Fischkopp hat geschrieben:Alpenwolf hat geschrieben: Der Polizist hat schlicht und einfach rechtswidrig gehandelt, da er keine Genehmigung der Naturschutzbehörde hatte.
Eben doch, in diesem Falle ist von einem übergesetzlichen Notstand auszugehen, eben weil die Rechtslage für einen solchen Fall nicht weiter geregelt ist und der Polizist durch den Schuss das Leiden des tödlich verletzten Tieres somit nur verkürzt hat.
Der Polizist brauchte somit keine Genehmigung, womit sein Handeln in diesem Falle auch rechtmäßig war.
Schwierig wird so etwas natürlich in Grenzfällen, wenn fraglich ist, ob es sich um eine todbringende Verletzung handelt. Aber selbst da wäre der Polizist aus dem Schneider, Stichwort Erlaubnistatbestandsirrtum.
Nicht anders hat es übrigens das zuständige Ministerium gesehen, oder glauben Sie etwa, dass die dort auch alle weniger Ahnung als Sie haben?
Es gibt keinen "übergesetzlichen Notstand" als gesetzlichen Tatbestand. Die Rechtslage ist in diesem Fall glasklar geregelt, ein Wolf darf nur im Auftrag der Naturschutzbehörde getötet werden und die lag hier nicht vor.
Wie es das Ministerium gesehen hat geht aus dem Zeitungsbericht nicht hervor, da dieser schlecht recherchiert ist. Dass ein Ministerium weniger Ahnung hat als ich, hab ich allerdings schon öfters bewiesen.
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Widukind hat geschrieben: Na das macht doch Hoffnung, daß selbst in Deutschland so langsam Pragmatismus vor Bürokratismus Einzug hält.
Wenn ein Tier sterbend auf dem Asphalt liegt und ein Tierarzt, oder auch "nur" ein Polizist dieses mit gesundem Menschenverstand erkennt, sollte es doch um Himmels Willen keine Machtergreifung von Paragraphenreitern geben.
Ich weiß, das ist sehr, sehr schwierig in einem Land zu dem sich Lenin einmal folgendermaßen äußerte:
"Wenn die Deutschen Revolution machen und einen Bahnhof stürmen wollen,
dann kaufen sie vorher eine Bahnsteigkarte."
Nachdem gerade von ihnen immer wieder aufgerufen wird die Jäger wegen tatsächlicher oder auch nur vermeintlicher Gesetzesverstöße unbarmherzig zu verfolgen werden sie wohl umgekehrt den Jägern auch dieses gute Recht zugestehen, indem sie gegen jeden Polizisten oder Tierarzt Strafanzeige erstatten, der einen Wolf ohne vorheriger Erlaubnis der Naturschutzbehörde tötet..
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Fischkopp hat geschrieben:Natürlich darf ein Wolf als streng geschützte Art nicht ohne Genehmigung getötet werden. Aber darum geht es hier ja auch nicht! Auf eine solche kam es hier ja im Nachhinein gar nicht mehr an, da der Schütze durch einen Rechtfertigungsgrund gerechtfertigt war und damit kein rechtswidriger Gesetzesverstoß vorlag. Nicht jeder Rechtfertigungsgrund ist gesetzlich normiert. Deshalb gab es auch kein weitergehendes Ermittlungsverfahren, da ein solches wegen der Rechtfertigung ohnehin sofort wieder eingestellt worden wäre. Wenn man ihm Nachhinein eine Genehmigung ausgestellt haben sollte, so wäre das ohnehin nur eine doppelte Absicherung gewesen.
Und was sollte der "Rechtfertigungsgrund" für den Polizisten gewesen sein, der es z.B. für einen Jäger nicht gewesen wäre?
Und übrigens, Rechtfertigungsgründe, die nicht gesetzlich normiert sind, werden auch Ausreden oder Schutzbehauptungen genannt und ziehen daher nur mit viel Glück.
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LarsD hat geschrieben:Laut aktuellem Wolfsmanagementplan für Brandenburg sollte für solche Fälle inzwischen Rechtssicherheit geschaffen worden sein:
Wurde Verordnung für BB auch erlassen oder nur angekündigt, denn dann wäre noch alles beim alten? Ich glaube für die anderen Bundesländer gibt es so eine Verordnung ohnehin nicht, womit das vom Naturschutz verursachte Wolfsleid ja weiter institutionalisiert bleibt.
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Wolfsblut hat geschrieben:Ihr macht es umständlich... Wo kein Kläger da kein Richter... Kein Mensch ermittelt gegen einen Polizisten der ein Wolf aufgrund so einer Situation den Gnadenschuss gibt. Meine Güte.
Das wäre ein Offizialdelikt, das muss verfolgt werden. Da muss der Partner des Polizisten noch vor dem Unfallbericht zum Wolf die Strafanzeige gegen den Kollegen schreiben und die vorgesetzte Dienstbehörde zur disziplinarrechtlichen Verfolgung verständigen. Wir reden hier immerhin von einem schweren Delikt mit einem Strafrahmen von bis zu 5 Jahren, da müssen alle Register gezogen werden.