HaBe hat geschrieben:Allgemein sollte man bedenken, dass bei Studien von Kot die Leute natuerlich nicht auf gut Glueck einfach ins Feld rennen und hoffen in einen Haufen zu treten. Dafuer haben die Mitarbeiter dieser Studien genug Wissen ueber Wolfsverhalten, um besser und gezielter zu suchen und auch zu finden.
Stimmt natürlich. Mich ärgert nur allmählich die Herablassung des Alpenwolfs gegenüber den Leuten die daran arbeiten.
derbösewolf hat geschrieben:Nur finde ich trotzdem nicht, daß Jäger, die einen Wolf abballern in den Knast gehören, Entzug der Jagdlizenz sollte doch reichen. Oder ?
Nein, weil Urteile auch einen abschreckenden Charakter haben sollen. Statt Gefängnis läuft es meistens aber auf eine Bewährungsstrafe hinaus.
derbösewolf hat geschrieben:Nur finde ich trotzdem nicht, daß Jäger, die einen Wolf abballern in den Knast gehören, Entzug der Jagdlizenz sollte doch reichen. Oder ?
Nein, weil Urteile auch einen abschreckenden Charakter haben sollen. Statt Gefängnis läuft es meistens aber auf eine Bewährungsstrafe hinaus.
Wenn sie auch für den Fall, dass beim Beschuldigten alle Milderungsgründe zutreffen eine primäre Haftstrafe verhängen wollen, dann muss der Strafrahmen massiv erhöht und zwar in die Richtung von Kapitalverbrechen wie vorsätzliche Tötungsdelikte gegenüber Menschen.
Weiters vergessen sie, dass wohl in den meisten Fällen auch eine Bewährungsstrafe indirekt zum Existenzverlust führen wird.
Na ja, ganz schön hart. Wenn der Jagdschein weg ist dürfte der Wiederholungsfall doch ausgeschlossen sein. Bei Abschreckung durch ein sehr hohes Strafmaß frage ich mich allerdings ob das überhaupt funktioniert, denn der Einzelne glaubt natürlich immer, daß er nicht erwischt wird. Aber auch hier bin ich nicht ganz entschieden lohnt sich auf jeden Fall mal darüber nachzudenken
derbösewolf hat geschrieben:Na ja, ganz schön hart. Wenn der Jagdschein weg ist dürfte der Wiederholungsfall doch ausgeschlossen sein. Bei Abschreckung durch ein sehr hohes Strafmaß frage ich mich allerdings ob das überhaupt funktioniert, denn der Einzelne glaubt natürlich immer, daß er nicht erwischt wird. Aber auch hier bin ich nicht ganz entschieden lohnt sich auf jeden Fall mal darüber nachzudenken
Die Diskussion über generalpräventive Aspekte strafrechtlicher Verurteilungen ist ja hier nur vorgeschoben, da es hier schlicht und einfach nur um Rache, also um einen eher mittelalterlichen Ansatz der Strafjustiz geht.
derbösewolf hat geschrieben:Nur finde ich trotzdem nicht, daß Jäger, die einen Wolf abballern in den Knast gehören, Entzug der Jagdlizenz sollte doch reichen. Oder ?
Nein, weil Urteile auch einen abschreckenden Charakter haben sollen. Statt Gefängnis läuft es meistens aber auf eine Bewährungsstrafe hinaus.
Wenn sie auch für den Fall, dass beim Beschuldigten alle Milderungsgründe zutreffen eine primäre Haftstrafe verhängen wollen, dann muss der Strafrahmen massiv erhöht und zwar in die Richtung von Kapitalverbrechen wie vorsätzliche Tötungsdelikte gegenüber Menschen.
Weiters vergessen sie, dass wohl in den meisten Fällen auch eine Bewährungsstrafe indirekt zum Existenzverlust führen wird.
Der Strafrahmen ist mit bis zu 5 Jahren Haft, bereits hoch genug. In Deutschland wurden bereits schon harmlose "Raubkopiemörder" verknackt. Da finde ich den Mord an einem Wolf dann schon weitaus gravierender. Hier muss und sollte ein Zeichen gesetzt werden. Aber die deutsche Justiz ist ein Witz mit ihren Kuschel-Urteilen (letztens selbst erlebt, einschlägig vorbestraft, wegen Körperverletzung zu 7 Tage a 10 Euro verurteilt, halbes Jahr Bewährung).
"Bewährungsstrafe führt zu Existenzverlust???" Bei Bewährungsstrafe ist die Strafe für den angegebenen Zeitraum nur ausgesetzt und wird, wenn weitere Vergehen/Verbrechen begangen werden, dann angetreten. In der Zeit kann er seinen Existenzerwerb weiter nachgehen, wenn.... es nicht gerade die Wilderei ist.
Ah ich verstehe es geht vielleicht gar nicht in erster Linie um Abschreckung sonder darum ein politisches Zeichen zu setzen und den Tatbestand aus dem Bagatellbereich zu holen, daß und damit wäre wahrscheinlich am meisten gewonnen, die Verdunkelungen und Kumpaneien aufhören. Danke euch für Eure Meinungen
Alpenwolf hat geschrieben: Natürlich stehen die Jäger nicht über dem Gesetz, wobei sie kaum auf eine Bevölkerungsgruppe finden werden, die aufgrund der Regulierungstiefe im Jagd- und Waffenrecht grosso modo so gesetzestreu wie die Jäger ist.
Na klar, "Regulierungstiefe" führt zur Gesetzestreue! Jäger sind schon alles tolle Typen...