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Wolfs ForumInformationen und Austausch über Wölfe
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Kommunalpolitiker gegen Wolfsprojekte
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Wild und Hund #5, 4.März 2010 :: Die Heimkehr des Wolfes |
Autor |
Nachricht |
Kangal
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 345 Wohnort: Thüringen

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Verfasst am: 02 Apr 2010 7:49 Titel: |
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... eben - und momentan schreibt ihnen das Gesetz vor, die Finger beim Wolf gerade zu lassen und sich weitgehend 'rauszuhalten.
Geschuldet den Idioten in den eigenen Reihen, für deren Beseitigung / Läuterung, was auch immer, sie schon selbst sorgen müssen.
Ja, und Autofahrer dürfen auch keinen Wolf vorsätzlich überfahren oder was soll der komische Vergleich?
Stabilisiert - nun, die Jäger entscheiden es nicht, das ist die Hauptsache. |
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Wolfsheuler
Anmeldungsdatum: 01.04.2009 Beiträge: 460

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Verfasst am: 02 Apr 2010 8:38 Titel: |
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Der Jäger, der in Lüchow den Schuss auf den angeblich hinkenden Wolf abgegeben hatt, der war ja zu krank, um zum Gerichtstermin zu erscheinen. Der hat auf jeden Fall mehr als falsch gehandelt. Beim anderen Verurteilten kann man noch darüber streiten.
So oder so, es gab schon einige Wölfe in der Lausitz, die "verletzt" waren und hinkten. Das gibt noch keinem Jäger das Recht sie abzuschiessen. Ob sie nun im Jagdrecht sind oder nicht. |
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C.J.W. Handendoek
Anmeldungsdatum: 01.11.2009 Beiträge: 87
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Verfasst am: 06 Apr 2010 14:03 Titel: |
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Quercus hat folgendes geschrieben: | ... Die Behauptung, die Eingliederung ins Jagdrecht würde die Bejagung nach sich ziehen, ist abstrus. ... |
Weshalb soll der Wolf denn sonst in die Liste der jagdbaren Tiere aufgenommen werden? Bei den Greifvögeln war es anders. Die wurden in die Liste aufgenommen, als sie noch bejagt wurden. Der Fall, dass ein Tier, dessen Bejagung verboten ist, in die Liste der jagdbaren Tiere aufgenommen werden soll, ist neu.
Die ganze Liste ist ein gehütetes Relikt und heute weder wirtschaftlich noch ökologisch begründbar.
Gruß
Handendoek |
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C.J.W. Handendoek
Anmeldungsdatum: 01.11.2009 Beiträge: 87
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Verfasst am: 06 Apr 2010 14:49 Titel: |
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Noch ein Gedanke: Wenn ich in die FFH-Richtlinie und die Berner Konvention schaue, vermag ich nach meinen Erfahrungen mit solchen Regelungen keinen Schutz des Wolfs zu erkennen. Nach deutscher Rechtsanwendungspraxis sind die wesentlichen Bestimmungen Artikel 16 bzw. Artikel 9. Zur Verdeutlichung: Der Wolf ist in etwa so geschützt, wie die ehemals schützenswerten Bäume, deren verkrüppelten Reste wir vielerorts in Städten mit Baumschutzsatzungen bewundern dürfen.
CleanerWolf hat folgendes geschrieben: | ... Auch auf die Gefahr, mich zu wiederholen - wir müssen ALLES daran setzen, zu verhindern, dass der Wolf ins Jagdrecht kommt! |
WIE wollen wir es verhindern? Die Jägerschaft ist in der Öffentlichkeit wesentlich präsenter als die Wolfsschützer. Während die einen lautstark immer wieder in diesselbe Kerbe schlagen, ist von den anderen in den wirklich meinungsbildenden Medien kaum etwas zu hören. Die einen reden vom Schutz des Menschen, die anderen vom Schutz des Wolfs. Wie soll denn so eine Diskussion zugunsten des Wolfs ausgehen? Dümmliche Parolen, wie "Sind Wölfe mehr wert, als Menschen?" werden unter die Leute gedroschen und bleiben ohne ernsthaften Konter. Niemand kommentiert, dass die Leute, die solchen Schwachsinn propagieren, die gleichen sind, die sich dem Ministerium als Wolfsschützer aufdrängen, wenn es darum geht, den Wolf unter den "Schutz" der Aufnahme in die Liste der jagdbaren Tiere zu stellen. Da ich auch beruflich - sagen wir mal - im Meinungsmanagement tätig bin, wäre ich gern bereit, einen Beitrag dazu zu leisten, die öffentliche Diskussion vom Kopf auf die Füße zu stellen. PN genügt. Das habe ich aber schon mehrfach geschrieben.
Gruß
Handendoek |
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