Wild und Hund #5, 4.März 2010 :: Jägers Meinung in Celle |
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Jens Moderator

Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 580 Wohnort: Stolpe

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Verfasst am: 27 Nov 2009 1:30 Titel: |
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Naja, um das zu beaurteilen sollte man schon sämtliche Fakten kennen und auch den Ablauf. Ich fand das Gericht hat da nach Abwägung schon richtig entschieden, zumal dem Hauptangeklagten die Hauptschuld wohl trifft. Der jetzt verurteilte ist nur das letzte Glied in der Kette. Auch muss da immer die Verhältnismässigkeit mit berücksichtigt werden. Aber selbst dieses Urteil ist schon nicht ohne, denn es kommen doch einige Tausend Euro an Kosten auf den Verurteilten zu, der als Rentner mit seiner Frau von ca. 900 Euro leben muss. Das Urteil hat bei den Jägern im Gerichtssaal für einigen Unmut gesorgt, weil die von einem Freispruch ausgegangen waren..,da sieht man mal, wie realitätsfern die Jäger da waren. Zudem wurde dort in der Verhandlung aufgezeigt wie stümperhaft und gegen die geltenden Vorschriften die Jagd organisiert war. Ich denke da kommt auch noch was unangenehmes auf den Veranstalter der Jagd zu. Der Richter merkte noch an, dass der Haupttäter nach diesem Sachverhalt zu 150 Tagessätzen verurteilt worden wäre. Aber der Prozess steht ja noch aus. |
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Wolfsheuler
Anmeldungsdatum: 01.04.2009 Beiträge: 460

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Verfasst am: 27 Nov 2009 9:41 Titel: |
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150 Tagessätze für den Hauptschuldigen ist aber reichlich wenig und deutlich unter dem ersten Urteil von 10.000 Euro. Da hat ja schon mancher Mäusebussard Töter höhere Strafen erhalten.
Warum gibt es eine Höchststrafe von 5 Jahren Gefängnis im Naturschutzgesetz, wenn dann nur minmale Geldstrafen rauskommen. Zumindest eine Bewährungsstrafe wäre hier angemessen. |
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C.J.W. Handendoek
Anmeldungsdatum: 01.11.2009 Beiträge: 87
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Verfasst am: 27 Nov 2009 9:47 Titel: |
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Ich glaube, dass das Urteil gerade auf vermögendere Jäger schon eine abschreckende Wirkung hat. 50 Tagessätze in Fällen, wo eine "Begründung" für den Abschluss sogar gehört wird, können bei anderen ganz schön viel werden. Und der Entzug der Waffe ist für Jäger eine Katastrophe.
Problem in der Lausitz ist, dass einige recht intelligente Stimmungsmacher ein Klima zu erzeugen versuchen, in dem sich dann irgend ein Underdog für berechtigt hält, zum Schutze des Menschen und der Natur dem Treiben der Wölfe und der Verantwortlichen in notwendiger Eigeninitiative ein Ende zu setzen und sich dabei noch für einen Helden hält. Schon im Gästebuch der BI hat man gesehen, wie sich Leute vor den Karren anderer spannen lassen und sich dann selbst zu richtig exzessiven Ausbrüchen hochpeitschten.
Handendoek |
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Joerg Sattler

Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 1174 Wohnort: Bad Lausick

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Verfasst am: 27 Nov 2009 11:18 Titel: |
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Mir erscheint die Strafe als zu gering. |
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Jens Moderator

Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 580 Wohnort: Stolpe

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Verfasst am: 27 Nov 2009 11:19 Titel: |
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@ : Wolfsheuler
Bei dem Haupt beschuldigten wäre eine Verurteilung zu 150 Tagessätzen der Betrag auch wesentlich höher. Der wäre schon auf die 10.000 Euro gekommen zusätzlich müsste der auch die Gerichts und Gutachter kosten tragen, die lägen bei fünf Gutachtern auch bei einigen tausend Euro. Zudem wären Waffe und Jagdschein auch weg. Ich denke wir sollten auch da mal das Urteil abwarten. |
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Grauer Wolf Gast
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Verfasst am: 27 Nov 2009 13:08 Titel: |
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@ Waldschrat:
Hättest Du nicht eine kleine Warnung anbringen können? Ich mache nichtsahnend den Link auf und dann dieses Bild...
Das Urteil (es mag ja vielleicht juristisch in Ordnung sein...) empfinde ich persönlich als Skandal. Da wird ein streng geschütztes Tier durch Stümper mit der Waffe qualvoll über 3 Stunden hingerichtet und dann nur 50 Tagessätz à 20 €, also m.W. nicht mal vorbestraft? Den Jagdschein darf er also behalten... Ich bin ehrlich gesagt fassungslos... Ich hoffe nur, daß der an den Verfahrens- und Gutachterkosten buchstäblich erstickt...
Der Haupttäter gehört für mein Gerechtigkeitsempfinden hinter Gitter! Nix mit Bewährung, sondern "einsitzen", Waffen- resp. Jagdschein weg, alle Waffen entschädigungslos einziehen.
Gruß
Grauer Wolf  |
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C.J.W. Handendoek
Anmeldungsdatum: 01.11.2009 Beiträge: 87
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Verfasst am: 27 Nov 2009 20:50 Titel: |
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Vielleicht bin ich ein unverbesserlicher Optimist. Aber 5.000 bis 6.000 Euro plus Entzug der Waffe für X.000 Euro rechnen sich für einen besser verdienenden Jäger nicht. Und unser Kandidat hier ist nicht einmal als Hauptschuldiger verurteilt, bei 150 Tagessätzen können es ohne weiteres mehr als 15.000 Euro werden. Da bekommt er in Osteuropa ein ganzes Rudel plus Vollpension.
Meint Ihr nicht, das der kleine Heinrich seinen Jagdschein auch los ist?
Handendoek |
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Jens Moderator

Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 580 Wohnort: Stolpe

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Verfasst am: 28 Nov 2009 0:32 Titel: „Wolfsabschuss verstößt gegen Artenschutz.... |
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(Quelle: europaticker vom 27.11.09)
europaticker: Jäger in Dannenberg verurteilt
Dr. Buschmann: „Wolfsabschuss verstößt gegen Artenschutz und ist streng zu ahnden“
Die Tat liegt fast zwei Jahre zurück. Im Wald bei Gedelitz erschossen Jäger im Dezember 2007 einen freilebenden Wolf. Gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft legten die beiden beteiligten Jäger Einspruch ein. Nach fast zwei Jahren endete gestern (26. November) vor dem Amtsgericht Dannenberg der Prozess: Jäger Heinrich W. wurde wegen schweren Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 50 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Außerdem wird die Tatwaffe eingezogen. Der NABU bedauert, dass die Schuld um die Tötung des Wolfes nicht abschließend aufgearbeitet werden konnte, sondern gestern nur ein Teil der Tat geklärt werden konnte. Ein Urteil gegen den Todesschützen steht noch aus. Das Verfahren wurde wegen Krankheit abgetrennt.
Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender, erklärte dazu heute in Hannover: „Wir begrüßen, dass das Verfahren sehr diszipliniert und mit hohem Sachverstand durchgeführt worden ist. Bedauerlich ist hingegen, dass die wirklichen Täter nicht vor Gericht standen. Wölfe sind mit circa 50 Tieren eines der seltensten Säugetiere in Deutschland und eine streng geschützte Art. Das Urteil gegen den eigentlichen Todesschützen steht noch aus.“
Der Verurteilte hatte den querschnittsgelähmten Wolf von seinem Leiden erlösen wollen. Doch da der Wolf nicht unter das Jagdrecht fällt, ist dieser Schuss unzulässig. „Das Urteil passt sich in unsere Rechtseinschätzung ein. Der Wolf ist noch eines der seltensten Säugetiere Deutschlands. Seine Tötung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Artenschutz dar und ist streng zu ahnden“, betonten NABU-Wolfsexperte Markus Bathen und Dr. Holger Buschmann übereinstimmend. Erst im September hatte der NABU ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem der gesetzliche Schutzstatus des Wolfes und die Folgen einer unzulässigen Tötung beleuchtet werden.
Spätestens seit den ersten Fotoaufnahmen eines Wolfes Mitte Mai 2007 in der Forstverwaltung Rheinmetall war bekannt, dass im östlichen Teil Niedersachsens mit der Anwesenheit von Wölfen gerechnet werden muss. Trotz intensiver öffentlicher Berichterstattung und Diskussion wurde auf einer Gesellschaftsjagd bei Gartow im Kreis Lüchow-Dannenberg im Dezember 2007 ein Wolf erlegt.
Erstmals seit 150 Jahren gibt es wieder Wölfe in Deutschland. Der NABU begleitet die Rückkehr der Wölfe mit dem bundesweiten Projekt „Willkommen Wolf!“ und in Niedersachsen mit seiner neu gegründeten Landesarbeitsgruppe Wolf. Der Wolf ist mit sechs Wolfsfamilien eines der seltensten Säugetiere in Deutschland und akut vom Aussterben bedroht. Bei einem weiteren Fall in Sachsen-Anhalt wurde im Juni 2009 der Vater einer Wolfsfamilie illegal erschossen. Die Zukunft des Rudels ist derzeit ungewiss.
(NABU Niedersachsen)
Link zum Artikel:
http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=32757 |
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wewidder
Anmeldungsdatum: 07.02.2008 Beiträge: 101 Wohnort: NRW

