RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen
Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen
Ein völlig normaler Vorgang. Solange noch eine winzige Chance auf ein besseres Urteil besteht, wird Berufung eingelegt. Das passiert schon fast automatisch, da es eben ein relativ einfacher Akt ist und man nicht viel zu verlieren hat (außer weiteres Geld aufgrund von Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten). War beim Fall im Wendland genauso.
Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen
Kann mich nicht mehr genau an die Details erinnern: Wurde der eine (von drei!) Schütze im Wendland damals wegen Verstoß gegen das Naturschutz- oder wie im vorliegenden Fall gegen das Tierschutzgesetzt verurteilt?
Gab es beim Berufungsprozess eine Änderung des Urteils? Oder wird da nur auf Verfahrensfehler etc. geprüft und wenn keine Vorliegen das erste Urteil bestätigt?
Grüße
Jasper
Gab es beim Berufungsprozess eine Änderung des Urteils? Oder wird da nur auf Verfahrensfehler etc. geprüft und wenn keine Vorliegen das erste Urteil bestätigt?
Grüße
Jasper
Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen
Bei der Berufung gibt es soweit ich weiß ein neues Urteil, welches sich aber oftmals dem vorherigen anschließt. Bei einer Revision hingegen wird nur das Verfahren geprüft. Nuno kann das sicher genauer erklären.
Wenn ich mich richtig erinnere, bezog sich das Urteil damals auf den Schutzstatus des Wolfs. Wie genau, das müsste ich nochmal nachlesen.
Im übrigen gab es nur zwei (bekannte) Täter. Einer, der den angeblich bereits verletzten Wolf (der damit aber wohl überlebt hätte) erlösen wollte, ihn aber nur am Rücken streifte, war gesundheitlich nicht verhandlungsfähig. Ein zweiter, der dies gesehen hatte wollte ihn darauf auch erlösen, traf ihn aber nur so, dass er bewegungslos liegen blieb. Erst etliche Stunden später hat er dann nachgeschaut und den Wolf letztendlich getötet. Dieser Schütze wurde dann als einziger verurteilt. Offen blieb, ob es noch einen Dritten gab, welcher den Wolf zu Anfang am Lauf verletzt hat. Zeitlich muss es kurz davor gewesen sein.
Wenn ich mich richtig erinnere, bezog sich das Urteil damals auf den Schutzstatus des Wolfs. Wie genau, das müsste ich nochmal nachlesen.
Im übrigen gab es nur zwei (bekannte) Täter. Einer, der den angeblich bereits verletzten Wolf (der damit aber wohl überlebt hätte) erlösen wollte, ihn aber nur am Rücken streifte, war gesundheitlich nicht verhandlungsfähig. Ein zweiter, der dies gesehen hatte wollte ihn darauf auch erlösen, traf ihn aber nur so, dass er bewegungslos liegen blieb. Erst etliche Stunden später hat er dann nachgeschaut und den Wolf letztendlich getötet. Dieser Schütze wurde dann als einziger verurteilt. Offen blieb, ob es noch einen Dritten gab, welcher den Wolf zu Anfang am Lauf verletzt hat. Zeitlich muss es kurz davor gewesen sein.
Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen
Bei der erstinstanzlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Lüneburg war ich bei der Verhandlung. Dort ist der (3.) Schütze wegen eines Verstosses gegen das BNaturschutzGesetz verurteilt worden.
Ob es eine Berufungsverhandlung gab, kann ich mich nicht erinnern. Eine Berufungsverhandlung im Strafrecht gibt dem Verurteilten die Möglichkeit, das gesamte Verfahren wieder aufzurollen, Tatsachen darzutun, Zeugen dazu zu befragen usw.
Man kann aber auch gleich die sog. (Sprung)Revision einlegen, wenn man nur die Rechtsfragen klären lassen möchte und glaubt, dass man damit schon gewinnen kann.
Das OLG Celle hat dann in 2011 diesen Beschluss gefasst und es blieb bei der Verurteilung nach BundesNaturSchg: http://blog.strafrecht.jurion.de/2011/1 ... olg-celle/
Hier war ja eindeutig klar, dass es ein Wolf war. In Montabaur wurde die "Schutzbehauptung" aufgestellt, es sei ein Hund gewesen - der auch noch klar beim Wildern überrascht wurde. DAs wäre die einzige Möglichkeit aus der Sach raus zu kommen. DAs ist konstruiert, deshalb hat der sich damals überhaupt freilwillig gemeldet.
Warum der Nabu das Urteil als gut an sieht in seiner PM, weiß ich nicht, es wäre wichtiger um ein Signal an die Jägerschaft zu senden, dass der Jäger wegen Verstosses nach dem BNatSchG verurteilt worden wäre.
Ob es eine Berufungsverhandlung gab, kann ich mich nicht erinnern. Eine Berufungsverhandlung im Strafrecht gibt dem Verurteilten die Möglichkeit, das gesamte Verfahren wieder aufzurollen, Tatsachen darzutun, Zeugen dazu zu befragen usw.
Man kann aber auch gleich die sog. (Sprung)Revision einlegen, wenn man nur die Rechtsfragen klären lassen möchte und glaubt, dass man damit schon gewinnen kann.
Das OLG Celle hat dann in 2011 diesen Beschluss gefasst und es blieb bei der Verurteilung nach BundesNaturSchg: http://blog.strafrecht.jurion.de/2011/1 ... olg-celle/
Hier war ja eindeutig klar, dass es ein Wolf war. In Montabaur wurde die "Schutzbehauptung" aufgestellt, es sei ein Hund gewesen - der auch noch klar beim Wildern überrascht wurde. DAs wäre die einzige Möglichkeit aus der Sach raus zu kommen. DAs ist konstruiert, deshalb hat der sich damals überhaupt freilwillig gemeldet.
Warum der Nabu das Urteil als gut an sieht in seiner PM, weiß ich nicht, es wäre wichtiger um ein Signal an die Jägerschaft zu senden, dass der Jäger wegen Verstosses nach dem BNatSchG verurteilt worden wäre.
Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen
Das war die Revisionsverhandlung beim Landgericht Lüneburg. 

Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen
Ja, das war auch mein Gedanke. Angenommen er hätte wirklich gerade ein Reh gerissen, hätte der Schütze agumentieren können, dass er einen Grund hatte den "wildernden Hund" zu erschießen. Scheinbar kann man nur gegen das Naturschutzrecht verstoßen, wenn man sicher ist, in diesem Moment einen Wolf vor sich zu haben und ihn dann vorsätzlich erschießt.Warum der Nabu das Urteil als gut an sieht in seiner PM, weiß ich nicht, es wäre wichtiger um ein Signal an die Jägerschaft zu senden, dass der Jäger wegen Verstosses nach dem BNatSchG verurteilt worden wäre.
Nach dieser Logik kann ich auch in Süddeutschland einen Seeadler erschießen, weil er dort normalerweise nicht/selten vorkommt und es demnach nicht wissen kann dass es einer ist.
Na ja - man muss das nicht alles verstehen

Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen
Zu verstehen ist da einiges nicht. Ich bleibe auf dem Standpunkt, daß einem Jäger, der einen Hund nicht vom Wolf unterscheiden kann, der Jagdschein dauerhaft entzogen wird. Wenn man den hochmütigen Anspruch erhebt, das "grüne Abitur" zu haben, dann muß man sich an diesem Anspruch messen lassen und hat alle Tiere sicher zu (er)kennen, die im Revier auftauchen könnten. Der Wolf ist ein Langstreckenwanderer, für den einige hundert Kilometer ein paar gemütliche Tagesmärsche sind, und er kann demzufolge jederzeit in irgendeinem Jagdrevier in Deutschland auftauchen. Ganz Deutschland ist "Wolfserwartungsland", ergo hat sich jeder Jäger zwingend kundig zu machen. Ausreden kann ich nicht anerkennen, nicht bei Menschen, die mit der Waffe in der Hand die Natur unsicher machen! Es gibt einfach keine Entschuldigung und je eher die Gerichte endlich mal ein Exempel statuieren und ein deutliches Zeichen setzen, daß Jäger keine Narrenfreiheit haben, desto besser!Jasper hat geschrieben:...Angenommen er hätte wirklich gerade ein Reh gerissen, hätte der Schütze agumentieren können, dass er einen Grund hatte den "wildernden Hund" zu erschießen. Scheinbar kann man nur gegen das Naturschutzrecht verstoßen, wenn man sicher ist, in diesem Moment einen Wolf vor sich zu haben und ihn dann vorsätzlich erschießt.
Nach dieser Logik kann ich auch in Süddeutschland einen Seeadler erschießen, weil er dort normalerweise nicht/selten vorkommt und es demnach nicht wissen kann dass es einer ist.
Na ja - man muss das nicht alles verstehen
Wenn da nicht diese verd* Seilschaften zwischen Jägerschaft, Politik und Jurisdiktion wären...

Gruß
Wolf
Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen
Völlig richtig. Zumal es hier um scharfe Waffen geht und keineswegs um Wasserpistolen. Gerade angesichts der Diskussion um Waffen generell in Privatbesitz muß auch daran gedacht werden, was so ein Holzauge das nächste mal verwechselt: Etwa einen in Realtree - o. Woodland - Tarnung daher streifenden Naturfotografen mit einem Schwarzkittel. Oder gar in Camouflage im Wald spielende Kinder mit einem räudigen Fuchs ... nee, nee, nee. So geit dat nich !Grauer Wolf hat geschrieben:... Zu verstehen ist da einiges nicht. Ich bleibe auf dem Standpunkt, daß einem Jäger, der einen Hund nicht vom Wolf unterscheiden kann, der Jagdschein dauerhaft entzogen wird ...
Wenn bei einem Autofahrer bei der MTU Zweifel an seiner Reaktionsfähigkeit des schnellen Unterscheidens zwischen Rot, Grün und Gelb, oder rechts und links aufkommen, dann kann er seinen Zettel vergessen und zu Fuß gehen. Aber Leute mit offensichtlichem maulwurfsähnlichen Sehvermögen, dürfen weiterhin mit Kal. 308 Winchester durch die Gegend ballern ... ja, wo gibt´s denn sowas. Ach ja ich vergaß - bei uns gibt´s das. Und auf die Lobby-Zusammenhänge hat Grauer Wolf ja schon hingewiesen.
- Waldschrat
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- Registriert: 5. Okt 2010, 23:45
Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen
@vidar/grauerwolf:
eure argumentation setzt natürlich voraus, dass ihr den aussagen des angeklagten glauben schenkt....
grüße vom waldschrat, der das nicht tut
eure argumentation setzt natürlich voraus, dass ihr den aussagen des angeklagten glauben schenkt....
grüße vom waldschrat, der das nicht tut

"It's not easy to be green"
____________________Kermit
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Re: RLP: Westerwald-/Giessener Wolf erschossen
Also entweder man nimmt solche Leute beim Wort, dann gilt obiges ...Waldschrat hat geschrieben:@vidar/grauerwolf:
eure argumentation setzt natürlich voraus, dass ihr den aussagen des angeklagten glauben schenkt....
grüße vom waldschrat, der das nicht tut
oder solch einer handelt in voller Absicht, dann wäre er schlicht kriminell und der Schein gehört erst recht entzogen

Zuletzt geändert von Vidar am 24. Jan 2013, 18:02, insgesamt 2-mal geändert.