Wolfsexperten: Es gibt keinen absoluten Schutz :: Scharfer Streit um Wölfe |
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Jens Moderator

Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 580 Wohnort: Stolpe

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Verfasst am: 23 Sep 2007 23:46 Titel: Schlinge um Wolfstöter zieht sich zu |
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Sächsische Zeitung
Montag, 24. September 2007
Schlinge um Wolfstöter zieht sich zuVon Ralf Krüger
Der Kreis der möglichen Täter wird nach einem forensischen Gutachten der Universität Rostock immer kleiner.
Ein forensisches Gutachten der Universität Rostock liefert möglicherweise Hinweise, mit welcher Waffe die Mitte August am Rande des Spreewaldes gefundene Wölfin erschossen wurde. „Wir können anhand der untersuchten Geschossteile Aussagen über Riefen im Lauf der Waffe treffen, mit der geschossen wurde“, sagte ein leitender Mitarbeiter des Elektronenmikroskopischen Zentrums der Uni Rostock gegenüber der SZ. Es handle sich um Jagdmunition. In den nächsten Tagen sollen Bilder und Analysen präsentiert werden, die genauere Rückschlüsse zulassen.
Das erst einjährige Tier war in einem Waldstück bei Luckau im Kreis Dahme-Spreewald gefunden worden. Mit dem Gutachten kann der Täterkreis eingegrenzt werden. Im gesamten Landkreis sind laut Polizei 1000 Jagdwaffen gemeldet, außerdem 500 Sportwaffen.
„Wir kriegen den Täter!“
Christoph Mertzig, der als Leiter der Oberförsterei Luckau nach dem illegalen Abschuss des streng geschützten Tieres Anzeige wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz erstattet hatte, geht jedoch von einem viel kleineren Kreis Verdächtiger aus. „Wir denken, dass sich die Wölfin nach dem Treffer noch einige Hundert Meter geschleppt hat. Jagen dürfen im Umfeld von drei Kilometern um den Fundort nur rund 50 Leute.“
Zwar kämen neben Jägern theoretisch auch Sportschützen infrage. Aber es sei unwahrscheinlich, dass ein Sportschütze mit Waffe im Wald spazieren geht, um dort auf eine Wölfin zu treffen, die er dann auch noch erschießt. „Die Polizei könnte die hier gemeldeten Waffen einsammeln und mit Schussproben Vergleiche anstellen. Wir kriegen den Täter“, sagt der Oberförster. Er schließt fahrlässige Tötung aus. „Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte sich der Schütze melden können und wäre mit einem blauen Auge davongekommen.“
Das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden geht davon aus, dass der Todesschütze aus der Rochauer Heide gefasst werden kann. „Die Tatmunition ist wie ein Fingerabdruck. Selbst Waffen gleichen Typs hinterlassen unterschiedliche Spuren“ sagt Sprecherin Sandra Clemens. Das BKA verfüge über ein umfangreiches Archiv in Deutschland verwendeter Waffen und Munition. Bei Bedarf könnten die gefundenen Geschossteile mit der archivierten Munition verglichen werden, um auf den Typ zu schließen. Wegen der laufenden Ermittlungen macht die Staatsanwaltschaft Cottbus keine Angaben zu den nun folgenden Schritten. „Wir warten noch auf das Abschlussgutachten“, sagte Oberstaatsanwalt Horst Nothbaum.
Ob das Tier von einem der Lausitzer Rudel stammt oder aus Polen eingewandert ist, bleibt unklar. Moderne Technik soll jetzt helfen, die Wanderung der Tiere aus Sachsen nachzuverfolgen. Sechs Satelliten-Sender liegen bereit, um sie Jungwölfen anzulegen. Zudem wurden 16 Fußfallen in der Neustädter Heide ausgelegt. Nach Einschätzung der Experten vom Wildbiologischen Büro „Lupus“ könnten sich Wölfe neben Sachsen auch in der Lüneburger Heide, in Brandenburg, im Schiefergebirge und im Thüringer Wald heimisch fühlen. Ballungsräume meiden die Tiere.
(Quelle: Sächsische Zeitung 24.09.07 ) |
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Black Wolf

Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 200 Wohnort: Süd Thüringen
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Verfasst am: 24 Sep 2007 6:11 Titel: |
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mal sehen ob das nur schaumschlägerei ist um tierschützer zu beruhigen der ob wirklich ein täter gefasst wird. ich hoffe auf zweiteres |
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Marsupial Wolf
Anmeldungsdatum: 16.05.2007 Beiträge: 251 Wohnort: Pfalz

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Verfasst am: 24 Sep 2007 8:24 Titel: |
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Hoffe auch auf zweiteres. Das wäre so verdammt wichtig, dass mal deutlich wird, dass es in Deutschland nicht mehr akzepiert wird, wenn streng geschützte Arten geschossen werden!
Ich denke die Chancen sind nicht so schlecht. Zumal scheinbar hier auch Druck vom Bundesumweltministerium kommt. (Nächstes Jahr ist Deutschland doch Gastgeber irgeneiner internationale Konferenz zum Thema Artenschutz. Und wie sollen wir da jemand erklären dass er bitte schön seine Elefanten schützen soll oder seinen Regenwald nicht abholzen wenn vor der eigenen Haustür Wilderer straffrei ausgehen...).
Wenn der Wille da ist kann der Täter ermittelt werden. Hoffe dass der Einfluss der Jagdlobby wenigstens hier zu Ende ist... |
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SammysHP

Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 2459 Wohnort: Celle / Niedersachsen

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Verfasst am: 24 Sep 2007 10:55 Titel: |
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Und hoffentlich fällt die Strafe auch noch entsprechend hoch aus. Es bring nichts, zu wissen, wer der Täter ist, wenn er nicht (oder nur gering) bestraft wird. _________________
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wolfrüde

