SammysHP hat geschrieben: Ich wüsste nicht, was man an der Richtlinie ändern sollte. Vergrämungen und ggf. sogar Abschüsse sollten auch jetzt schon problemlos möglich sein, wenn es notwendig ist.
Definiere mal "problemlos" und "notwendig". Der FFH-Richtlinie fehlt eine Regelung, durch welche der Schutzstatus einer Art regelmäßig hinterfragt und ggf. auch angepasst wird. Deutschlands Wölfe oder Biber stehen in den Anhängen II und IV der FFH-RL. Das bedeutet neben der Ausweisung besonderer Schutzgebiete auch ein "strenges Schutzsystem". Artikel 16 der FFH-RL gibt vor, wann in solche Populationen eingegriffen werden darf. Diese Vorgaben sind in § 45 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt. Der Abschuss eines Wolfes, der beispielsweise wiederholt in vorschriftsmäßig gesichterte Koppeln eindringt, setzt ein Antragsverfahren durch den Geschädigten und ein Beteiligungsverfahren unter Einbeziehung der anerkannten Naturschutzverbände voraus. Die Genehmigung darf nur erteilt wenn unter anderem der eingetretene oder zu befürchtende Schaden existenzbedrohend ist/wäre und "mildere Mittel" nachweislich nicht zur Verfügung stehen. In der Praxis werden Naturschutzverbände eine solche Genehmigung mit einer einstweiligen Verfügung blockieren. Bis in der Sache ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, kann es Jahre dauern.
Wird der Wolf aus den Anhängen II und IV heraus in den Anhang V der FFH-RL verschoben, ist er keine "streng geschützte Art" mehr. Deutschland und letztlich die Bundesländer könnten dann allein auf Basis des Jagdrechts festlegen, wie sie im Fall der Fälle vorgehen wollen. Das jedoch unter der Maßgabe, dass der günstige Erhaltungszustand der betroffenen Population nicht gefährdet wird. Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass es dann die juristische Blockademöglichkeit für die anerkannten Naturschutzverbände nicht mehr gäbe, wenn irgendwo eingegriffen werden soll.
Angesichts der Dynamik, mit der sich die Wolfspopulation entwickelt und der bereits in der Anfangsphase auftretenden Probleme ist diese Änderung in den Anhängen der FFH-RL nur eine Frage der Zeit, weil nur so die nötige Flexibilität beim Umgang mit den Wölfen erreicht wird.