Ist Dir mal in den Sinn gekommen, dass genau solche Aktionen die verantwortlichen Politiker geradezu dazu nötigen, dem Wolf in D den aktuellen Schutzstatus zu nehmen? Hab's letztens schon in einem anderen Thread geschrieben - die nötige Flexibilität für ein effektives Management bekommt man nur, wenn der Wolf aus den Anhängen II und IV der FFH-RL genommen und in Anhang V einsortiert wird. Dann kann in Fällen wie diesem hier der Landrat die nötigen Entscheidungen treffen, ohne dass Fanatiker das über straf- oder verwaltungsrechtliche Querschüsse blockieren können.nuno22 hat geschrieben:Es ist nach § 44 BundesNaturSchutzGesetz VERBOTEN wilde Wölfe zu töten. Es wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Das ist ein Bundesgesetz! Da kann nicht einfach irgend eine Behörde sagen, den machen wir jetzt tot! Die machen sich alle strafbar. Ich habe den entscheiden Herren geschrieben und in cc den Wolfsbetreuern und den Kieler Nachrichten. Ich werde Strafanzeige erstatten und alles dafür tun, dass wer auch immer dem Wolf ein Haar krümmt, strafrechtlich dafür zur Verantwortung gezogen wird.
Jede andere Reaktion des grünen Umweltministers in SH hätte dort genau den gleichen Tanz gestartet, der in Niedersachsen gerade tobt. Lass dort in dem Umfeld nur einen Wolf einen Menschen verletzen. Dann erleben wir eine Hexenjagd erster Klasse.