Wolf greift Jäger an ...

Über freilebende Wölfe in Deutschland.
LarsD

Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von LarsD »

SammysHP hat geschrieben:Bleibt die Frage: Gilt das nur für Polizisten oder auch für andere Personen? Finde ich einen Wolf mit zertrümmerten Schädel, was dann? Oder ein Jäger? Die Diskussion hatten wir aber schon, wenn ich mich richtig erinnere.
Laut aktuellem Wolfsmanagementplan für Brandenburg sollte für solche Fälle inzwischen Rechtssicherheit geschaffen worden sein:

"Für Eilfälle, bei denen kein Mitarbeiter der zuständigen Naturschutzbehörde erreichbar ist,
erlässt das MUGV eine Rechtsverordnung nach § 45 Abs. 7 Satz 4 BNatSchG, um die
Nottötung eines solchen Wolfes durch die Polizei bzw. eines hinzugezogenen Tierarztes
zuzulassen. Das LUGV erarbeitet eine Liste mit qualifiziertenTierärzten, die von der
Polizei hinzugezogen werden können. Für den Fall, dass ein Tierarzt nicht hinzugezogen
werden kann, erarbeitet das MUGV einen Katalog mit Kriterien, wann die Voraussetzungen
für eine Nottötung gegeben sind. Dieser Kriterienkatalog ist den Polizeidienststellen vom
MUGV in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben."

Quelle: Seite 20 Punkt 5.5 http://www.lugv.brandenburg.de/cms/medi ... 3_2017.pdf
Widukind

Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Widukind »

LarsD hat geschrieben:
SammysHP hat geschrieben:Bleibt die Frage: Gilt das nur für Polizisten oder auch für andere Personen? Finde ich einen Wolf mit zertrümmerten Schädel, was dann? Oder ein Jäger? Die Diskussion hatten wir aber schon, wenn ich mich richtig erinnere.
Laut aktuellem Wolfsmanagementplan für Brandenburg sollte für solche Fälle inzwischen Rechtssicherheit geschaffen worden sein:
Na das macht doch Hoffnung, daß selbst in Deutschland so langsam Pragmatismus vor Bürokratismus Einzug hält.

Wenn ein Tier sterbend auf dem Asphalt liegt und ein Tierarzt, oder auch "nur" ein Polizist dieses mit gesundem Menschenverstand erkennt, sollte es doch um Himmels Willen keine Machtergreifung von Paragraphenreitern geben.

Ich weiß, das ist sehr, sehr schwierig in einem Land zu dem sich Lenin einmal folgendermaßen äußerte:

"Wenn die Deutschen Revolution machen und einen Bahnhof stürmen wollen,
dann kaufen sie vorher eine Bahnsteigkarte."
Alpenwolf
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Alpenwolf »

Fischkopp hat geschrieben:
Alpenwolf hat geschrieben: Der Polizist hat schlicht und einfach rechtswidrig gehandelt, da er keine Genehmigung der Naturschutzbehörde hatte.
Eben doch, in diesem Falle ist von einem übergesetzlichen Notstand auszugehen, eben weil die Rechtslage für einen solchen Fall nicht weiter geregelt ist und der Polizist durch den Schuss das Leiden des tödlich verletzten Tieres somit nur verkürzt hat.
Der Polizist brauchte somit keine Genehmigung, womit sein Handeln in diesem Falle auch rechtmäßig war.
Schwierig wird so etwas natürlich in Grenzfällen, wenn fraglich ist, ob es sich um eine todbringende Verletzung handelt. Aber selbst da wäre der Polizist aus dem Schneider, Stichwort Erlaubnistatbestandsirrtum.
Nicht anders hat es übrigens das zuständige Ministerium gesehen, oder glauben Sie etwa, dass die dort auch alle weniger Ahnung als Sie haben?
Es gibt keinen "übergesetzlichen Notstand" als gesetzlichen Tatbestand. Die Rechtslage ist in diesem Fall glasklar geregelt, ein Wolf darf nur im Auftrag der Naturschutzbehörde getötet werden und die lag hier nicht vor.

