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Prozess in Frankreich


 
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Raubtiere in Norwegen: Streit in der Koalition :: Wölfe und Goldschakal in CH  
Autor Nachricht
Wolfsheuler



Anmeldungsdatum: 01.04.2009
Beiträge: 460

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BeitragVerfasst am: 20 Feb 2010 14:35    Titel: Prozess in Frankreich Antworten mit Zitat

18.Februar 2010:
Staatsanwalt fordert 1500 Euro und 3 Jahre Entzug der Jagdlizenz.
Im dezember wurde eine Wölfin in den Hautes Alpes erschossen. Der Jäger gab an, dass er überrascht wurde, aber die Autopsie ergab, dass er 2 mal schoss. Der Jäger sagte, der Wolf hätte ihn angegriffen. Die Autopsie ergab, dass das Tier aus mindestens 20 Meter in die Seite getroffen wurde. Der zweite Schuss traf dreiviertel hinten.
Urteil am 25.März.
http://www.ferus.org/spip.php?article1870
Täter alos eindeutig überführt, aber die Strafe wird wohl ein Witz. Zuaml Anti-Wolf Vereine bereits angekündigt haben, dass sie für die Unkosten aufkommen. Mehrere hundert Schäfer haben vor dem Gebäude demonstriert mit Plakaten "Tod den Wölfen". Es kamen sogar welche aus der Schweiz und Italien. Gasp
Da frage ich mich, wo all die Wolfsfreunde sind, wenn sie gebraucht werden. Crying or Very sad
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

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BeitragVerfasst am: 20 Feb 2010 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ob das Urteil ein Witz ist, hängt da von ab, welches Strafmaß in Frankreich überhaupt dafür vorgesehen ist.
Zudem kommt es dann immer auf die Verhältnismäßigkeit an. Als "Ersttäter" wird es zudem nie oder fast nie zu einer Höchststrafe kommen.
Strafe soll immer eine erzieherische Wirkung haben und keine Rache oder Vergeltung beinhalten. Der (verständlich) emotionale "Strafwunsch" für den Täter soll und darf nie über die sachlich zu führende Rechtsprechung stehen.
Wäre diese Tat hier in Deutschland so geschehen, wäre es wohl auch zu einem vergleichbaren Urteil hier gekommen. Zusätzlich würde hier allerdings die Waffe als "Tatwerkzeug" für immer eingezogen worden und auch die Prozesskosten hätte der Verurteilte dann zahlen müssen.
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Joerg Sattler



Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 1174
Wohnort: Bad Lausick

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BeitragVerfasst am: 21 Feb 2010 9:38    Titel: Strafe viel zu gering Antworten mit Zitat

Ich halte die Strafe für viel zu gering, wer weiss, ob 1.500 EUR für den Täter überhaubt eine erzieherische Wirkung haben oder nur ein Taschengeld darstellen, zumal, wie @Wolfsheuler schreibt, die Anti-Wolfs Vereine noch für die Strafe aufkommen wollen.
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Grauer Wolf
Gast





BeitragVerfasst am: 21 Feb 2010 15:10    Titel: Re: Strafe viel zu gering Antworten mit Zitat

Joerg Sattler hat folgendes geschrieben:
Ich halte die Strafe für viel zu gering, wer weiss, ob 1.500 EUR für den Täter überhaubt eine erzieherische Wirkung haben oder nur ein Taschengeld darstellen, zumal, wie @Wolfsheuler schreibt, die Anti-Wolfs Vereine noch für die Strafe aufkommen wollen.

Wer sich das Hobby Jagd leisten kann, bezahlt 1500 € aus der Portokasse. Die Strafe ist lächerlich. Angemessen wären imho 90 Tagessätze (resp. das Äquivalent für eine Vorstrafe in F), Waffe eingezogen und Jagdschein auf Lebenszeit weg (Damit fällt auch die Berechtigung, Waffen zu besitzen). Punkt.
Hier wurde ein streng geschütztes Tier mit Absicht und ohne Notwehr getötet, was m.E. eine Person charakterlich ungeeignet zur Ausübung der Jagd und Umgang mit Waffen macht, und mehr erfordert als eine "erzieherische Maßnahme"...

