Meinung zu Fellen, Präparaten etc. :: Mach´s gut "Grauer Wolf" |
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joswolf
Anmeldungsdatum: 28.10.2006 Beiträge: 611 Wohnort: Sonbeck

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Verfasst am: 22 Jun 2009 23:28 Titel: Hunde Haltung |
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Jetzt habe ich mal eine Frage, ich darf die Woelfe halten aber der Nachbar will unbedinkt uns runter kriegen also heisst es jetzt ich darf nich so viele Wolfhunden halten. Da die hybride oder was auch immer unter wolfhunden eingestuft sin fragt der Kreiss ob ich 6 Wolfhunden haben darf. In innenstad darf man 2 Hunden als Maximum verlangen behaubten die aber Sie wissen noch nicht ob das im Aussenbereich auch gilt.
Weiss einer ob das jemanden verboten werden kan im eigenes Wohnhaus?
Weil der Nachtbar im TV Sendung gesehen hat das ich neue Woelfe habe faengt er wieder an. Nicht nur ueber die Hunde, er versucht auch unser Kind weg zu nehmen. Ich musste heute zum Juegend Ambt weil die Klagen hatten ueber Gefahr fuer unser Sohn. Auf die Frage ob die wussten von Wolfsangriffe konnten die nicht antworten. Pferde sind eine Gefahr denn man soll kein Kind in Pferde Box rein lassen, oder? Pferde stehen hinter kleine Zaune wo Kinder unter durch koennen. Bei meine Woelfe mussten die drei Meter hoch klettern.
Der Richter meinte ueberigens vorigen Jahr ich sollte und durfte meinen Polar Wolf einschlaefern denn man darf Wirbeltiere nicht ohne vernunftigen Grund toten. Baurecht war einen vernunftigen grund. Da frag ich mich ob ein Nachtbar nicht auch ein wirbel Tier ist. Aber lassen wir es erst mal bei die Frage ueber die Hunde Haltung.
Jos |
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SammysHP

Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 2459 Wohnort: Celle / Niedersachsen

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Verfasst am: 22 Jun 2009 23:47 Titel: |
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Tut mir echt leid, dass du einen so bescheuerten Nachbar hast. Leider gibt es solche Menschen.
Zur gesetzlichen Lage kann ich dir leider nichts sagen, das dürfte auch Sache des Landes bzw. der Stadt sein.
Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg und dass du und deine Mitbewohner das gut durchstehen. _________________
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joswolf
Anmeldungsdatum: 28.10.2006 Beiträge: 611 Wohnort: Sonbeck

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Verfasst am: 23 Jun 2009 0:14 Titel: |
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Der Kreiss weiss sich im Moment auch noch keinen Rat hat aber Angst fuer einen neuen Rechtsstreit.
Ich frag mich nur ob es gesetslich moglich ist es zu verbieten. Man schreibt einen Bauer auch nicht vor 2 Schweine und nicht mehr. Und der Nachbar darf auch mehr als 2 Pferde haben. Warum ist ein Hund anders? Und ich wusste gerne wo im Gestets steht das.
Jos |
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SammysHP

Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 2459 Wohnort: Celle / Niedersachsen

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Verfasst am: 23 Jun 2009 0:32 Titel: |
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Doch, sowas gibt es. Bei Viehhaltung gibt es Obergrenzen für den jeweiligen Betrieb, viele Städte haben auch Regelungen, dass nur eine Bestimmte Zahl von Hunden gehalten werden darf, wenn man zur Miete wohnt, kann der Vermieter auch festlegen, wie viele Tiere dort sein dürfen, genauso kann die Stadt sagen, dass man nur so viele Tiere halten darf. Vor Gericht hättest du aber sicher gute Chancen, da das ja abhängig von der Gegend ist, wo du wohnst. Und da du nicht in einer engen Großstadt mit wenig Platz wohnst, dürfte es da kein Problem geben. Wo das aber steht, kann ich dir nicht sagen.
Aber dass der zum Jugendamt geht, ist echt eine Frechheit. Ich kann solche Menschen nicht verstehen. _________________
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Joerg Sattler

Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 1174 Wohnort: Bad Lausick

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Verfasst am: 23 Jun 2009 6:47 Titel: |
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@joswolf
Kenne viele Hundezüchter die weit über 10 Hunde halten. Einige von denen haben sich mittlerweile alleinstehende Bauerngehöfte gekauft und haben nun Ruhe von sich beschwerenden Nachbarn. |
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greywolf Gast
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Verfasst am: 23 Jun 2009 7:03 Titel: |
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Joerg Sattler hat folgendes geschrieben: | @joswolf
Kenne viele Hundzüchter die weit über 10 Hunde halten. Einige von denen haben sich mittlerweile alleinstehende Bauerngehöfte gekauft und haben nun Ruhe von sich beschwerenden Nachbarn. |
... und Woher soll Jos das Geld dafür nehmen ?
Hab mal nachgesehen, ob es eine Regelung in NRW gibt, wo drin steht wieviele Hunde man halten darf. - ... konnte aber keine Einschränkung finden.
Es gibt wohl eine Anzahlbegrenzung für "Listen"Hunde, doch darunter fallen Jos seine Hybriden ganz sicher nicht. |
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balin Gast
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Verfasst am: 23 Jun 2009 7:28 Titel: |
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Die Hundeverordnung gibt es aber schon eine Weile
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschhuv/gesamt.pdf
Mehr wie zehn Hunde pro Person sind nicht zulässig und wenn man züchtet, muß man ein Gewerbe anmelden und einen Sachkundenachweis erbringen.
Die Anzahl der unkastrierten weiblichen Hunde ist auf zwei begrenzt und sie dürfen nicht mehr wie einen Wurf pro Jahr bringen.
Für landwirtschaftliche Nutztiere kann sich das anders verhalten. Dazu gehören ja auch Hütehunde. |
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Joerg Sattler

Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 1174 Wohnort: Bad Lausick

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Verfasst am: 23 Jun 2009 7:38 Titel: |
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balin hat folgendes geschrieben: | ...
Mehr wie zehn Hunde pro Person sind nicht zulässig ... |
Könnte dann z.B. eine 4-köpfige Familie bis zu 40 Hunde haben? |
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greywolf Gast
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Verfasst am: 23 Jun 2009 7:45 Titel: |
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@balin
Zitat: | Mehr wie zehn Hunde pro Person sind nicht zulässig und wenn man züchtet, muß man ein Gewerbe anmelden und einen Sachkundenachweis erbringen. |
gilt aber nicht für Auffangstationen.  |
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balin Gast
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Verfasst am: 23 Jun 2009 7:50 Titel: |
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Theoretisch schon, wenn mann alles andere beachtet.
Es gibt ja auch Urteile über das Bellen, eine halbe Stunde und nach 22uhr
nicht und so weiter.
Wären aber selbst mir zu viele, das Leben soll ja auch noch Spaß machen, den Hunden und den Menschen.  |
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joswolf
Anmeldungsdatum: 28.10.2006 Beiträge: 611 Wohnort: Sonbeck

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Verfasst am: 23 Jun 2009 8:54 Titel: |
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Ich habe ja nicht so viele also musste das kein Problehm sein. Bellen durfen Hunde aber bis 65dB und auch nacu 22.00 bis 45dB sogar mit kurzfristig mehr. Es gib't gericht's Urteile das auch eine Hundeschule und Pension genau so behandelt werden wie andere Geschaefte und das kein Unterschied gemacht werden darf wenn Genehmigungen gefragt werden.
Jos |
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timber-der-wolf

