Die Frage treibt mich auch um! Ich wäre für jede Quelle dankbar!Waldschrat hat geschrieben:weis schon jemand wieviel tagessätze das sind? ich vermute unter der grenze zum entzug der jagderlaubnis
na, immerhin ne verurteilung...das ist ja wenigstens etwas
Sollte der Typ die Jagderlaubnis behalten dürfen, so wäre das letztlich das, was ich erwartet habe "Du, du, du... Das tut man aber nicht!" (Merke: Verbrecher werden hierzulande mit Samthandschuhen angefaßt!), und der Wolfsmörder dürfte weiterhin die Natur unsicher machen.
So oder so, den Wolf macht es nicht wieder lebendig. Ein einziger, tumber, schießgeiler Narr hat sein Leben ausgelöscht und 100.000 Professoren der Tiermedizin können ihn nicht wieder zum Leben erwecken...

Gruß
Wolf

Was soll das jetzt wieder heißen? Dem Mann gehört der Jagdschein auf Lebenszeit und alle Waffen sofort entschädigungslos entzogen!Das Gericht verhängte schließlich die Strafe von 70 Tagessätze zu 50 Euro. Der Forderung der Staatsanwaltschaft, dem Mann die Jagdberechtigung für ein halbes Jahr zu entziehen, schloss sich das Gericht nicht an. Das sei Sache der zuständigen Behörde.