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Amtsgericht in Burg weist Klage gegen den Wolfsschützen ab


 
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PROTEST gegen Aufnahme des Wolfes ins sächsische Jagdrecht ! :: Fähige Jäger braucht das Land!  
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

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BeitragVerfasst am: 18 Jun 2010 13:58    Titel: Amtsgericht in Burg weist Klage gegen den Wolfsschützen ab Antworten mit Zitat

Wie gestern und heute bekannt geworden ist, hat das zuständige Amtsgericht in Burg die Klage zur Bestrafung des Schützen, der in Tuchheim (Sachsen-Anhalt) einen Wolf erschossen hat abgewiesen.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Stendal wird wohl auch nicht in Revision gegen den Beschluss gehen.
Es wird, wenn nicht noch die Naturschutzverbände etwas anderes erreichen, wohl keine Bestrafung des Schützen geben.
Der Beschluss des AG Burg ist m.E. unerträglich und eine fatale Fehlentscheidung mit weitreichenden Folgen und somit nicht hinnehmbar Az.: des Beschluss: 21a Ds 444 Js 8652-09 Amtsgericht Burg in Sachsen Anhalt.
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 18 Jun 2010 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Mit welcher Begründung bitte wurde die Klage abgewiesen?! Kann man ggf. zivilrechtlich etwas in die Wege leiten?
_________________
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

germany.gif
BeitragVerfasst am: 18 Jun 2010 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Aus meiner Sicht Haupttenor der Begründung nachdem ich die Begründung gelesen habe: Eine unbeabsichtigte Verwechselung mit einem vermeidlich wildernden Hund durch den Schützen stellt keinen Strafbestand dar. Dem Schützen sei nicht eindeutig nachgewiesen worden, dass er bewusst einen Wolf geschossen hat.
Diese Begründung des Amtsgericht der Klageabweisung ist m.E. eine fatale Fehlentscheidung vom Gericht mit verheerenden und weitreichenden Folgen!
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Marsupial Wolf



Anmeldungsdatum: 16.05.2007
Beiträge: 251
Wohnort: Pfalz

botswana.gif
BeitragVerfasst am: 18 Jun 2010 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann sich ja vorstellen, was für Herrschaften dort beim Amtsgericht und auch bei der Staatsanwaltschaft die Entscheidungen treffen. Eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus.

Wichtig ist dann m.E. zumindest, dass diese Entscheidung einer möglichst größen Öffentlichkeit bekannt wird. Das Ansehen der Jägerschaft in der breiten Bevölkerung ist in den letzten 20 Jahren schon weit gesunken und wird dies hoffentlich kontinuierlich weiter tun.
PS: Hierzu noch folgendes: Hier in der Gegend hat vor ca. 2 Jahren ein Jäger "versehentlich" ein Pferd erschossen. Ebenfalls ohne Konsequenzen.
Da ist doch eigentlich jeder Kommentar überflüssig.
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Grauer Wolf



Anmeldungsdatum: 15.05.2010
Beiträge: 92
Wohnort: Da, wo meine Hunde sind...

germany.gif
BeitragVerfasst am: 18 Jun 2010 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Jens hat folgendes geschrieben:
Eine unbeabsichtigte Verwechselung mit einem vermeidlich wildernden Hund durch den Schützen stellt keinen Strafbestand dar. Dem Schützen sei nicht eindeutig nachgewiesen worden, dass er bewusst einen Wolf geschossen hat.
Diese Begründung des Amtsgericht der Klageabweisung ist m.E. eine fatale Fehlentscheidung vom Gericht mit verheerenden und weitreichenden Folgen!

Wundert Euch das? Mich nicht...
Und was den Begriff "Fehlurteil" angeht, ich drücke es mal ein wenig deutlicher aus: Jäger haben hierzulande offensichtlich Idiotenfreiheit. Vielleicht sollte man auch mal nachhaken, ob der Richter ebenfalls Jäger ist. Es wäre nicht der erste derartige Fall... Mad
Sorry, aber wer so blind oder debil ist, einen Wolf mit einem Hund zu verwechseln, dem gehört keine Waffe in die Hand!
Und noch eines beweist dieses Skandalurteil: Das Schießen auf Hunde durch diese selbsternannten "Halbgötter über Leben und Tod im Loden" gehört endlich bundesweit verboten.

Ich bin einfach nur noch auf 180... Mad

Btw., wer als Autofahrer "versehentlich" einen Fußgänger oder Radfahrer umnietet, der landet im Knast! Und nicht Freispruch nach dem Motto "oooch, ich habe mich geirrt, da war ja doch einer im Weg..."

Leute, ich sag Euch, dieses Skandal-Urteil ist die Legitimation für jede Menge toter Wölfe in Deutschland. Man kann sich schließlich ja mal vertun, nicht wahr...?

