Gesetzeslage

Über freilebende Wölfe in Deutschland.
guterson
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Gesetzeslage

Beitrag von guterson »

Hallo!

Was mich mal interessieren würde: Wer entscheidet eigentlich darüber, ob Wölfe frei in Deutschland leben dürfen? Ist das Bundes-,Länder- oder Kreissache?

Gibt es da Gesetze zu?

Geht es nur darum, ob Wölfe bejagt werden dürfen oder nicht oder wird generell über das "Frei-leben-dürfen" der Wölfe entschieden?

Wie sieht die aktuelle Lage aus und stehen evtl. in nächster Zeit wichtige Entscheidungen an?

Vielen Dank im Voraus,

guterson
Vidar

Re: Gesetzeslage

Beitrag von Vidar »

Guckst Du hier
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SammysHP
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Re: Gesetzeslage

Beitrag von SammysHP »

Kurz und knapp: Der Wolf darf nicht und wird auch nicht in absehbarer Zeit bejagd werden in Deutschland. Weiterhin wäre das Bundessache. Ein Gesetz (bzw. ein Vertrag) wurde bereits genannt, die Umsetzung findet in diversen Gesetzen statt (die man aber per Google schnell finden könnte).

Ist "Bejagen" und "Recht auf Frei-leben-dürfen" nicht gleichzusetzen? Wie sollte ein Lebewesen frei leben können, wenn es tot ist? Bzw. andersrum: Wie sollte ein Lebewesen daran gehindert werden, frei leben zu dürfen, wenn es noch lebt? (Die Sache mit der Mauer haben wir übrigens hinter uns.)
jurawolf
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Re: Gesetzeslage

Beitrag von jurawolf »

Vidar hat geschrieben:Guckst Du hier
wobei die berner konvention eben gerade kein gesetz ist, sondern eine konvention. diese müssen die unterzeichnenden länder im rahmen ihrer nationalen gesetzgebung inhaltlich umsetzen.

der umgang mit wildlebenden tieren wird in DE im naturschutz- und jagdrecht geregelt.
Vidar

Re: Gesetzeslage

Beitrag von Vidar »

jurawolf hat geschrieben:
Vidar hat geschrieben:Guckst Du hier
der umgang mit wildlebenden tieren wird in DE im naturschutz- und jagdrecht geregelt.
... ach was ... :p
jurawolf hat geschrieben:wobei die berner konvention eben gerade kein gesetz ist, sondern eine konvention. diese müssen die unterzeichnenden länder im rahmen ihrer nationalen gesetzgebung inhaltlich umsetzen.
... womit sie Gesetzesgrundlage war und ist ... oddarr :roll: :mrgreen:

(Hey jura. Langsam begreife ich, warum die Schwyzer so schöne und vor allem präzise Uhren bauen können.
Dazu fehlt´s dem Rest der Welt an Pedanterie :lol: )
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SammysHP
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Re: Gesetzeslage

Beitrag von SammysHP »

Aber jurawolf hat recht, das ist ein gewaltiger Unterschied. Die Berner Konvention schlägt lediglich bestimmte Dinge vor. Mit der Beteiligung eine Landes geht damit zwar eine gewisse Verpflichtung einher, diese Dinge in entsprechende Gesetze umzusetzen, mehr aber auch nicht.
nuno22
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Re: Gesetzeslage

Beitrag von nuno22 »

Das ist konkret im BundesNaturschutzGesetz geregelt, dass seit 2010 erneuert ist. Ansonsten aber für Europa durch die EG-VOs, die von den Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen, selbst wenn sie keine eigenen Landesgesetze dazu verabschiedet haben.
Vidar

Re: Gesetzeslage

Beitrag von Vidar »

