Wenn der Problemwolf einer ist, der sich Menschen gegenüber zutraulich oder gar aggressiv verhält, ist sein Identifizierung denkbar einfach. Ungleich komplizierter wird das bei Wölfen, die sich auf Nutzvieh eingeschossen haben und deshalb den fragwürdigen Titel "Problemwolf" verliehen bekommen. Hier haben die Schweden (Besenderung und gezielte Bejagung) und die Schweizer (Abschuss in der Nähe der Nutzviehherden) zwei praktikable Optionen aufgezeigt. Schaust Du Dir die Rechtsvorschriften ( Artikel 16 FFH-RL http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/sit ... 101-de.pdf, § 45 Abs. 7 BNatSchG http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/45.html und deren Fortschreibungen im Landesrecht) an, geht es da nicht um das einzelne Tier. Der günstige Erhaltungszustand der Population und die Abwendung erheblicher Schäden (Vieh) bzw. von Gefahren für den Menschen stehen gemeinsam im Fokus, wenn Schutzvorschriften im Zuge von Ausnahmegenehmigungen gelockert werden. Die "Individualschuld" ist nebensächlich, wenn mit der Tötung eines Tieres oder auch mehrerer Tiere der gewünschte Vergrämungseffekt beim Rest des Rudels erreicht werden kann und sich gleichzeitig der Erhaltungszustand der Population nicht verschlechtert.SammysHP hat geschrieben:Lassen wir die Definition eines "Problemwolfs" einmal außen vor. Auch, wie es zur Abschussgenehmigung gekommen ist.
Wie soll das dann funktionieren? Sinn macht es nur, wenn der richtige Wolf "entnommen" wird. Dazu müsste er allerdings zweifelsfrei zu identifizieren sein.
Viele Grüße
Lars