Der LJV wird sich in der Öffentlichkeit empört von den "schwarzen Schafen" distanzieren, die Jagdscheine aber trotzdem nicht einziehen.
Sorry für meinen Pessimismus, aber das ist die Artenschutzrealität, wie ich sie bisher in Deutschland erlebt habe. _________________ "Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist,
es wär nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt."
Die Ärzte |
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Jens Moderator

Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 580 Wohnort: Stolpe

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Verfasst am: 16 Dez 2007 20:23 Titel: |
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Und noch zur Klarstellung:
Auch ein sogenannter "Fangschuss" auf den laufkranken Wolf hätte nie ohne Zustimmung der zuständigen Behörde abgegeben werden dürfen, da der Wolf nicht unter das Jagdrecht fällt.
Also war es auf jeden Fall eine illegale Tat den Wolf zu beschießen. |
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wolfrüde

Anmeldungsdatum: 16.09.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Landkreis DLG

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Verfasst am: 16 Dez 2007 20:41 Titel: |
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Zitat: | Wirklich zur Verantwortung ziehen könnte man nur den Jäger, der den ersten Schuss auf den Wolf abgegeben hat, der aber nie sicher ermittelt werden wird, da es keine eindeutigen Beweise gibt |
Wenn man die Kugel findet kann man es an den Drallriefen erkennen aus welches Waffe sie abgefeuert wurde...
Hoffen wir mal das beste, und das schlechteste für die verantwortlichen Jäger. _________________ Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken. |
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SammysHP

Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 2459 Wohnort: Celle / Niedersachsen

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Verfasst am: 16 Dez 2007 21:21 Titel: |
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Man kann sowohl daran als auch an dem Alter der Wunde feststellen, ob es einer der Beiden Jäger oder ein dritter war.
Einen dritten zu finden dürfte aber sehr schwierig werden. Sieht man ja an der Situation in Sachsen... _________________
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Lutra
Anmeldungsdatum: 30.12.2006 Beiträge: 366 Wohnort: Pulsnitz

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Verfasst am: 16 Dez 2007 21:31 Titel: |
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Auch wenn der Wolf verletzt war, hätte er nicht beschossen werden dürfen.
Die erste Wölfin in der Muskauer Heide lahmt auch und ist auf einem Auge blind, trotzdem hat sie das erste Wolfsrudel gegründet.
Die Jäger haben auch kein Recht, auf den Wolf zu schießen. Hoffentlich müssen sie alle ihre Papierchen abgeben. |
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Marsupial Wolf
Anmeldungsdatum: 16.05.2007 Beiträge: 251 Wohnort: Pfalz

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Verfasst am: 16 Dez 2007 21:47 Titel: |
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Wenn es auch hier wieder zu keiner Verurteilung kommt (oder zu einer "lächerlichen" Strafe), muss man sich die Frage stellen ...
editiert
Andreas |
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wolfrüde

Anmeldungsdatum: 16.09.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Landkreis DLG

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Verfasst am: 16 Dez 2007 21:50 Titel: |
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Zitat entfernt
Andreas
Die Frage ist ob es dann auch der Richter so sieht, wenn die Jäger dann ein verklagen.
Vielleicht gibt es andere Rechtliche Wege, wenn sie nicht bestraft werden... _________________ Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken. |
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Watschenbaum

Anmeldungsdatum: 11.06.2007 Beiträge: 20 Wohnort: LK Uelzen

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Verfasst am: 16 Dez 2007 23:42 Titel: |
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@Andreas
wir gehen davon aus, dass es sich nicht um den Unterlüß-Wolf handelt.
Der Rüde schien mit seinen 37 kg sehr viel kräftiger als der aus Untelüß bekannte Vertreter.
Es kann durchaus sein, dass der Wolf mit Lübtheen in Verbindung steht.
Es existiert aber auch eine nicht verifizierte Meldung über eine Reproduktion im Gartower Raum, die auch dem NLWKN vorliegt.
Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass ich die nächsten Fotos von einem lebendigen Wolf machen kann.
Munter bleiben!
Watschenbaum _________________ Zur Jagd ist längst alles gestagt :
- längst noch nicht von jedem
- und längst hat noch nicht jeder alles
verstanden !
K.B. |
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