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Schlinge um Wolfstöter zieht sich zu

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Wolfsexperten: Es gibt keinen absoluten Schutz :: Scharfer Streit um Wölfe  
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

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BeitragVerfasst am: 23 Sep 2007 23:46    Titel: Schlinge um Wolfstöter zieht sich zu Antworten mit Zitat

Sächsische Zeitung
Montag, 24. September 2007



Schlinge um Wolfstöter zieht sich zuVon Ralf Krüger

Der Kreis der möglichen Täter wird nach einem forensischen Gutachten der Universität Rostock immer kleiner.

Ein forensisches Gutachten der Universität Rostock liefert möglicherweise Hinweise, mit welcher Waffe die Mitte August am Rande des Spreewaldes gefundene Wölfin erschossen wurde. „Wir können anhand der untersuchten Geschossteile Aussagen über Riefen im Lauf der Waffe treffen, mit der geschossen wurde“, sagte ein leitender Mitarbeiter des Elektronenmikroskopischen Zentrums der Uni Rostock gegenüber der SZ. Es handle sich um Jagdmunition. In den nächsten Tagen sollen Bilder und Analysen präsentiert werden, die genauere Rückschlüsse zulassen.

Das erst einjährige Tier war in einem Waldstück bei Luckau im Kreis Dahme-Spreewald gefunden worden. Mit dem Gutachten kann der Täterkreis eingegrenzt werden. Im gesamten Landkreis sind laut Polizei 1000 Jagdwaffen gemeldet, außerdem 500 Sportwaffen.

„Wir kriegen den Täter!“

Christoph Mertzig, der als Leiter der Oberförsterei Luckau nach dem illegalen Abschuss des streng geschützten Tieres Anzeige wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz erstattet hatte, geht jedoch von einem viel kleineren Kreis Verdächtiger aus. „Wir denken, dass sich die Wölfin nach dem Treffer noch einige Hundert Meter geschleppt hat. Jagen dürfen im Umfeld von drei Kilometern um den Fundort nur rund 50 Leute.“

Zwar kämen neben Jägern theoretisch auch Sportschützen infrage. Aber es sei unwahrscheinlich, dass ein Sportschütze mit Waffe im Wald spazieren geht, um dort auf eine Wölfin zu treffen, die er dann auch noch erschießt. „Die Polizei könnte die hier gemeldeten Waffen einsammeln und mit Schussproben Vergleiche anstellen. Wir kriegen den Täter“, sagt der Oberförster. Er schließt fahrlässige Tötung aus. „Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte sich der Schütze melden können und wäre mit einem blauen Auge davongekommen.“

Das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden geht davon aus, dass der Todesschütze aus der Rochauer Heide gefasst werden kann. „Die Tatmunition ist wie ein Fingerabdruck. Selbst Waffen gleichen Typs hinterlassen unterschiedliche Spuren“ sagt Sprecherin Sandra Clemens. Das BKA verfüge über ein umfangreiches Archiv in Deutschland verwendeter Waffen und Munition. Bei Bedarf könnten die gefundenen Geschossteile mit der archivierten Munition verglichen werden, um auf den Typ zu schließen. Wegen der laufenden Ermittlungen macht die Staatsanwaltschaft Cottbus keine Angaben zu den nun folgenden Schritten. „Wir warten noch auf das Abschlussgutachten“, sagte Oberstaatsanwalt Horst Nothbaum.

Ob das Tier von einem der Lausitzer Rudel stammt oder aus Polen eingewandert ist, bleibt unklar. Moderne Technik soll jetzt helfen, die Wanderung der Tiere aus Sachsen nachzuverfolgen. Sechs Satelliten-Sender liegen bereit, um sie Jungwölfen anzulegen. Zudem wurden 16 Fußfallen in der Neustädter Heide ausgelegt. Nach Einschätzung der Experten vom Wildbiologischen Büro „Lupus“ könnten sich Wölfe neben Sachsen auch in der Lüneburger Heide, in Brandenburg, im Schiefergebirge und im Thüringer Wald heimisch fühlen. Ballungsräume meiden die Tiere.
(Quelle: Sächsische Zeitung 24.09.07 )
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Black Wolf



Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 200
Wohnort: Süd Thüringen

BeitragVerfasst am: 24 Sep 2007 6:11    Titel: Antworten mit Zitat

mal sehen ob das nur schaumschlägerei ist um tierschützer zu beruhigen der ob wirklich ein täter gefasst wird. ich hoffe auf zweiteres
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Marsupial Wolf



Anmeldungsdatum: 16.05.2007
Beiträge: 251
Wohnort: Pfalz

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BeitragVerfasst am: 24 Sep 2007 8:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hoffe auch auf zweiteres. Das wäre so verdammt wichtig, dass mal deutlich wird, dass es in Deutschland nicht mehr akzepiert wird, wenn streng geschützte Arten geschossen werden!
Ich denke die Chancen sind nicht so schlecht. Zumal scheinbar hier auch Druck vom Bundesumweltministerium kommt. (Nächstes Jahr ist Deutschland doch Gastgeber irgeneiner internationale Konferenz zum Thema Artenschutz. Und wie sollen wir da jemand erklären dass er bitte schön seine Elefanten schützen soll oder seinen Regenwald nicht abholzen wenn vor der eigenen Haustür Wilderer straffrei ausgehen...).
Wenn der Wille da ist kann der Täter ermittelt werden. Hoffe dass der Einfluss der Jagdlobby wenigstens hier zu Ende ist...
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 24 Sep 2007 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Und hoffentlich fällt die Strafe auch noch entsprechend hoch aus. Es bring nichts, zu wissen, wer der Täter ist, wenn er nicht (oder nur gering) bestraft wird.
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wolfrüde



Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 1539
Wohnort: Landkreis DLG

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BeitragVerfasst am: 24 Sep 2007 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Da bin ich auch gespannt ob sie die Jäger schnappen.

