die DNA, die nur die mütterliche linie nachweist, ist eben die genannte mtDNA (mitochondriale DNA -> weil die mitochondrien nur von der mutter vererbt werden). diese untersuchung ist einfacher, weil erstens viel mehr mtDNA vorhanden ist als zellkern-DNA und weil zweitens die mtDNA wesentlich simpler (d.h. kürzer) und damit einfach zu entziffern ist. sie liefert aber auch weniger informationen als die zellkern-DNA.Smirre hat geschrieben:Bei der Verhandlung in Lüneburg war ich anwesend und habe die Gutachterin so verstanden das die DNA (die nur die Mütterliche Linie nachweist)in ihrem Haus, der Medizinischen Hochschule Hannover vorgenommen wurde un darauf hat sie sich berufen.
wie es in deutschland exakt gehandhabt wird, weiss ich nicht. in der schweiz ist das system aber klar definiert und öffentlich einsehbar. es gelten folgende kriterien:SammysHP hat geschrieben:Vielleicht sollte man einfach mal fragen, für welche Kategorie (C1-C3) welche Voraussetzung erfüllt sein muss und welche genetische Untersuchung nun genau angewandt wird. Wo fragt man denn da am besten?
• Catégorie 1 (C1) : Cadavres de loups, analyses génétiques, observations directes accompagnées d’un document
photographique.
• Catégorie 2 (C2) : Proies (sauvages et domestiques) et empreintes probables, confirmées par une personne compétente.
• Catégorie 3 (C3) : Proies et traces non vérifiées, observations directes non documentée, hurlements.
(gemäss KORA, www.kora.ch)
habs leider gerade nur auf französisch gefunden. das lässt sich aber leicht übersetzen:
C1: kadaver, genetische analysen, direktbeobachtungen mit einem (ausreichend guten) foto
C2: risse und fährten, die durch eine fachperson bestätigt wurden (wildhüter, geschulte jäger, wildbiologen, etc.)
C3: risse und fährten (die nicht durch fachpersonen bestätigt wurden), direktbeobachtungen ohne fotos, heulen