Anmeldungsdatum: 16.09.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Landkreis DLG

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Verfasst am: 24 Sep 2007 15:57 Titel: |
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Da bin ich auch gespannt ob sie die Jäger schnappen.
Aber ich denke nicht das die Lebenslänglich bekommen  _________________ Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken. |
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SammysHP

Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 2459 Wohnort: Celle / Niedersachsen

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Verfasst am: 24 Sep 2007 16:06 Titel: |
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Lebenslänglich? Wovon träust du?
Wenn überhaupt eine Strafe kommt, dann sind maximal 2 Jahre und Entzug der Jagdlizenz drin.
Und wieso "die Jäger"? _________________
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wolfrüde

Anmeldungsdatum: 16.09.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Landkreis DLG

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Verfasst am: 24 Sep 2007 16:13 Titel: |
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SammysHP hat folgendes geschrieben: | Lebenslänglich? Wovon träust du?
Wenn überhaupt eine Strafe kommt, dann sind maximal 2 Jahre und Entzug der Jagdlizenz drin.
Und wieso "die Jäger"? |
deswegen:
Zitat: | Aber ich denke nicht das die Lebenslänglich bekommen |
_________________ Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken. |
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CleanerWolf

Anmeldungsdatum: 09.09.2006 Beiträge: 427 Wohnort: Berlin

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Verfasst am: 24 Sep 2007 22:37 Titel: |
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SammysHP hat folgendes geschrieben: |
Wenn überhaupt eine Strafe kommt, dann sind maximal 2 Jahre und Entzug der Jagdlizenz drin.
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Es sind theoretisch bis zu 5 Jahre Knast drin, zu denen wird aber sicher nie Jemand verdonnert.
Das wird ja noch ein spannender Krimi, auf jeden Fall finde ich es begrüßenswert, dass ein so hoher Aufwand zur Ermittlung des Täters betrieben wird. Aber bevor der Schütze nicht ermittelt und verurteilt ist, ist es zu früh zum Jubeln. Ich bin da nach wie vor skeptisch. _________________ "Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist,
es wär nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt."
Die Ärzte |
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Lupina

Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 557 Wohnort: Hamburg

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Verfasst am: 25 Sep 2007 9:22 Titel: |
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Meines Erachtens fällt das unter den § 292 des Strafgesetzbuches - nämlich die "Jagdwilderei"
§ 292 Strafgesetzbuch
Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts Wildtieren nachstellt, sie fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (in besonders schweren Fällen 3 Monate bis 5 Jahre) bestraft -
vgl. Paragraf 292 im Strafgesetzbuch -
http://www.xmlschool.de/gesetze/stgb/292.php
Hauptsache, man findet den Täter und brummt ihm/ihr die höchstmögliche Strafe auf! _________________ Wer gegen Tiere grausam ist, kann kein guter Mensch sein.
(Arthur Schopenhauer) |
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SammysHP

Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 2459 Wohnort: Celle / Niedersachsen

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Verfasst am: 25 Sep 2007 10:18 Titel: |
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Ja, das scheint zu passen. Zu mehr als zwei Jahren wird aber wohl kein Richter verurteilen, leider wahrscheinlich nur eine kleine Geldstrafe (bzw. wenn es als "besonders schwerer Fall" gezählt wird noch drei Monate). _________________
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Jens Moderator

Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 580 Wohnort: Stolpe

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Verfasst am: 25 Sep 2007 11:01 Titel: |
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Nein, der Wolf fällt nicht unter das Jagdrecht. Der Wolf ist kein jagdbares Wild, also trifft Jagdwilderei hier nicht zu.
Hier ist es eine Straftat (Naturschutzrecht), die das töten oder verletzen oder nachstellen einer streng geschützten Tierart bestraft bis zu max. 5 Jahren Haft.
Wobei es ja schon überhaupt ein Erfolg wäre, wenn der Schütze ermittellt, angeklagt und abgeurteilt wird. |
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Lupina

Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 557 Wohnort: Hamburg

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Verfasst am: 25 Sep 2007 11:36 Titel: |
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Ah ja, das wusste ich nicht genau einzuordnen.
Für sachdienliche Hinweise hat der DJV (Deutscher Jagdschutz-Verband) übrigens eine Belohnung von 1.000 Euro ausgesetzt.....
Hier sind nähere Infos:
http://www.nabu.de/m01/m01_03/07052.html _________________ Wer gegen Tiere grausam ist, kann kein guter Mensch sein.
(Arthur Schopenhauer) |
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SammysHP

Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 2459 Wohnort: Celle / Niedersachsen

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Verfasst am: 25 Sep 2007 17:46 Titel: |
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Letztendlich ist es aber das Selbe.
PS: Juristen... _________________
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wolfrüde

Anmeldungsdatum: 16.09.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Landkreis DLG

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Verfasst am: 25 Sep 2007 17:56 Titel: |
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Recht haben und Recht bekommen sind zwei sachen!
Ich hoffe das er einen Richter bekommt der Tierfreund ist und ihm die höchst mögliche Strafe gibt. _________________ Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken. |
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Marsupial Wolf
Anmeldungsdatum: 16.05.2007 Beiträge: 251 Wohnort: Pfalz

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Verfasst am: 25 Sep 2007 22:14 Titel: |
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Der Richter muss nicht mal Tierfreund sein, sondern es müssten nur eeeeeeeeeendlich mal begangene Gesetzesverstöße mit den dafür vorgesehenen Gesetzen sanktioniert werden...
Also wenn jemand 2 Euro50 Steuern hinterzieht wir zuverlässiger durchgegriffen...  |
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