Alpenwolf hat geschrieben:Wenn der Knabe unbescholten war, sieht mir das eher nach einer bedingten Haftstrafe aus, was aber aus dem Artikel natürlich nicht zu entnehmen ist. Wölfe kann man übrigens nicht ermorden, die kann je nach 'Recht nur erlegen oder töten.
Bedingte Haftstrafe? Es geht doch ganz klar aus dem Artikel hervor, dass die Strafe deshalb so "hart" ausgefallen ist, weil hier Gesetze zur Bekämpfung von organisierter (Banden-)kriminalität gegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft hat im übrigen eine noch längere Haftstrafe gefordert.
Aber gut, ist ja nicht das erste mal, dass Sie hier in rechtlichen Sachen weit daneben greifen.
Unverständlich finde ich allerdings, dass das Jagdverbot nur für eine so kurze Dauer ausgesprochen wurde. Aber sollte man ähnlich wie in D das Merkmal der Zuverlässigkeit bei der Wiederbeantragung erfüllen müssen, werden diese Leute mit Sicherheit nie wieder legal mit einer Waffe rumstreunern.
Im übrigen stimmt es zwar, dass man im Sinne des Straftatbestands nicht von einem Mord an Wölfen sprechen kann, da der Mord im Gesetzeswortlaut die Tötung eines Menschen voraussetzt. Aus rechtsethischer Sicht, als Tötung aus niederen Beweggründen, kann man aber durchaus von Mord sprechen.