Aber ich denke nicht das die Lebenslänglich bekommen Sad

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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 24 Sep 2007 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Lebenslänglich? Wovon träust du?

Wenn überhaupt eine Strafe kommt, dann sind maximal 2 Jahre und Entzug der Jagdlizenz drin.


Und wieso "die Jäger"?

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wolfrüde



Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 1539
Wohnort: Landkreis DLG

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BeitragVerfasst am: 24 Sep 2007 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

SammysHP hat folgendes geschrieben:
Lebenslänglich? Wovon träust du?

Wenn überhaupt eine Strafe kommt, dann sind maximal 2 Jahre und Entzug der Jagdlizenz drin.


Und wieso "die Jäger"?


deswegen:
Zitat:
Aber ich denke nicht das die Lebenslänglich bekommen

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CleanerWolf



Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 427
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 24 Sep 2007 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

SammysHP hat folgendes geschrieben:

Wenn überhaupt eine Strafe kommt, dann sind maximal 2 Jahre und Entzug der Jagdlizenz drin.

Es sind theoretisch bis zu 5 Jahre Knast drin, zu denen wird aber sicher nie Jemand verdonnert.
Das wird ja noch ein spannender Krimi, auf jeden Fall finde ich es begrüßenswert, dass ein so hoher Aufwand zur Ermittlung des Täters betrieben wird. Aber bevor der Schütze nicht ermittelt und verurteilt ist, ist es zu früh zum Jubeln. Ich bin da nach wie vor skeptisch.

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Die Ärzte
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Lupina



Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 557
Wohnort: Hamburg

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BeitragVerfasst am: 25 Sep 2007 9:22    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens fällt das unter den § 292 des Strafgesetzbuches - nämlich die "Jagdwilderei"

§ 292 Strafgesetzbuch

Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts Wildtieren nachstellt, sie fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (in besonders schweren Fällen 3 Monate bis 5 Jahre) bestraft -

vgl. Paragraf 292 im Strafgesetzbuch -
http://www.xmlschool.de/gesetze/stgb/292.php

Hauptsache, man findet den Täter und brummt ihm/ihr die höchstmögliche Strafe auf!

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Wer gegen Tiere grausam ist, kann kein guter Mensch sein.
(Arthur Schopenhauer)
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 25 Sep 2007 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das scheint zu passen. Zu mehr als zwei Jahren wird aber wohl kein Richter verurteilen, leider wahrscheinlich nur eine kleine Geldstrafe (bzw. wenn es als "besonders schwerer Fall" gezählt wird noch drei Monate).
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

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BeitragVerfasst am: 25 Sep 2007 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, der Wolf fällt nicht unter das Jagdrecht. Der Wolf ist kein jagdbares Wild, also trifft Jagdwilderei hier nicht zu.
Hier ist es eine Straftat (Naturschutzrecht), die das töten oder verletzen oder nachstellen einer streng geschützten Tierart bestraft bis zu max. 5 Jahren Haft.
Wobei es ja schon überhaupt ein Erfolg wäre, wenn der Schütze ermittellt, angeklagt und abgeurteilt wird.
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Lupina



Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 557
Wohnort: Hamburg

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BeitragVerfasst am: 25 Sep 2007 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ah ja, das wusste ich nicht genau einzuordnen.

Für sachdienliche Hinweise hat der DJV (Deutscher Jagdschutz-Verband) übrigens eine Belohnung von 1.000 Euro ausgesetzt.....
Hier sind nähere Infos:
http://www.nabu.de/m01/m01_03/07052.html

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(Arthur Schopenhauer)
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 25 Sep 2007 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Letztendlich ist es aber das Selbe.

PS: Juristen...

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wolfrüde



Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 1539
Wohnort: Landkreis DLG

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BeitragVerfasst am: 25 Sep 2007 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Recht haben und Recht bekommen sind zwei sachen!

Ich hoffe das er einen Richter bekommt der Tierfreund ist und ihm die höchst mögliche Strafe gibt.

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Marsupial Wolf



Anmeldungsdatum: 16.05.2007
Beiträge: 251
Wohnort: Pfalz

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BeitragVerfasst am: 25 Sep 2007 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Der Richter muss nicht mal Tierfreund sein, sondern es müssten nur eeeeeeeeeendlich mal begangene Gesetzesverstöße mit den dafür vorgesehenen Gesetzen sanktioniert werden...
Also wenn jemand 2 Euro50 Steuern hinterzieht wir zuverlässiger durchgegriffen... Mad
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