_________________
Gruß
Grauer Wolf

Sieh in die Augen eines Wolfes und Dein Hund blickt Dich an! Schau in die Augen Deines Hundes und ein Wolf blickt in die Deinen zurück!
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CleanerWolf



Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 427
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 19 Jun 2010 1:33    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich kann das Fazit der Urteilsbegründung nur lauten, dass man, um Wölfe vor derartigen "Verwechslungen" zu schützen, eben endlich das Abschiessen von Hunden verbieten muss.
Ansonsten wundert mich das Urteil nicht, ist halt das Übliche, da kommt ein Richter auf den Stuhl, der "vom Fach" ist, also ebenfalls einen Jagschein hat und schon ist die Sache gelaufen.
Allerdings war das doch der Fall, in dem unmittelbar nach dem Abschuss zunächst Waffenschein und Jagdschein eingezogen wurde, oder verwechsle ich da was?

In einem Artikel auf Animal Public heisst es:
"Der zuständigen Kreis Jerichower Land hat umgehend Jagdschein und Waffe eingezogen und Strafanzeige gegen den Jäger gestellt. Außerdem weist er in seiner Pressemitteilung vom 09.06.2009 ausdrücklich darauf hin, dass es im Landkreis jagdliche Praxis sei, „dass auf freilaufende Hunde nicht geschossen wird. Demzufolge kann sich der betreffende Jäger auch nicht auf eine Verwechslung des Wolfes mit einem Hund beziehen.

Zitat mit Genehmigung von Animal Public, braucht also nicht gelöscht zu werden.

Wenn also Wolfskiller trotz klarer Rechtslage jetzt schon nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wie soll das dann erst nach der Aufnahme ins Jagdrecht abgehen?

@Jens:
Was ist denn die Quelle Deiner Infos?

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es wär nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt."
Die Ärzte
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grauer-geselle



Anmeldungsdatum: 26.09.2008
Beiträge: 178
Wohnort: Laubusch / Sachsen

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BeitragVerfasst am: 19 Jun 2010 8:31    Titel: Antworten mit Zitat

Aja !!

Dann also auch "Feuer frei " auf Oma Krause, die sich am kühlen Herbsttag ihren alten Pelzmantel aus dem Schrank geholt hat und gebückt nach Pilzen suchend durch das Unterholz geht.

"... dem Schützen konnte nicht nachgewiesen werden, dass er bewusst auf einen Menschen gezielt hat . "

Wohin soll das führen, wenn solche Beschlüsse rechtskräftig werden und der Schuss auf den Wolf nicht bestraft wird ?

Eine Verwechslung kann ja nur vorliegen, wenn er nicht 100 % wusste, auf was er schiesst. Und wenn das, im Zusammenhang mit dem Gebrauch einer tödlichen Waffe, der Fall war, war es immer noch grob fahrlässig und kann so nicht straffrei enden !

Ein Jäger, der nicht weiss, auf was er eigentlich anlegt ist kein solcher, sondern eine Gefahr für Mensch und Tier.
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wolfrüde



Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 1539
Wohnort: Landkreis DLG

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BeitragVerfasst am: 19 Jun 2010 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das Urteil war ja klar... Confused
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Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

germany.gif
BeitragVerfasst am: 21 Jun 2010 23:40    Titel: Pressemitteilung des Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. Antworten mit Zitat

Pressemitteilung:
Das Naturschutzgesetz - zum Abschuss frei gegeben!

Es ist unstrittig: Ein Jäger erschießt am 06.06.2009 bei Tuchheim (Sachsen-Anhalt) einen Wolf. Der Jäger gibt es zu, die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage. Doch nun: Das Amtsgericht Burg beschließt am 12.05.2010 das Hauptverfahren nicht zu eröffnen (Az.: 21a Ds 444 Js 8652/09), „…weil der Angeschuldigte der ihm vorgeworfenen Tat nicht hinreichend verdächtig ist…“?!! Wieso das? Weil der Täter angibt, nicht genau gewusst zu haben, was er erschießt? Dies ist armselig und entgegen aller Regeln, die bei der Jägerausbildung eingepaukt werden, nämlich keinen Schuss auf ein Tier abzugeben, was nicht eindeutig erkannt worden ist. Die zweite Ausrede, man habe nicht mit einem Wolf rechnen können, hat ebenfalls einen faden Beigeschmack: Es war seit längerem bekannt, dass es sich um ein Gebiet handelt, in dem Wölfe bereits gesichtet worden waren. Das Versäumnis, sich ausreichend über sein Jagdgebiet zu informieren, soll nun vor Strafe schützen? Dieses ignorante, mindestens aber nachlässige Verhalten kann man nicht durchgehen lassen. Auch die Jagdverbände sollten sich für eine ausreichende Verfolgung der Tat einsetzen, wenn sie als anerkannte Naturschutzvereine für voll genommen werden wollen und wenn sie nicht in den Verdacht geraten wollen, ihren Mitgliedern sei jeder Vorwand recht, um eine in ihrer Szene umstrittene Tierart zu erlegen. Welcher Jäger muss sich denn jetzt noch Gedanken um den Wolfsschutz machen, wenn er nur behaupten muss, er wollte einen wildernden Hund eliminieren. Der Wolf ist eine streng geschützte Tierart deren Bestand in Deutschland noch lange nicht etabliert ist. Der Abschuss auch nur eines Tieres kann verheerende Folgen für die gesamte deutsche Wolfspopulation haben. Deshalb fordert der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. die Staatsanwaltschaft dringend auf, gegen die Klageabweisung des Amtsgerichtes Burg in dieser Sache vehement vorzugehen.
21.06.2010
Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.
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CleanerWolf



Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 427
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 22 Jun 2010 0:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hier nochmal zur Erinnerung die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Magdeburg, die genau 180 Grad das Gegenteil des Amtsgerichts Burg aussagt:

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/vg-md/2009/001_2009_11fc201cbd9be8cb640a0b96b09f9c3b.htm

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Die Ärzte
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Wolfsheuler



Anmeldungsdatum: 01.04.2009
Beiträge: 460

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BeitragVerfasst am: 22 Jun 2010 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, dass ja mal eine Presseerklärung gemacht wurde. Ich hoffe, dass sich die anderen Wolfschutzvereine wie NABU und WWF auch schnell zu Wort melden.
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

germany.gif
BeitragVerfasst am: 24 Jun 2010 0:25    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich immer noch unbegreiflich, warum die Staatsanwaltschaft hier nicht gegen den Beschluss Rechtsmittel eingelegt hat. Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn ich diesen Beschluss lese, so habe ich fast den Eindruck, als wenn hier nicht zumindest der Anfangsverdacht einer Rechtsbeugung oder gar einer Strafvereitelung im Amt zu sehen ist. Ich hoffe die Anwälte der Vereine und Verbände werden auch den Beschluss und die Verweigerung der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss Rechtsmittel einzulegen, dahingegend genau prüfen.
Ansonsten bleibt uns als Einzelperson wohl nur noch die Möglichkeit, eine Beschwerde/Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft (über die bearbeitende Staatsanwaltschaft) des Landes Sachsen-Anhalt einzulegen. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beschwerde über den Richter beim Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt. Egal wie, ich hoffe nur es regt sich was und dieser Beschluss des AG Burg wird nicht so einfach hingenommen.
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C.J.W. Handendoek



Anmeldungsdatum: 01.11.2009
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 27 Jun 2010 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ganz einfach: Wenn die Staatsanwaltschaft nicht dagegen vorgeht, dann deshalb, weil es einen diesbezüglichen Konsenz gibt. Auch eine Beschwerde wäre daher völlig sinnlos. Solche Strafverfahren laufen nicht nach dem Schema Straftat feststellen - Täter ermitteln - Beweise festmachen - Staatsanwalt erhebt Anklage - Verteidiger verteidigt ab. Hier ist es so, dass zuerst geprüft wird, ob eine Strafe verhängt werden soll, hiernach richten sich die Ermittlungen, die Auswahl der Zeugen, der Inhalt von "Gutachten" usw. Dann wird ein bisschen verhandelt und am Ende ergeht im Namen des Volkes genau die Entscheidung, die schon am Anfang feststand.

Der Gedanke, dass es eine unabhängige Justiz gibt, die der Wahrung der Gesetze dient, ist in Deutschland spätestens vor knapp 80 Jahren ad acta gelegt worden. Wer noch daran glaubt, dem fehlt das Grundverständnis für unser Justizsystem. Es sei mir an dieser Stelle gestattet, einen Deutschen Politiker (und Rechtsanwalt) zu zitieren:

"Wir haben überhaupt keinen Grund, ein Gesetz anzuwenden, wenn es nicht notwendigt ist."*


Gruß
Handendoek


*) Gerhard Schröder am 22.04.2004
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Wolfsheuler



Anmeldungsdatum: 01.04.2009
Beiträge: 460

luxembourg.gif
BeitragVerfasst am: 28 Jun 2010 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Und was macht der Freundeskreis denn nun? Habt Ihr als anerkannter Natuschutzverrein da keine Möglichenkeiten? Was sagen die anderen Wolfschutzvereine dazu?
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

germany.gif
BeitragVerfasst am: 28 Jun 2010 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Der Freundeskreis lässt derzeit den Beschluss des Amtsgerichts und das Verhalten der Staatsanwaltschaft durch den Vereinsanwalt prüfen. Der Freundeskreis ist kein anerkannter Naturschutzverband und daher auch leider nicht Klageberechtigt. Auch die anderen Verbände und Vereine lassen grad durch Juristen die Möglichkeiten ausloten. Es wird mit Sicherheit noch was dagegen unternommen, aber das benötigt einige Vorbereitung und Abstimmung bzw. Abklärung auch unter den verschiedenen Verbänden und Vereinen.
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