
Lt. WDR: "Im Mittelpunkt stand für die Richter die Frage, ob es einen vernünftigen Grund für das massenhafte Töten frisch geschlüpfter, männlicher Küken gebe. Denn ohne solch einen Grund darf Tieren nach dem Bundestierschutzgesetz weder Leid noch Schmerzen oder Schäden zugefügt werden. Nach Überzeugung des Oberverwaltungsgerichts Münster liegt dieser Grund vor, weil die Aufzucht der männlichen Küken für die Brütereien unrentabel wäre.
Wieder einmal zeigen Vertreter der Spezies Mensch ihre hässliche Fratze. Der schnöde Mammon steht höher als das Leben von nicht-menschlichen, aber fühlenden Tieren. Armselig!