Mal wieder ein beredtes Beispiel dafür, wie Jäger/Jagdlobby auch dann mit Samthandschuhen angefaßt werden, wenn sie sich massiv gegen den Artenschutz vergehen... Mad

Gruß
Grauer Wolf
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Wolfsheuler



Anmeldungsdatum: 01.04.2009
Beiträge: 460

luxembourg.gif
BeitragVerfasst am: 22 Feb 2010 9:42    Titel: Antworten mit Zitat

In Spanien oder Schweden sind auch schon Ersttäter für so eine Tat ins Gefängnis gewandert.
Allerdings ist auch schon das vorgesehene Strafmass in Frankreich äussert gering im Vergleich zu Deutschland.
9000 Euro und 6 Monate sind Maximum.
Wie Grauer Wolf sagte, wäre lebenslanger Entzug der Lizenz das Mindeste.
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Grauer Wolf
Gast





BeitragVerfasst am: 22 Feb 2010 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Jens hat folgendes geschrieben:
Als "Ersttäter" wird es zudem nie oder fast nie zu einer Höchststrafe kommen.
Strafe soll immer eine erzieherische Wirkung haben und keine Rache oder Vergeltung beinhalten.

Ja, ich hab's oft genug gehört und ich kann's nicht mehr hören: Jeder Ersttäter soll schön eine 2. Chance bekommen, na sicher doch...
Der von einem "unerzogenen" Dummkopf abgeknallte Wolf hatte nicht einmal eine 1. Chance. Er ist tot... Für immer...!
Und kein Gericht, ja nicht einmal alle weisen Menschen dieser Welt zusammen können ihn wieder lebendig machen... Crying or Very sad

Gruß
Grauer Wolf
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Lutra



Anmeldungsdatum: 30.12.2006
Beiträge: 366
Wohnort: Pulsnitz

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BeitragVerfasst am: 22 Feb 2010 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Der Entzug des Jagdscheines ist ja eigentlich keine Strafe in dem Sinne.
Der wird eingezogen und der Mann bekommt ihn wegen mangelnder Zuverlässigkeit nicht wieder. Fertig. So müßte es sein. Bei den Wölfen mahnen die Herrschaften ja auch immer größte Vorsicht an: Der Wolf "könnte" ja gefährlich werden und Problemtiere müssen rechtzeitig "entnommen" werden. So, und der Schütze hat bewiesen, dass er gefährlich ist, und da wird er nicht als Ganzes entnommen sondern nur eben sein Jagdschein.
Wäre ja nicht zu verantworten, wenn der nach drei Jahren wieder bewaffnet loszieht. Wer weiß, was dann passiert.
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Wolfsheuler



Anmeldungsdatum: 01.04.2009
Beiträge: 460

luxembourg.gif
BeitragVerfasst am: 24 Jun 2010 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wilderei erneut vor Gericht bestraft.
Franck Michel, der Jäger, der einen Wolf tötete im Februar 2009, wurde zu 3 Jahren Entzug der Jagdlizenz und zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Dies entspricht in etwa den Forderungen des Staatsanwalts.
Die Verurteilung (bereits die zweite in diesem Jahr) entspricht den französischen Standards. Ausserdem muss er auch noch insgesamt 3750 Euro Entschädigung an 9 Umweltschutzorganisationen zahlen, die als Nebenkläger aufgetreten waren.
Bei der Hausdurchsuchung des Jägers wurden weitere geschützte Arten gefunden.
Philippe Dechamboux wurde seinerseits für Transport des Wolfs in seinem Fahrzeug zu 2000 Euro verurteilt.
http://www.univers-nature.com/inf/inf_actualite1.cgi?id=4276

http://www.ferus.org/
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