Wie es das Ministerium gesehen hat geht aus dem Zeitungsbericht nicht hervor, da dieser schlecht recherchiert ist. Dass ein Ministerium weniger Ahnung hat als ich, hab ich allerdings schon öfters bewiesen. :mrgreen:

============ zusammengeführt ============
Widukind hat geschrieben: Na das macht doch Hoffnung, daß selbst in Deutschland so langsam Pragmatismus vor Bürokratismus Einzug hält.

Wenn ein Tier sterbend auf dem Asphalt liegt und ein Tierarzt, oder auch "nur" ein Polizist dieses mit gesundem Menschenverstand erkennt, sollte es doch um Himmels Willen keine Machtergreifung von Paragraphenreitern geben.

Ich weiß, das ist sehr, sehr schwierig in einem Land zu dem sich Lenin einmal folgendermaßen äußerte:

"Wenn die Deutschen Revolution machen und einen Bahnhof stürmen wollen,
dann kaufen sie vorher eine Bahnsteigkarte."
Nachdem gerade von ihnen immer wieder aufgerufen wird die Jäger wegen tatsächlicher oder auch nur vermeintlicher Gesetzesverstöße unbarmherzig zu verfolgen werden sie wohl umgekehrt den Jägern auch dieses gute Recht zugestehen, indem sie gegen jeden Polizisten oder Tierarzt Strafanzeige erstatten, der einen Wolf ohne vorheriger Erlaubnis der Naturschutzbehörde tötet..

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Fischkopp hat geschrieben:Natürlich darf ein Wolf als streng geschützte Art nicht ohne Genehmigung getötet werden. Aber darum geht es hier ja auch nicht! Auf eine solche kam es hier ja im Nachhinein gar nicht mehr an, da der Schütze durch einen Rechtfertigungsgrund gerechtfertigt war und damit kein rechtswidriger Gesetzesverstoß vorlag. Nicht jeder Rechtfertigungsgrund ist gesetzlich normiert. Deshalb gab es auch kein weitergehendes Ermittlungsverfahren, da ein solches wegen der Rechtfertigung ohnehin sofort wieder eingestellt worden wäre. Wenn man ihm Nachhinein eine Genehmigung ausgestellt haben sollte, so wäre das ohnehin nur eine doppelte Absicherung gewesen.
Und was sollte der "Rechtfertigungsgrund" für den Polizisten gewesen sein, der es z.B. für einen Jäger nicht gewesen wäre?

Und übrigens, Rechtfertigungsgründe, die nicht gesetzlich normiert sind, werden auch Ausreden oder Schutzbehauptungen genannt und ziehen daher nur mit viel Glück.

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LarsD hat geschrieben:Laut aktuellem Wolfsmanagementplan für Brandenburg sollte für solche Fälle inzwischen Rechtssicherheit geschaffen worden sein:
Wurde Verordnung für BB auch erlassen oder nur angekündigt, denn dann wäre noch alles beim alten? Ich glaube für die anderen Bundesländer gibt es so eine Verordnung ohnehin nicht, womit das vom Naturschutz verursachte Wolfsleid ja weiter institutionalisiert bleibt.

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Wolfsblut hat geschrieben:Ihr macht es umständlich... Wo kein Kläger da kein Richter... Kein Mensch ermittelt gegen einen Polizisten der ein Wolf aufgrund so einer Situation den Gnadenschuss gibt. Meine Güte.
Das wäre ein Offizialdelikt, das muss verfolgt werden. Da muss der Partner des Polizisten noch vor dem Unfallbericht zum Wolf die Strafanzeige gegen den Kollegen schreiben und die vorgesetzte Dienstbehörde zur disziplinarrechtlichen Verfolgung verständigen. Wir reden hier immerhin von einem schweren Delikt mit einem Strafrahmen von bis zu 5 Jahren, da müssen alle Register gezogen werden.
Zuletzt geändert von SammysHP am 17. Apr 2015, 21:21, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Beiträge zusammengeführt
LarsD

Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von LarsD »

Alpenwolf hat geschrieben: Wurde Verordnung für BB auch erlassen oder nur angekündigt, denn dann wäre noch alles beim alten?
Da bin ich nicht auf dem Laufenden. Die letzten mir bekannten Fälle verletzter Wölfe im Land wurden von Tierärzten mit der Spritze beendet.
Fischkopp
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Fischkopp »