SammysHP hat geschrieben:Aber jurawolf hat recht, das ist ein gewaltiger Unterschied. Die Berner Konvention schlägt lediglich bestimmte Dinge vor. Mit der Beteiligung eine Landes geht damit zwar eine gewisse Verpflichtung einher, diese Dinge in entsprechende Gesetze umzusetzen, mehr aber auch nicht.
Meine Güte. daß das BundesNaturschutzgesetz die Gesetze umsetzt habe ich doch nie und nimmer bestritten. In meinem Link steht auch ganz groß und sogar für sehschwache User folgendes Logo:

Bild

... zu Beginn der Seite. Man, man, man ... über diese (pseudo)akademische, erbsenzählerische Diskussion lachen sich die Jungs in "guterson´s" Umgebung bestimmt schon längst wieder einen Wolf ... :p :lol:

Dann zählt mal schön weiter Erbsen - ich gehe jetzt Schäfchen zählen. Gute Nacht :mrgreen:
jurawolf
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Re: Gesetzeslage

Beitrag von jurawolf »

also wenn es hier explizit um die gesetzeslage geht, ist da schon eine gewisse genauigkeit angebracht. eine konvention ist nun mal bei weitem nicht das selbe wie ein gesetz und es lohnt sich auf jeden fall, dies auseinander zu halten. ein abkommen wie die berner konvention sagt nun mal gar nichts darüber aus, wie diese inhaltlich im gesetz umgesetzt werden muss.

das hat mit erbsenzählerei nichts zu tun, höchstens mit juristerei, aber genau darum gehts ja im thread! denn wenn man sich nach der gesetzeslage erkundig, möchte man wohl eine genaue antwort erhalten.
Vidar

Re: Gesetzeslage

Beitrag von Vidar »

jurawolf hat geschrieben:also wenn es hier explizit um die gesetzeslage geht, ist da schon eine gewisse genauigkeit angebracht. eine konvention ist nun mal bei weitem nicht das selbe wie ein gesetz und es lohnt sich auf jeden fall, dies auseinander zu halten. ein abkommen wie die berner konvention sagt nun mal gar nichts darüber aus, wie diese inhaltlich im gesetz umgesetzt werden muss.
... und ... was wird in den Gestzen umgesetzt, hää ?? ... genau, die Inhalte der Konvention. Das eine ist - quasi ein juru-technischer Aggregatszusand und das andere, m.E.der wichtigere, weil lebendige, geistige, ist der Inhalt. Aber mein einfacher Link zielte eben auch auf den Gesetzgeber(halter) > das Bundesamt für Naturschutz. Also, was soll die ganze, kleinkarierte, künstliche Aufregeung :roll:
jurawolf hat geschrieben:... das hat mit erbsenzählerei nichts zu tun, höchstens mit juristerei, aber genau darum gehts ja im thread! ...
... tja, evtl. solltet ihr hier doch noch eine juristische Fakultät eröffnen. Vllt. könnt ihr ja Christian (nuno) als Mentor gewinnen, der ist nämlich Volljurist ... :lol:

Mal ganz abgesehen von dieser unnützen Diskussion, denke ich schon, daß der User "guterson" mit meinem einfachen Link etwas anfangen konnte. Nämlich, die Intention zu dem Naturschutzgesetz zu erkennen, anstatt nur und ausschließlich das dröge Paragraphengitter zu bestaunen. Soviel Pragmatismus traue ich ihm durchaus zu.

Das jetzt noch die Jurisprudenz in dieses Forum Einzug hält paßt m. E. gut zu der Meinung, die schon Radinger und Bloch einmal in Bezug auf Wolfsforen und der sich darin tummelnden (Un)Geister öffentlich geäußert hatten. Mit Verlaub, Leute wie mich, die nur als Hilfestellung einen kurzen (sachbezogenen) Link dem Fragenden zur Beantwortung angeboten haben, können sie damit unmöglich gemeint haben:
Von Blendern und "Wolfsexperten"

Interessant finde ich auch noch Wikipedia´s Definition von Pedanterie

Einen schönen Tag noch !
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