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Hunde und die lieben Nachbarn


 
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Thread gelöscht,da doppelt erstellt!! :: Hat Patrick Moore recht?  
Autor Nachricht
CindyCandy7



Anmeldungsdatum: 14.09.2008
Beiträge: 417
Wohnort: Teupitz

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BeitragVerfasst am: 25 Apr 2009 11:27    Titel: Hunde und die lieben Nachbarn Antworten mit Zitat

Neulich bekam ich Post ,ist bei mir sehr selten. Von wo??? Na, vom Amt!! Gasp
Ich soll eine Steuermake holen kommen und 100 Euro mitbringen.Hää?? Shocked
Mein Hund hat eine Steuermarke ,also hin -laufen ,man war ich wütend ,einmal durch ganz Teupitz und ich bekomme so schon keine Luft.
Dann:Einer von den Nachbarn hat gesagt- da sind zwei Hunde auf dem Hof!!Eigentlich wissen die Nachbarn ,dasOskar ,ein Pflegehund vom Tierschutz ist. Schön -wenn man einen anschwärzen kann!?
Pech für den bösen Nachbarn Smile ! Habe den Tierschutz angerufen -Oskar bleibt!Ab 1. Mai ist er mein Hund und angemeldet habe ich ihn dann auch gleich noch ,war ja gerade da .
Pech für die netten Nachbarn - übrigens :selbst Hundebesitzer(Westi) ,da wird jedes Auto angebellt. Ich hoffe Eure Nachbarn sind nett! Very Happy

_________________
Traurig schauen meine Augen-der Mensch sagt ´´ böser Wolf ``zu mir.
Dabei kann er zum Bösen taugen-viel mehr noch als ein wildes Tier.
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greywolf
Gast





BeitragVerfasst am: 25 Apr 2009 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Shocked 100,00 € ... ziemlich viel Geld für eine ländliche Gegend . Oder ist die "Zweithundsteuer" bei euch so hoch ?
Übrigens: ...wer solche "netten" Nachbarn hat, braucht wirklich keine Feinde mehr. Confused
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Lupina



Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 557
Wohnort: Hamburg

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BeitragVerfasst am: 25 Apr 2009 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Höhe der Hundesteuer in Hamburg
90 € für den ersten Hund
90 € für jeden weiteren Hund
600 € für als gefährlich eingestufte Hunde (sog. Kampfhunde )



Zu Deinen Nachbarn: Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.

Haben die keine anderen Probleme?

_________________
Wer gegen Tiere grausam ist, kann kein guter Mensch sein.
(Arthur Schopenhauer)


Zuletzt bearbeitet von Lupina am 26 Apr 2009 9:14, insgesamt einmal bearbeitet
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greywolf
Gast





BeitragVerfasst am: 25 Apr 2009 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

für meine Stadt gilt
Zitat:
§ 5 2)
Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 60 EUR
für den zweiten Hund 72 EUR
für den dritten und jeden weiteren Hund 84 EUR
(2) Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 6 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl
der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die Steuerermäßigung nach § 7 gewährt wird,
gelten als erste Hunde.
§ 6
Steuerbefreiungen 3)
(1) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und
der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind
solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „B1“, „aG“
oder ,,H“ besitzen.

(2) Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für
a) Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, welche ausschließlich für die Bewachung
von Herden verwendet werden;
b) Hunde, die von ihren Haltern aus einem Tierheim im Geltungsbereich dieser Satzung
erworben wurden, bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.
§ 7
Steuerermäßigung 3)
(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen ab dem 1. des auf die Antragstellung folgenden
Monats auf 50 v. H. des für die Universitätsstadt Gießen geltenden Steuersatzes für
die Hunde zu ermäßigen, die zur Bewachung von Häusern benötigt werden, in denen nur
eine Wohnung bewohnt ist, und die von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 100 m
entfernt liegen
(2) Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem
nächsten bewohnten Gebäude mehr als 400 m entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer
auf Antrag auf 25 v. H. des Steuersatzes zu ermäßigen.
(3) Wer den Gießen-Pass besitzt oder die Anspruchsvoraussetzungen für den Gießen-Pass
erfüllt sowie die diesem Personenkreis einkommensmäßig gleichstehnde Personen erhalten
für den ersten Hund auf Antrag eine Ermäßigung des Steuersatzes auf 25 v. H.
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CindyCandy7



Anmeldungsdatum: 14.09.2008
Beiträge: 417
Wohnort: Teupitz

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BeitragVerfasst am: 25 Apr 2009 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

In Teupitz gilt :
Für den 1.Hund - 24 Euro im Jahr
Für den 2. Hund - 100 Euro im Jahr
Die lieben Nacharn haben viel Zeit und die Nachbarin ist Rentnerin und ihr Westi bellt nicht ,er kläfft nur alles an was vorbei fährt . Bei der Klingel und beim Bellen ihres Hundes ,betont sie ,sie ist schwerhörig.
Aber unsere Hunde hört sie? Vor allen ,wenn sie drin sind und schlafen. Smile

_________________
Traurig schauen meine Augen-der Mensch sagt ´´ böser Wolf ``zu mir.
Dabei kann er zum Bösen taugen-viel mehr noch als ein wildes Tier.
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