Alpenwolf hat geschrieben: Dass ein Ministerium weniger Ahnung hat als ich, hab ich allerdings schon öfters bewiesen. :mrgreen:
Naja, Einbildung ist auch Bildung... Da ich Ihren völlig falschen Äußerungen über das Recht entnehmen kann, dass zwischen Ihnen und mir mindestens ein ganzes Jurastudium liegt, erspare ich mir weitere Ausführungen, da ich die Rechtslage nach deutschem Recht ja schon entsprechend geschildert habe. Nur so viel, natürlich gibt es einen übergesetzlichen Rechtfertigungsgrund oder Notstand nicht als gesetzliches Tatbestandsmerkmal, dass schließt sich ja begrifflich und denklogisch schon aus. Und der hier vorliegende Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgrund gilt dann natürlich nicht nur für Polizisten, sondern für jeden anderen auch, wenn es darum geht, ein Tier mit zertrümmerten Schädel vor weiteren Qualen zu bewahren.

Und nur weil Sie etwas nicht verstehen, ist es gleich schlecht recherchiert? Jeder rechtskundige zumindest, kann dem Artikel alle wichtigen Informationen entnehmen.
Alpenwolf
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Alpenwolf »

Dann darf ich ihr Jurastudium mal kurz ergänzen: Für den Wolfsverkehrsunfall liegt natürlich keine höchstgerichtliche Judikatur zu einem übergesetzlichen Rechtfertigungsgrund vor und ist damit als wüste Spekulation bedeutungslos.

Tiere vor Qualen zu bewahren ist auch kein Rechtfertigungsgrund sondern eine im Tierschutzrecht normierte gesetzliche Pflicht für bestimmte
Normadressaten. Diese finden sie in den Normen des Bundestierschutzgesetzes für Halter, Besitzer etc. von Tieren und im Bundesjagdgesetz für Jäger bzgl. Wild. Für den verunfallten Wolf gilt diesbezüglich weder das Tierschutzgesetz, da sie nicht dessen Besitzer oder Halter sind und sie es auch nicht sein können, da ein gesetzliches Aneignungsverbot besteht und das Jagdgesetz gilt aus dem Grund nicht, da der Wolf kein Wild ist.

Der Wolf muss also gesetzlich nicht getötet werden, womit die Frage verbleibt, ob sie es zumindest dürfen ( aus der Motivation heraus ihm Qualen zu ersparen ). Sie dürfen es nicht und zwar dem Grund, dass die Tötung eines Wirbeltieres (nach Tierschutzgesetz) überhaupt zulässig sein muss ( Jagd, andere spezielle Normen, Schädlingsbekämpfung). Jagd fällt dabei ( bis auf Sachsen) aus, Schädlingsbekämpfung wohl auch und die spezielle Norm, d.i. das Naturschutzgesetz setzt im Gegenteil ein generelles Tötungsverbot mit ein paar Ausnahmen im Einzelfall, allerdings nur nach expliziter Genehmigung durch die Naturschutzbehörde worunter aber der Tierleidgrund ohnehin nur schwer zu subsumieren wäre und wenn, dann am ehesten als "überwiegendes öffentliche Interesse" und u.U. auch aus Gründen der Verkehrssicherheit. Zusätzlich gehe ich davon aus, dass es ihnen ohnehin an der für die Tötung auch eines Wolfes geforderten Sachkunde fehlt, auch wenn sie vielleicht schon einmal eine Hausmaus gefangen haben.

Sie und jedermann dürfen den Wolf also keinesfalls töten genauso wenig sie ein verunfalltes Reh mit dem Wagenheber erschlagen dürfen. Wie sieht es nun z.B. für Jäger und Tierärzte aus? Die haben zwar zweifellos die Sachkunde, aber es fehlt ihnen ebenso die Genehmigung der Behörde. Im Sonderfall Sachsen mit dem Wolf im Jagdrecht kollidiert die Verpflichtung zur Verkürzung des Tierleids nach Bundesjagdgesetz mit dem Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz, was, wie sie sicher wissen, nur verfassungsrechtlich aufzulösen ist, indem entweder die eine oder die andere Bestimmung als klassischer Gesetzespfusch als verfassungswidrig entschieden wird. Ohne Genehmigung geht also auch hier nichts.

