Wenn einem das Gesetz nicht passt …

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SammysHP
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Wenn einem das Gesetz nicht passt …

Beitrag von SammysHP »

… dann ändert man es einfach.
Angermann sprach sich zudem dafür aus, Vergrämungsmaßnahmen und eine Regulierung des Wolfsbestands grundsätzlich zu überdenken: „(…) Wenn sich die Population einer geschützten Art aber erholt hat und sich derart schnell entwickelt, wie es gegenwärtig beim Wolf der Fall ist, muss es möglich sein, sie zu regulieren.” Angermann machte auch klar, dass dies ohne eine Änderung des EU-Rechts (FFH-Richtlinie) nicht möglich sei.
http://celleheute.de/angermann-landesre ... inrichten/

Ich wüsste nicht, was man an der Richtlinie ändern sollte. Vergrämungen und ggf. sogar Abschüsse sollten auch jetzt schon problemlos möglich sein, wenn es notwendig ist.
LarsD

Re: Wenn einem das Gesetz nicht passt …

Beitrag von LarsD »

SammysHP hat geschrieben: Ich wüsste nicht, was man an der Richtlinie ändern sollte. Vergrämungen und ggf. sogar Abschüsse sollten auch jetzt schon problemlos möglich sein, wenn es notwendig ist.
Definiere mal "problemlos" und "notwendig". Der FFH-Richtlinie fehlt eine Regelung, durch welche der Schutzstatus einer Art regelmäßig hinterfragt und ggf. auch angepasst wird. Deutschlands Wölfe oder Biber stehen in den Anhängen II und IV der FFH-RL. Das bedeutet neben der Ausweisung besonderer Schutzgebiete auch ein "strenges Schutzsystem". Artikel 16 der FFH-RL gibt vor, wann in solche Populationen eingegriffen werden darf. Diese Vorgaben sind in § 45 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt. Der Abschuss eines Wolfes, der beispielsweise wiederholt in vorschriftsmäßig gesichterte Koppeln eindringt, setzt ein Antragsverfahren durch den Geschädigten und ein Beteiligungsverfahren unter Einbeziehung der anerkannten Naturschutzverbände voraus. Die Genehmigung darf nur erteilt wenn unter anderem der eingetretene oder zu befürchtende Schaden existenzbedrohend ist/wäre und "mildere Mittel" nachweislich nicht zur Verfügung stehen. In der Praxis werden Naturschutzverbände eine solche Genehmigung mit einer einstweiligen Verfügung blockieren. Bis in der Sache ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, kann es Jahre dauern.

Wird der Wolf aus den Anhängen II und IV heraus in den Anhang V der FFH-RL verschoben, ist er keine "streng geschützte Art" mehr. Deutschland und letztlich die Bundesländer könnten dann allein auf Basis des Jagdrechts festlegen, wie sie im Fall der Fälle vorgehen wollen. Das jedoch unter der Maßgabe, dass der günstige Erhaltungszustand der betroffenen Population nicht gefährdet wird. Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass es dann die juristische Blockademöglichkeit für die anerkannten Naturschutzverbände nicht mehr gäbe, wenn irgendwo eingegriffen werden soll.

Angesichts der Dynamik, mit der sich die Wolfspopulation entwickelt und der bereits in der Anfangsphase auftretenden Probleme ist diese Änderung in den Anhängen der FFH-RL nur eine Frage der Zeit, weil nur so die nötige Flexibilität beim Umgang mit den Wölfen erreicht wird.
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SammysHP
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Re: Wenn einem das Gesetz nicht passt …

Beitrag von SammysHP »

Eine Frage der Zeit, meiner Meinung nach aber frühstens in 5-10 Jahren notwendig. Solange sehe ich kein Problem mit der aktuellen Regelung. Wenn es wirklich notwendig ist, dann gibt es bereits die Möglichkeit einzugreifen und ansonsten halte ich es für gerechtfertigt, anderen Parteien die Möglichkeit eines Widerspruchs zu geben.
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Lone Wolf
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Re: Wenn einem das Gesetz nicht passt …

Beitrag von Lone Wolf »

@ Lars

Hallo Lars,

wie groß ist denn die Wolfspopulation, wie wurde das festgestellt, wie ermisst sich die Dynamik? Ab welcher Wolfspopulation gibt es denn noch vertretbare Probleme für die Partikularinteressengruppen die sich als Geschädigte sehen?
Sind ernsthafte Fragen, weil mit diesen Schlagworten oft auch viel behauptet wird.
Viele Grüße
LW
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LarsD

Re: Wenn einem das Gesetz nicht passt …

Beitrag von LarsD »

Lone Wolf hat geschrieben: wie groß ist denn die Wolfspopulation, wie wurde das festgestellt, wie ermisst sich die Dynamik?