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Verfasst am: 28 Nov 2009 19:38 Titel: |
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im TV, im Niedersachsen Magazin, wurde über das Urteil berichtet. Die gesamte Vorgeschichte wurde noch einmal dargestellt, die Bedeutung des Wolfes als geschütze Art, das Strafmaß, etc.
Ich finde gut, dass das Urteil diesen Bericht auslöste und damit die Öffentlichkeit nochmals auf den Frevel hingewiesen wurde. |
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CleanerWolf

Anmeldungsdatum: 09.09.2006 Beiträge: 427 Wohnort: Berlin

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Verfasst am: 28 Nov 2009 21:18 Titel: |
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Wenn ich mir den Bericht durchlese und dann dazu das Foto des total zerschossenen Wolfes sehe, wünsche ich mir ebenfalls eine deutlich härtere Bestrafung.
Andererseits muss man dankbar sein, dass es überhaupt zu einer Verurteilung kam, denn es ist der erste Fall eines Wolfsabschusses in Deutschland, in dem die Täter zur Rechenschaft gezogen werden, während bisher alle Verfahren eingestellt wurden oder mit Freispruch endeten.
Im Fall des im Jahr 2004 bei Passau abgeknallten Wolfes, ist das Gras auf dem Teppich, under den der Fall gekehrt wurde, offenbar mittlerweile so hoch, dass sich Niemand mehr dafür interressiert.
Es muss einfach auch in Lodenkreisen die Botschaft ankommen, dass die Ermordung eines Wolfes kein Kavaliersdelikt ist. _________________ "Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist,
es wär nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt."
Die Ärzte |
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Kangal
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 345 Wohnort: Thüringen