Für die Polizei gilt dasselbe in grün oder nun meist in blau: Selbst wenn irgendwo im Polizeibefugnisrecht die Tötung von Wirbeltieren explizit erlaubt wäre ( was ich jetzt nicht nachgelesen habe und sie es anscheinend auch nicht wissen), dann wohl nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und nicht aus Tierschutzgründen, womit unser Wolfsfall ja ausscheiden würde. Aber selbst wenn die Polizei ermächtigt wäre aus Tierschutzgründen Wirbeltiere zu töten, würde sich das z.B. nur auf die Erschießung ihrer kranke Katze beschränken und nicht auf den Wolf und das aus den o.e. Gründen der kollidierenden Schutznorm.

Ausgestorbene Tierarten unterliegen selbstverständlich einem hohen Schutzstatus, was aber zu manchen Verwirrungen führt, wenn sie, wie der Wolf in Deutschland, in hoher Anzahl vorhanden sind.
Zuletzt geändert von SammysHP am 18. Apr 2015, 09:52, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Vollzitat entfernt
LarsD

Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von LarsD »

Alpenwolf hat geschrieben:Sie und jedermann dürfen den Wolf also keinesfalls töten genauso wenig sie ein verunfalltes Reh mit dem Wagenheber erschlagen dürfen. Wie sieht es nun z.B. für Jäger und Tierärzte aus? Die haben zwar zweifellos die Sachkunde, aber es fehlt ihnen ebenso die Genehmigung der Behörde.


Stimmt, aber verrätst Du mir bitte, warum Du Deine Statements hier alle in diesem extrem überheblichen Unterton abfasst? Hältst Du den Rest der Userschaft hier durch die Bank für Vollidioten?
Lutra
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Lutra »

LarsD hat geschrieben:
Stimmt, aber verrätst Du mir bitte, warum Du Deine Statements hier alle in diesem extrem überheblichen Unterton abfasst? Hältst Du den Rest der Userschaft hier durch die Bank für Vollidioten?
Scheinbar schon. Ich find die Verordnung für Sachsen jetzt nicht gleich, die nach der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht erlassen wurde, welche speziell den Umgang mit dem Wolf betrifft. Jedenfalls ist ein "Erlösen" genau wie vorher nicht einfach möglich. Das ganze Palaver darüber hier ist doch so wie so den tatsächlich auftretenden Fällen nicht angemessen.
Fischkopp
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Fischkopp »

Alpenwolf hat geschrieben:Dann darf ich ihr Jurastudium mal kurz ergänzen
Nein, dürfen und vor allem können Sie nicht, da Ihre neuerlichen Äußerungen nur einmal mehr bezeugen, dass Sie immer noch nicht verstanden haben, worum es im Kern geht, schade. Stichwort Rechtfertigungs-und Entschuldigungsgründe. Diese schließen etwaige Gesetzesverstöße ja nicht aus, rechtfertigen bzw. entschuldigen solche ggf. aber aus rechtlicher Sicht.

Im übrigen, das mehrfache Wiederholen falscher Behauptungen machen diese noch lange nicht richtig, egal wie überheblich diese vorgetragen werden.
Aber ich erwarte von einem Nicht-Juristen auch nicht ein solch tiefgreifendes Rechtsverständnis, insofern ist es schon ok.

Um mal zum Ausgangsthema zurückzukehren, gibt es in der Sache schon Neuigkeiten?
Ich finde es ist medial auffallend schnell ruhig geworden um den angeblichen "Wolfsangriff". Liegt vlt. daran, dass sogar die Blöd Zeitung die Glaubwürdigkeit des Jägers und die Glaubhaftigkeit seiner im übrigen nicht schlüssigen Aussagen anzweifelt!?
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Wolfsblut
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Re: Wolf greift Jäger an ...

Beitrag von Wolfsblut »

Wenn man schon von ihm lesen muss, das er behauptet, jagen ohne Jagdschein, wäre keine Wilderei (nach § 292 StGB), so kann man ihn einfach nicht ernst nehmen. Er schreibt viel, belegt seine Aussagen allerdings nicht.
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