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Wo sind die Lübtheener Wölfe?


 
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Wölfe kommen nach Neuhaus :: Wolf soll auf Reichsjägermeisters Abschussliste  
Autor Nachricht
Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

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BeitragVerfasst am: 03 Sep 2009 13:13    Titel: Wo sind die Lübtheener Wölfe? Antworten mit Zitat

Gemeinsame Pressemitteilung von NABU Mecklenburg-Vorpommern e.V. und Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. vom 03.09.09

Wo sind die Lübtheener Wölfe?

Während Wölfe in Brandenburg und Sachsen-Anhalt schon Nachwuchs auf die Welt brachten, ist Mecklenburg-Vorpommern auch nach drei Jahren mit Wolfsvorkommen immer noch ohne Rudel. Ist das nur Zufall?
Im November 2006 wurde das Vorkommen eines Wolfes auf dem Truppenübungsplatz Lübtheen belegt. Nur wenige Monate später, im Februar 2007, konnte ein weiteres Tier nachgewiesen werden. Im Laufe der darauffolgenden Monate wurde die Anwesenheit dieser beiden Wölfe regelmäßig durch Spuren- und Losungsanalysen bestätigt. Ein Tier wurde sogar genetisch nachgewiesen. Große Aufmerksamkeit erregten die Tiere während dieser Zeit durch ihre Beutezüge auf nicht geschützte Schafherden. So war es im April 2007 im Raum Woosmer drei Mal zu Schafrissen gekommen. Nachdem im Januar 2008 ein weiteres Mutterschaf und 20 Jungtiere gerissen wurden, verliert sich die Spur der beiden Wölfe.
Im März 2008 tauchte ein „neuer“ Wolf auf, der anhand seiner Fußabdrücke als ein drittes Individuum identifiziert wurde. Von den anderen Tieren fehlt nach wie vor jede Spur.
Im Nachbarland Sachsen-Anhalt gab es im Jahr 2008 erste Nachweise von Wölfen. In diesem Sommer nun konnten auch Welpen registriert werden. Soweit die erfreuliche Nachricht. Der allerdings ging eine schlechte voran: Anfang Juni wurde ein Rüde, höchstwahrscheinlich der Vater der Welpen, illegal von einem Jäger erschossen. Das Land reagierte schnell – Strafantrag wurde gestellt und dem Jäger die Jagderlaubnis entzogen.
Hartnäckig halten sich Gerüchte aus Jägerkreisen, nach denen auch die beiden Lübtheener Wölfe ein solches Schicksal ereilt hat – doch klare Aussagen hierzu fehlen bislang. Vertun die Jagdausübenden der Region hier eine große Chance? Falls es klare Hinweise auf eine Straftat geben sollte, muss auch seitens der Jägerschaft offensiv an deren Aufklärung mitgewirkt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Gerüchteküche weiter brodelt und es einmal mehr pauschal heißt: die bösen Jäger.
Was auch immer mit den zwei Wölfen im Lübtheener Raum geschehen ist, fest steht, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern auf ein gründliches Wolfsmonitoring nicht verzichten kann und seinen Verpflichtungen gemäß FFH-Richtlinie schnellstmöglich nachkommen muss. Ebenso wichtig ist die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, um die Bevölkerung und vor allem die Nutztierhalter auf ein Leben mit dem Wolf in ihrer Nachbarschaft vorzubereiten.
Bleibt die Hoffnung, dass die Gerüchte nur Gerüchte sind und die zwei Wölfe weitergewandert sind.
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Smirre



Anmeldungsdatum: 15.12.2008
Beiträge: 150
Wohnort: Lüneburger Heide

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BeitragVerfasst am: 03 Sep 2009 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Danke an den Freumdeskreis und den Nabu das Ihr das Öffentlich macht.
Am vergangenen Wochenende habe ich mich gewundert wie verdichtet die Gerüchte über die Abschüsse sind, ohne das es öffentlich gemacht wurde, daß es die Gerüchte giebt. Jetzt fehlt noch eine Anzeige gegen unbekannt die warscheinlich keine strafrechtlichen ergebnisse, geschweige denn Statsanwaltlichen ermittlungen zur Folge hätten.
Aber die Jägerschafft in die Pflicht zu nehmen ihr Wissen Offen zu legen war gut.
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Wolfsheuler