Anmeldungsdatum: 17.12.2007 Beiträge: 288 Wohnort: LK OPR

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Verfasst am: 23 Jun 2009 10:22 Titel: |
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balin hat folgendes geschrieben: | ... und wenn man züchtet, muß man ein Gewerbe anmelden ... |
Das ist absoluter Blödsinn!
KEIN Hobbyzüchter, egal welchem Dachverband er angehört, bedarf in Deutschland einer Gewerbegenehmigung.
Woher hast Du denn diese Weisheit?
Jos, die Kommunen können Satzungen auf Grund geltenden Kommunalordnungen und Landes- sowie Bundesgesetze erlassen und Beschränkungen in allen Bereichen festlegen (Flächennutzung, Bebauungspläne, Tierhaltung, etc.), Natürlich auch in Bezug auf Hundehaltung. Im Allgemeinen sind auch Ausnahmen festgelegt.
Konkrete Auskunft darüber kann Dir nur Deine zuständige Kommune (Stadt) oder Deine zuständiges Amtsverwaltung geben, da das in den Ländern und selbst von Kommune /Amt zu Kommune / Amt sehr unterschiedliche Festlegungen und Regelungen gibt. _________________ LG, Norbert & seine Graupelze "Onka" vom Böhmerwald, TWH-Hündin, und "Kira", das Wolfhund-Huskymädchen

Zuletzt bearbeitet von timber-der-wolf am 23 Jun 2009 11:13, insgesamt einmal bearbeitet |
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balin Gast
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Verfasst am: 23 Jun 2009 10:48 Titel: |
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Nun, ich hatte auch schon ein Busgeldverfahren durchzustehen und habe dann als Entgegenkommen eine Hündin kastrieren lassen und mich verpflichtet, die anderen entsprechend zu spritzen. Als Hobbyzüchter gilt
man nur, wenn man pro Jahr höchstens zwei Würfe hat und nicht über mehr als zwei deckfähige Hündinnen verfügt. Hündinnen über acht Jahre gelten nicht mehr als Zuchthunde und brauchen nicht gezählt zu werden.
Bei mir war halt der Sonderfall, daß ich auf meine Hunde angewiesen bin
und mit ihnen auch nur in der Mehrzahl an Kühen mit Bulle und Kälbern arbeiten kann. Ein Hund alleine ist mit sowas hoffnungslos überfordert.
Zu der Sache habe ich einen dicken Ordner und kann gerne die bestimmten
Paragraphen raussuchen.
Mal zum Spass der Sachkundenachweis:
http://www.tierheim-schwerte.de/Sachkundenachweis-Dateien/Sachkundenachweis_Fragebogen_20-40er.pdf
Den muß man im Zweifelsfall absolvieren und eben ein Gewerbe anmelden
mit dem ganzen Rattenschwanz hinterher. |
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CindyCandy7

Anmeldungsdatum: 14.09.2008 Beiträge: 417 Wohnort: Teupitz

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Verfasst am: 23 Jun 2009 10:56 Titel: |
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Jos Du hast so tolle Nachbarn wie wir.
Das mit dem Jugendamt tut mir echt leid.Habe mich gerade bei unserem Amt erkundigt - hier ist keine Hundeanzahl festgelegt.
Jos Du brauchst nur bei Euren Amt anrufen und nachfragen!
Ich drücke die Daumen !!!! _________________ Traurig schauen meine Augen-der Mensch sagt ´´ böser Wolf ``zu mir.
Dabei kann er zum Bösen taugen-viel mehr noch als ein wildes Tier. |
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Kangal
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 345 Wohnort: Thüringen

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Verfasst am: 23 Jun 2009 11:05 Titel: |
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balin hat folgendes geschrieben: | Als Hobbyzüchter gilt
man nur, wenn man pro Jahr höchstens zwei Würfe hat und nicht über mehr als zwei deckfähige Hündinnen verfügt. Hündinnen über acht Jahre gelten nicht mehr als Zuchthunde und brauchen nicht gezählt zu werden.
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Das würde mich brennend interessieren.
Hast Du da die entsprechenden Paragraphen? |
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