Die letzten offiziellen Zahlen und Informationen zu deren Erhebung gibt es hier: http://www1.nina.no/lcie_new/pdf/635010 ... _Part1.pdf

Dass die schon bei ihrer Veröffentlichung kalter Kaffee waren, siehst Du selbst. Vergleichst Du allein die Angaben zu den Rudelzahlen in D oder PL mit den aktuellen Infos, erschließt sich Dir auch die Dynamik.

http://www.wolfsregion-lausitz.de/index.php/verbreitung
http://www.ifaw.org/deutschland/aktuell ... inuierlich
Ab welcher Wolfspopulation gibt es denn noch vertretbare Probleme für die Partikularinteressengruppen die sich als Geschädigte sehen?
Sind ernsthafte Fragen, weil mit diesen Schlagworten oft auch viel behauptet wird.
Bei Deiner letzten Frage habe ich Zweifel daran, dass sie ernst gemeint war. Wenn doch, dann stellst Du sie besser den "Partikularinteressengruppen" und erweiterst das Spektrum Deiner Betrachtung um das, was unter dem Begriff "social capacity" zusammengefasst wird.
Lutra
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Re: Wenn einem das Gesetz nicht passt …

Beitrag von Lutra »

Und wieder ist auffällig, dass in Bundesländern, wo die CDU auf der Oppositionsbank sitzt, deren Vertreter speziell den Wolf politisch instrumentalisieren: "Seht her, wir sind die, die sich für Euch einsetzen." Als würden in CDU-regierten Ländern keine Nutztiere gerissen. Auch aus diesem Grunde müssten die rot-grünen Regierungen etwas schneller aus den Puschen kommen mit klaren Förderrichtlinien.
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Lone Wolf
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Re: Wenn einem das Gesetz nicht passt …

Beitrag von Lone Wolf »

@ Lars
Vielen Dank, insbesondere für den ersten Link, den kannte ich nicht. Zu social capacity bleibt zu sagen, dies gilt für alle Seiten, soziale Kompetenz, so würde ich es sinngemäß ins deutsche übersetzen, verschwindet zu oft, wenns um ureigene ökonomische, bzw. egoistische finanzielle Belange geht. Wir haben derzeit beispielsweise die pervertierte, sinnentleerte Aufrechnung von entgangenen Gewinnen seitens der Jägerschaft durch völlig normales Fressverhalten einiger heimischer Raubtierarten (Wolf und Luchs um sie beim Namen zu nennen) Das zeigt auf erschreckende Art und Weise das gesellschaftliche Naturverständnis einiger beteiligter Gruppen. Und da rede ich nicht unbedingt von Hinterbänklern, nein, Funktionäre diktieren so etwas ins Mikrofon und finden nichts verwerfliches daran...

http://woelfeindeutschland.de/jaegerlatein-aus-sachsen/

Viele Grüße
LW
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LarsD

Re: Wenn einem das Gesetz nicht passt …

Beitrag von LarsD »

Lone Wolf hat geschrieben:Zu social capacity bleibt zu sagen, dies gilt für alle Seiten, soziale Kompetenz, so würde ich es sinngemäß ins deutsche übersetzen, verschwindet zu oft, wenns um ureigene ökonomische, bzw. egoistische finanzielle Belange geht.


Ich habe Dir das carrying in "social (carrying) capacity" unterschlagen, sorry! Aber Du bist mit Deiner Deutung ja trotzdem schon in der richtigen Ecke gelandet. Allerdings ist das Gejammere einiger Jäger bzw. Funktionäre der Jägerschaft nur ein kleiner Teilaspekt dessen, was die "social carrying capacity" oder besser "gesellschaftliche Akzeptanz" ausmacht. Die damit tatsächlich verbundenen Probleme haben sich aus der politischen Perspektive bislang nur in Sachsen, Bayern und Niedersachsen angedeutet. Ein kurzer Blick über den deutschen Tellerrand lässt erahnen, dass das dicke Ende erst noch kommt. Je schwerfälliger dann das Management bzw. das Schutzsystem ist, desto heftiger wird der Streit auch politisch eskalieren.
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friloo
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Re: Wenn einem das Gesetz nicht passt …

Beitrag von friloo »

Hi,

http://woelfeindeutschland.de/jaegerlatein-aus-sachsen/

also ein Wolf frisst im Jahr 800 Rehe und jedes hat einen Wert von 1000 €. Soll ich jetzt lachen oder mir ein Loch ins Knie bohren oder wäre es nicht besser über soviel Dummheit zu weinen. Wie kommt der Mensch auf solche Zahlen? Dann sollen doch die Jäger mal dafür sorgen das es nicht so viel Wild gibt.

Jeder Forstwirt muß jeden jungen Baum gegen Wildverbiss schützen. Die wären froh über weniger Wild. Pure Panikmache.
Je älter ich werde, um so mehr nervt mich Dummheit.

mfg Hans
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