Anmeldungsdatum: 01.04.2009
Beiträge: 460

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BeitragVerfasst am: 04 Sep 2009 8:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ja und auch in der Lieberose Heide in Brandenburg sind die Wölfe 2008 verschwunden
http://www.ifaw.org/ifaw_germany/media_center/press_releases/07_31_2008_47350.php
Langsam reicht es einfach.
Die Jäger sollen Naturschützer sein, dulden aber weiterhin schwarze Schafe in ihren Reihen, gegen die nichts unternommen wird. Dann sollte der ganze Jagdverband das Recht als Naturschutzverein aufzutreten, aberkannt bekommen. Denn sie sind ja dann nichts anderes als ein Naturnutzungsverband und kein Naturschutz.
Bei manchen Greifvögel (UHU, Wanderfalke) werden die Horste bewacht um die Vögel vor Wilderern zu schützen. Müssen wir jetzt auch jeden Wolfsbau rund um die Uhr bewachen.
Es ist schon absurd, dass man die Natur vor den Naturschützern schützen muss
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Wolfsheuler



Anmeldungsdatum: 01.04.2009
Beiträge: 460

luxembourg.gif
BeitragVerfasst am: 04 Sep 2009 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte aber noch zwei Sachen hinzufügen. Zum ersten halte ich wenig von Gerüchten. Auch wenn manchmal leider doch etwas dran ist.
In Frankreich gibt es im Moment das Gerücht, dass zwei Braunbären abgeschossen wurden. Sollte das stimmen, wäre es womöglich das Aus für die Bären in Frankreich (gehört zwar eigentlich in einen anderen Thread). Also Gerüchte sind Gerüchte, bis sie bewiesen sind.
Zum zweiten, wenn es denn tatsächlich Abschüsse gegeben hat, dann ist das eine Sauerei. Nicht nur den Wölfen gegenüber, welche die letzten 500 Jahre genug Leid erleiden mussten. Sondern auch all den Menschen gegenüber, die sich für den Wolf einsetzen. All denjenigen gegenüber, die ihre Zeit investieren für die Akzeptanz des Wolfes, des Bären und überhaupt. Solche Menschen, die sowas tun, gehören einfach härter bestraft und nicht nur mit dem Zeigefinger gedroht, dass sie das ja auch nicht mehr machen sollen.
Ich denke dass es sowieso eine höhere Gerechtigkeit auf der Welt gibt, und dann werden diese Menschen bekommen was sie verdienen.
"Wehe dem Menschen, wenn auch nur ein einziges Tier im Weltgericht sitzt." (Christian Morgenstern)
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wewidder



Anmeldungsdatum: 07.02.2008
Beiträge: 101
Wohnort: NRW

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BeitragVerfasst am: 04 Sep 2009 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Man müsste das Jagdrecht verändern in der Form:

Heute muss ja dem Jäger nachgewiesen werden, dass er unter Naturschutz stehende Arten geschossen hat. Darum funktioniert das SSS ja gut, wo kein Kläger - und kein Beweis - da kein Richter.

Meiner Meinung nach müsste folgendes Verfahren gesetzlich verankert werden:

Man geht davon aus, dass in einem bestimmten Revier bestimmte Arten, welch unter Naturschutz stehen, vorkommen MÜSSEN, wie z.B Habichte, Bussarde, Falken, ggf auch Wölfe, etc. , wenn man der Natur und den Naturschutzgesetzen ihren Lauf ließe.

Der Jagdpächter hat in seinem Pachtvertrag die verpflichtende Verantwortung, dafür zu sorgen, dass bestimmte Arten in entsprechender Dichte in seinem Revier vorhanden sind.

Sollten dann in seinem Revier bestimmte Arten nicht oder unterrepräsentiert vorkommen, ist davon auszugehen, dass gewildert wurde. Dies wäre ein Verstoß gegen die gesetzlichen Auflagen und würden zur Auflösung des Pachtvertrages oder zum Entzug des Jagdscheines führen. Der Jagdpächter wäre dann fachlich nicht in der Lage, sein Revier im Sinne des Naturschutzes zu managen und damit nicht qualifiziert.

Nach dem Verursacherprinzip hätte dann der Pächter die Verantwortung, er muss nachweisen, warum bestimmte Wildarten nicht vorhanden sind und was er unternehmen will, damit diese zukünftig vorhanden sind. Die Beweislast läge dann nicht wie heute bei der Allgemeinheit, sondern beim Jagdpächter.

Ist jetzt von mir so ins Unreine geschrieben worden, aber mit einer ähnlichen Regelung ggf europaweit käme man meiner Meinung nach weiter, im Sinne des Naturschutzes.
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