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Verfasst am: 29 Nov 2009 8:47 Titel: |
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Bei allen emotionalen Empfindungen ("edles Tier" / gibt's auch "unedle"? usw.) - was hätte der Jäger denn tun sollen?
Das Tier angeschossen und gelähmt weiter leiden lassen?
Das Urteil gegen den Todesschützen steht noch aus und man kann schon davon ausgehen, daß es wesentlich strenger ausfallen wird. |
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Grauer Wolf Gast
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Verfasst am: 29 Nov 2009 11:00 Titel: |
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Kangal hat folgendes geschrieben: | Bei allen emotionalen Empfindungen ("edles Tier" / gibt's auch "unedle"? usw.) - was hätte der Jäger denn tun sollen? |
Den Tierarzt rufen! Heutzutage gibt es so kleine Dinger, die als Handies allgemein bekannt sind. Sollte sich auch bei Jägern rundgesprochen haben.
Der hätte dem Wolf erst mal die Schmerzen nehmen können und vielleicht wäre er nach einer OP sogar wieder gesundet.
Statt dessen die qualvolle Hinrichtung durch einen, nein zwei Stümper mit der Waffe (Ablauf!!!)... Ich sehe zwischen beiden keinen Unterschied.
Es ist einfach nur schändlich...
Gruß
Grauer Wolf |
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Kangal
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 345 Wohnort: Thüringen

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Verfasst am: 29 Nov 2009 13:34 Titel: |
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Ein querschnittsgelähmter Wolf wäre wieder gesundet, natürlich.
Was letztendlich qualvoller gewesen wäre, ist hier noch die Fage.
Vom Sinn mal ganz abgesehen, ein so schwerverletztes Wildtier noch auf Biegen und Brechen am Leben zu erhalten. |
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Grauer Wolf Gast
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Verfasst am: 29 Nov 2009 14:15 Titel: |
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Kangal hat folgendes geschrieben: | Ein querschnittsgelähmter Wolf wäre wieder gesundet, natürlich. |
Hab ich da jetzt zwei Teile durcheinander geworfen? Nach dem ersten Schuß wäre m.W. eine Heilung noch möglich gewesen. Darauf hatte ich mich bezogen.
Dieses Gemetzel hätte niemals stattfinden dürfen und wie gesagt, ich sehe da keinerlei Unterschied zwischen diesen beiden feinen Herren. die gehören für mich identisch bestraft und zwar mit "einsitzen"...
Gruß
Grauer Wolf
PS.: Wieviel waren nun eigentlich an dem Mord beteiligt? Zwei oder sogar drei? Die Sache ist reichlich verworren... |
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Waldschrat

Anmeldungsdatum: 12.03.2007 Beiträge: 196 Wohnort: Hannover

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Verfasst am: 29 Nov 2009 15:23 Titel: |
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hier geht einiges durcheinander,
ich versuche mal den ablauf zu klären, mit den mir, aus diversen berichten, zur verfügung stehenden fakten (in der hoffnung das die der realität entsprechen)
1. ein bislang unbekannter schütze(nr.1) schießt dem wolf in die pfote. ort und zeitpunkt sind unbekannt. diese verletzung wäre nach expertenmeinung wieder verheilt.
2. bei der drückjagd in gartow schießt ein weiterer schütze(nr.2) dem wolf ins rückrat. er wollte das "schonende"(humpelnde) tier "erlösen" . durch den schlechten schuss lebt der wolf aber noch
4.der nächste schütze (nr.3) versucht das tier zu "erlösen", zielt auf den kopf und zerschießt den wolf das maul. der wolf ist immer noch nicht tot
dieser schütze ist der, der jetzt vor gericht stand
5. nach 3 std. wird der wolf dann durch den schützen nr.2 endgültig getötet.
dieser schütze stand aus gesundheitlichen gründen noch nicht vor gericht
meine vermutung zu der langen zeit zwischen dem schuss von schütze nr.3 uns der endgültigen tötung durch schütze nr.2: die jäger dürfen aus sicherheitsgründen ihre positionen erst nach abschluss der jagd verlassen.
soweit der ablauf wie er sich mir darstellt
@grauer wolf: sorry, da das bild schon seit zwei jahren bekannt ist,dachte ich nicht, dass das noch jemanden erschreckt
falls jemand abweichende informationen hat, wäre ich für ergänzungen/berichtigungen dankbar
grüße vom waldschrat _________________ _________________________
"It's not easy to be green"
(Kermit) |
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