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verdient Deutschland Woelfe?

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Monitoring IFAW in Brandenburg :: Der erschossene Wolf,weil er angeblich verletzt war  
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 30 Jul 2008 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das muss echt ein Schock gewesen sein.
Drücke dir auf jeden Fall die Daumen für die Zukunft!

_________________
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wolfrüde



Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 1539
Wohnort: Landkreis DLG

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BeitragVerfasst am: 30 Jul 2008 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich drücke dir auch die Daumen.

Lass dich auch nicht verrückt verrückt machen, wir stehen hinter dir.

_________________
Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

germany.gif
BeitragVerfasst am: 31 Jul 2008 1:56    Titel: Antworten mit Zitat

Polarwölfin hat folgendes geschrieben:
Ich hab mal ein bisschen im Internet "geforscht" und herausgefunden, dass "der Vollzug des Washingtoner Artenschutzabkommens in Deutschland in der Regel durch das Bundesamt für Naturschutz erfolgt". (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Washingtoner_Artenschutz-%C3%9Cbereinkommen)
Ich hoffe, ich konnte damit ein kleines bisschen "helfen"?! Confused


Wobei ein Großteil der Vollzugsaufgaben durch die Landesnaturschutzbehörden erfolgt. In der Regel verantwortlich ist der Artschutzreferent des jeweiligen Bundeslandes. Ohne ausdrückliche Zustimmung dieser Behörde ist eine Tötung des Tieres nicht zulässig, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug , dann trifft die Entscheidung die Ordnungsbehörde (Polizei/Amtstierarzt usw.) in der Regel aber auch nur nach Rücksprache mit der o.g. für den Artenschutz zuständigen Behörde.
Ein Jäger darf selbst bei Gefahr im Verzug hier nur dann tätig werden, wenn er von der o.g. zuständigen Stelle ausdrücklich damit beauftragt wird.
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Tinis



Anmeldungsdatum: 17.12.2007
Beiträge: 353

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BeitragVerfasst am: 01 Aug 2008 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ein Jäger darf selbst bei Gefahr im Verzug hier nur dann tätig werden, wenn er von der o.g. zuständigen Stelle ausdrücklich damit beauftragt wird.

Ich würde gerne wissen, was für eine Gefahr von diesem armen, alten Kerlchen ausgeht Frown
ich hoffe von ganzem Herzen, dass diese traurige Geschichte sich doch noch irgendwie zum Guten wendet....

_________________
"Ich fürchte, die Tiere betrachten den Menschen als ein Wesen ihresgleichen, das in höchst gefährlicher Weise den gesunden Tierverstand verloren hat."
(Friedrich Nietzsche)
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Grauer Wolf
Gast





BeitragVerfasst am: 01 Aug 2008 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Tinis hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein Jäger darf selbst bei Gefahr im Verzug hier nur dann tätig werden, wenn er von der o.g. zuständigen Stelle ausdrücklich damit beauftragt wird.

Ich würde gerne wissen, was für eine Gefahr von diesem armen, alten Kerlchen ausgeht Frown
ich hoffe von ganzem Herzen, dass diese traurige Geschichte sich doch noch irgendwie zum Guten wendet....


Oooh ja...!

Ich bekomme jedes mal einen Riesenschreck, wenn die Mail-Benachrichtung zu diesem Thread eintrifft:

Ist was mit Lupi, ist alles in Ordnung...? Der liebe, alte Kerl ist mir (auch wenn ich ihn persönlich gar nicht kenne) richtig ans Herz gewachsen... Smile

Liebe Grüße
Grauer Wolf
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

germany.gif
BeitragVerfasst am: 02 Aug 2008 1:08    Titel: Antworten mit Zitat

Tinis hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein Jäger darf selbst bei Gefahr im Verzug hier nur dann tätig werden, wenn er von der o.g. zuständigen Stelle ausdrücklich damit beauftragt wird.

Ich würde gerne wissen, was für eine Gefahr von diesem armen, alten Kerlchen ausgeht Frown
ich hoffe von ganzem Herzen, dass diese traurige Geschichte sich doch noch irgendwie zum Guten wendet....


Wenn der Wolf auch jetzt den Bestimmungen/Auflagen nach sicher untergebracht ist, dann ist m.E. auch von einer Gefahr (Gefahr im Verzug), die durch den Wolf ausgehen könnte, nicht auszugehen. Wichtig und entscheidend ist immer die sichere Unterbringung gem. den Auflagen zur Haltung eines Wolfes. Das Alter des Wolfes spielt dabei - rechtlich gesehen - m.E. keine Rolle.
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joswolf



Anmeldungsdatum: 28.10.2006
Beiträge: 611
Wohnort: Sonbeck

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BeitragVerfasst am: 02 Aug 2008 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das Alter und die Kondition spielt doch eine Rolle. Denn ins Gesetz steht nicht wie ein Wolf gehalten werden muss oder wie hoch der Zaun sein soll. Das bestimmt dan der Veterinair (Kreis). Und der hat bestaetigt das es reicht fuer Lupi fonwegen seinen Alter.
Lupi ueberigens gings erst slecht. Seit sein Frauschen starb wollte er nicht mehr essen und verlor an gewicht. Von 50Kg auf 38. So alte Tiere haben den Ueberlebens und parungs drang verloren. Aber er isst gerne fisch wie laks und Forellen und so kriegte ich ihm wieder fitt. Jetzt frisst er wieder besser. Mit diesem Hitze liegt er naturlich im Schatten und erst am Abend kriegt er sein Fruhstuck was dan wohl spaetstuck ist.
Den Rest der Tiere geht's alle gut. Woelfe durfen nicht ins Gehege aber Hybriden und Wildhunde doch. Und wie mehr Hund um so mehr laute also mehr wolf weniger aber gut. Auch die Super tolle Welpen heulen vielleicht 10minuten in der Woche. Welcher Hund macht das den nach? Ich versuch mal was Bilder auf die HP zu kriegen.
Jos
Jos
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