Wild und Hund #5, 4.März 2010 :: Jägers Meinung in Celle |
Autor |
Nachricht |
Kangal
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 345 Wohnort: Thüringen

|
Verfasst am: 09 Dez 2009 15:48 Titel: |
|
|
Grauer Wolf hat folgendes geschrieben: | Wenn ich die Details lese, wird mir übel...
Gruß
Grauer Wolf |
allerdings ... |
|
Nach oben |
|
 |
Lupina

Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 557 Wohnort: Hamburg

|
Verfasst am: 11 Dez 2009 16:12 Titel: |
|
|
Zitat: |
Quelle: http://wendland-net.de/index.php/artikel/20091126/wolfsschuss-jaeger-in-dannenberg-verurteilt
Die Quittung: Amtsrichter Dr. Thomas Stärk, selber Jäger, folgte dem Antrag von Oberstaatsanwalt Roland Kazimierski und verurteilte Heinrich W. wegen schweren Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 50 Tagessätzen à 20 Euro. Außerdem wird die Tatwaffe eingezogen, der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der zweite Angeklagte H. hätte als Haupttäter seinen Jagdschein verloren und wäre zu 150 Tagessätzen verurteilt worden, soviel stellte Amtsrichter Stärk noch klar. UPDATE 27.11.: Gegen diesen zweiten Angeklagten, der der Staatsanwaltschaft als Haupttäter gilt, wird es wohl keine Verhandlung mehr geben, da er schwerst krank ist. |
Wie schwer krank war er, als er mit dem Gewehr durch den Wald getobt ist? _________________ Wer gegen Tiere grausam ist, kann kein guter Mensch sein.
(Arthur Schopenhauer) |
|
Nach oben |
|
 |
Grauer Wolf Gast
|
Verfasst am: 12 Dez 2009 11:59 Titel: |
|
|
Das hatte ich überlesen...
M.W. wäre bei 60 Tagessätzen Heinrich W. vorbestraft gewesen und der Jagdschein definitiv weg. Hmmm, ein Urteil auf 50 Tagessätze... ein Schelm, wer Arges dabei denkt. 59 Tagessätze wäre vielleicht zu auffällig gewesen...
Für mich bleibt wieder einmal ein fauliger Geschmack zurück...
Was den 2. Angeklagten angeht, vielleicht wird er ja wieder gesund/verhandlungsfähig, dann ist er fällig.
Sollte es nicht mehr dazu kommen, dann hoffe ich, daß ihm in den letzten Lebenstagen Nacht für Nacht der zu Tode gequälte Wolf in Alpträumen erscheint und er niemals Ruhe findet...
Vielleicht gibt es ja doch noch so etwas wie eine universelle Gerechtigkeit...
Lupina hat folgendes geschrieben: | Wie schwer krank war er, als er mit dem Gewehr durch den Wald getobt ist? |
Vielleicht hat's im Kopf angefangen... Sorry, aber bei solchen Fällen hilft nur Sarkasmus gegen die unbändige Wut im Bauch...
Gruß
Grauer Wolf
PS.: Ein Tagessatz zu 20 € entspricht doch wohl einem verfügbaren Monatsbetrag von 600 €. Reich ist der Typ also nicht. Wie kann man sich davon ein sauteures "Hobby" wie die Jagd leisten...? *grübel* |
|
Nach oben |
|
 |
Lupina

Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 557 Wohnort: Hamburg

|
Verfasst am: 12 Dez 2009 13:00 Titel: |
|
|
Meines Erachtens gibt es nur einen Haupttäter, und das ist nicht der, der den letztlich tödlichen Schuss angebracht hat, sondern eindeutig der, der den ERSTEN Schuss (der zur Querschnittslähmung führte) bzw. die Schüsse in die Schnauze abgegeben hat.... Das Urteil ist eine Farce in meinen Augen, total verlogen die ganze Angelegenheit, der Richter ein Jäger ... nein, was für ein Zufall. Die Strafe ist einfach lächerlich. Das ist ja sozusagen ein Freibrief für wohlhabende Jäger.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus .....
Zitat: | PS.: Ein Tagessatz zu 20 € entspricht doch wohl einem verfügbaren Monatsbetrag von 600 €. Reich ist der Typ also nicht. Wie kann man sich davon ein sauteures "Hobby" wie die Jagd leisten...? *grübel* |
Honi soit que mal i pense!
 _________________ Wer gegen Tiere grausam ist, kann kein guter Mensch sein.
(Arthur Schopenhauer) |
|
Nach oben |
|
 |
Waldschrat

Anmeldungsdatum: 12.03.2007 Beiträge: 196 Wohnort: Hannover

|
Verfasst am: 13 Dez 2009 0:01 Titel: |
|
|
hi lupina,
grundsätzlich möchte ich dir nicht widersprechen, auch bei mir bleibt der (schon vor der verhandlung befürchtete) schale nachgeschmack.
was die schützen berifft, da geht bei dir was durcheinander:
schütze 1(unbekannt) hat dem wolf die pfote zerschossen.
schütze 2(verhandlungsunfähig) hat dem wolf das rückrat zerschossen.
schütze 3 (verurteilt zu 50 tagessätzen)hat dem wolf die schnauze zerschossen
nach ende der jagd hat schütze 2 den wolf dann endgültig getötet (wozu er auch noch 2 schüsse brauchte)
nur mal so am rande: das oberverwaltungsgericht mv hat vor kurzen einen schießnachweis gekippt, den das land mecklenburg-vorpommern 2008 als verordnung erlassen hat (teilnahme an einem jagdlichen schiessen, d.h. schießstand, innerhalb von 3 jahren) die jäger hat das urteil gefreut...wenn ich mir den verlauf oben anschau versteh ich auch warum
grüße vom waldschrat _________________ _________________________
"It's not easy to be green"
(Kermit) |
|
Nach oben |
|
 |
Lupina

Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 557 Wohnort: Hamburg

|
Verfasst am: 14 Dez 2009 15:51 Titel: |
|
|
Jo, da hab ich etwas durcheinander gewürfelt, pardon!
Allerdings ändert es nichts an der Tatsache, dass mir die ganze Angelegenheit spanisch vorkommt. _________________ Wer gegen Tiere grausam ist, kann kein guter Mensch sein.
(Arthur Schopenhauer) |
|
Nach oben |
|
 |
Grauer Wolf Gast
|
Verfasst am: 14 Dez 2009 18:54 Titel: |
|
|
Lupina hat folgendes geschrieben: | Allerdings ändert es nichts an der Tatsache, dass mir die ganze Angelegenheit spanisch vorkommt. |
Wieso? Das nennen manche Corpsgeist. Der Volksmund zitiert Deine Krähe...
Gruß
Grauer Wolf |
|
Nach oben |
|
 |
Bremenbjorn
Anmeldungsdatum: 19.02.2007 Beiträge: 25 Wohnort: Niedersachsen

|
Verfasst am: 18 Dez 2009 1:36 Titel: |
|
|
Grauer Wolf hat folgendes geschrieben: | Lupina hat folgendes geschrieben: | Allerdings ändert es nichts an der Tatsache, dass mir die ganze Angelegenheit spanisch vorkommt. |
Wieso? Das nennen manche Corpsgeist. Der Volksmund zitiert Deine Krähe...
Gruß
Grauer Wolf |
Vielleicht sollte der NABU gegen dieses lasche Urteil Einspruch einlegen. Immerhin gilt der Wolf als eines der am strengsten geschützten Tiere in Deutschland ...
Auch nach dem europäischen Naturschutzgesetz ist er streng geschützt.
Wozu Gesetze, wenn sie im Bedarfsfall keine Anwendung finden? |
|
Nach oben |
|
 |
Jens Moderator

Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 580 Wohnort: Stolpe

|
Verfasst am: 18 Dez 2009 11:08 Titel: |
|
|
Soweit ich weiß, ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig. Bereits kurz nach der Urteilsverkündung hat der NABU sich zufrieden über das Urteil geäussert.
Auch ich bin der Meinung das Urteil für diesen Täter (er ist nicht der Haupttäter) ist okay. Der Bericht über die Verhandlung ist übrigens auf der Seite des Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. nachlesbar. Einfach mal lesen, ich denke dann wird alles etwas verständlicher und nachvollziehbarer. |
|
Nach oben |
|
 |
Smirre
Anmeldungsdatum: 15.12.2008 Beiträge: 150 Wohnort: Lüneburger Heide

|
Verfasst am: 02 März 2010 21:59 Titel: |
|
|
Ist der verurteilte Jäger doch in Berufung gegangen? |
|
Nach oben |
|
 |
wolfsmädchen
Anmeldungsdatum: 23.02.2010 Beiträge: 136

|
Verfasst am: 04 März 2010 22:17 Titel: |
|
|
Ja! Kannst ein recht ausführliches Interview mit dem Rechtsanwalt Thiele von dem Schützen in der neuen wild und hund Heft 5 lesen.
So eindeutig ist aus juristischer Sicht der Fall, wohl nicht. Dafür spricht auch, dass der Oberstaatsanwalt 5 Gutachter bemüht hat. |
|
Nach oben |
|
 |
Wolfsheuler
Anmeldungsdatum: 01.04.2009 Beiträge: 460

|
Verfasst am: 05 März 2010 9:56 Titel: |
|
|
Aber das war doch schon die Berufung. Das erste Urteil wurde doch schon 2008 gesprochen und war deutlich höher. |
|
Nach oben |
|
 |
wolfsmädchen
Anmeldungsdatum: 23.02.2010 Beiträge: 136

|
Verfasst am: 05 März 2010 10:11 Titel: |
|
|
2008 hat der Staatsanwalt einen Strafbefehl bei Gericht beantragt. D.h. ein Strafbefehl ist sozusagen ein Urteil im schriftlichen Verfahren. Das macht nicht soviel aufhebens, weil es keine mündliche Verhandlung gibt. Dagegen wurde Einspruch eingelegt und dann kommt es automatisch zu der Hauptverhandlung, die dann am 27.11.09 statt gefunden hat und mit einem erstinstanzlichen Urteil geendet hat. Deshalb nun die Berufung. |
|
Nach oben |
|
 |
Smirre
Anmeldungsdatum: 15.12.2008 Beiträge: 150 Wohnort: Lüneburger Heide

|
Verfasst am: 05 März 2010 10:13 Titel: |
|
|
Nein das war die 1. Instanz, vorher gab es nur ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. |
|
Nach oben |
|
 |
Quercus
Anmeldungsdatum: 03.03.2010 Beiträge: 151

|
Verfasst am: 05 März 2010 10:20 Titel: |
|
|
Das ist leider falsch.
Die Staatsanwaltschaft kann kein Urteil sprechen, sie kann lediglich im Zuge des sog. Vorverfahrens ein Strafmaß vorschlagen und genau das tut sie mit einem Strafbefehl. Der Strafbefehl dient also lediglich dazu, das Verfahren insgesamt abzukürzen.
Auf einen solchen Strafbefehl kann man auf zweierlei Art reagieren:
Man akzeptiert ihn und nimmt das vorgeschlagene Strafmaß auf sich oder man akzeptiert ihn nicht, dann kommt es zum Hauptverfahren.
Kläger und Beklagter haben nach einem erstinstanzlichen Urteil zwei weitere Möglichkeiten, nämlich der Berufung, wenn man das Urteil bezüglich Verfahrensgang oder Strafmaß für fehlerhaft hält und nach der Berufung die Revision, die dann nicht mehr das Strafmaß, sondern nur noch den Verfahrensgang rechtlich überprüft. |
|
Nach oben |
|
 |
|
|