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Re: Östereich- und wieder "vertan"

Verfasst: 10. Jun 2015, 01:31
von Alpenwolf
Fischkopp hat geschrieben:Nein, ich sage, dass Bundesrecht über dem Landesrecht steht und letzteres damit mit diesem im Einklang stehen muss.
Von jemandem, der den Art. 31 als "konzeptionelle Schwäche" versteht erwarte ich hier allerdings auch kein Verständnis.
Dann nennen sie das Bundesgesetz mit dem z.B. das sächsische Schulgesetz im Einklang stehen muss. Viel Spaß beim suchen.

( Das Alkopopsteuergesetz wird es wohl nicht sein ).

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Verfasst: 10. Jun 2015, 01:38
von Alpenwolf
Fischkopp hat geschrieben: Von jemandem, der den Art. 31 als "konzeptionelle Schwäche" versteht erwarte ich hier allerdings auch kein Verständnis.
An ihrem Beispiel ist ja die Schwäche bewiesen: Der Art 31 ist eine Kollisionsregel und Kollisionen sollten in Verfassungen tunlichst vermieden werden eben damit es nicht zu so Missverständnissen wie bei ihnen kommt. Ein klare und explizite Kompetenzverteilung wäre da sinnvoller
anstatt mühsam Kollisionen aufzudröseln.

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Verfasst: 10. Jun 2015, 09:08
von Fischkopp
Sie können sich noch so viel aus den Fingern saugen, dadurch werden Ihre Aussagen schon mangels Grundverständnis nicht richtiger.

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Verfasst: 10. Jun 2015, 09:21
von SammysHP
Ist doch ganz einfach. "Bundesrecht bricht Landesrecht", aber nur dann, wenn der Bund die jeweilige Kompetenz hat. Das ist in anderen Gesetzen geregelt. Die Länder treten also bestimmte Rechte (Rechtsbereiche) an den Bund ab und ab da an ist der Bund zuständig. Beispielsweise was den Schutz von Wölfen anbelangt.

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Verfasst: 10. Jun 2015, 10:51
von Alpenwolf
SammysHP hat geschrieben: Die Länder treten also bestimmte Rechte (Rechtsbereiche) an den Bund ab und ab da an ist der Bund zuständig. Beispielsweise was den Schutz von Wölfen anbelangt.
Nein, für den Schutz der Wölfe sind die Länder zuständig, was aber durchaus ein Teil des Problems ist.

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Verfasst: 10. Jun 2015, 11:49
von Caronna
Schützen ja, Schutz entziehen nein! gleiches gilt für D (Jagdgesetze). Zudem gibt es wie schon erwähnt eine übergeordnete Instanz, die EU. Ö ist wie schon geschrieben einigen Schutzmaßnahmenvereinbarungen beigetreten.

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Verfasst: 10. Jun 2015, 13:50
von Miscanthus
Alpenwolf hat geschrieben:Faktum ist, dass im Raum Kärnten/ Nordslowenien genau ein Bär gewildert wurde, wobei diese Tat aber nicht aufgeklärt werden konnte. Ansonsten gab im Gegensatz zu ihrer Unterstellung kein gewildertes Tier. Insgesamt nimmt der Bärenbestand in Kärten und den angrenzenden Regionen relativ stark zu und wird auf derzeit mehr als 20 Stk. geschätzt.

Die Pleite des Naturschutzes mit den Bären im Zentralraum hat übrigens mit den Kärntner Bären nicht das geringste zu tun und ob es dort noch Bären gibt oder nicht wissen nur sehr wenige Menschen, die darüber nicht sprechen, der Naturschutz ist jedenfalls völlig ahnungslos.
Also, ich habe im Moment weder Zeit noch Lust, tief in die Materie und Unterlagen einzusteigen. Aber: Da gab es doch den grenzübergreifenden Fall des gewilderten Bären Roznik, der Wilderer wurde m.W. sogar gefasst und verurteilt, da gab es den Fall des ausgestopften Bären, den die Polizei im Trophäenraum eines verstorbenen Jägers (Wilderers) gefunden hat. Da sprach man überall in der österreichischen Presse davon, dass der Bär in Österreich zum quasi zum zweiten Mal ausgestorben ist und praktisch über die Jahre mehrere Dutzend Bären "verschwunden" sind! Von aktuell 20 und mehr Bären zu sprechen scheint mir schon sehr vermessen. Da müsste es doch regelmäßige Aufschreie der Schaferer geben - so wie damals! Aber der Naturschutz ist ja ohnehin ahnungslos, ja klar! Nur einige Verschworene "Waldler", die natürlich bis zum Tode schweigen, das sind die Aufgeklärten :lol:

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Verfasst: 10. Jun 2015, 14:00
von Alpenwolf
Miscanthus hat geschrieben:
Also, ich habe im Moment weder Zeit noch Lust, tief in die Materie und Unterlagen einzusteigen.
Eben, das müssten sie aber um mitreden zu können. So liegen sie bei allem falsch.

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Verfasst: 10. Jun 2015, 14:23
von Miscanthus
Alpenwolf hat geschrieben:Eben, das müssten sie aber um mitreden zu können. So liegen sie bei allem falsch.
Naja, jetzt wird´s doch denkbar primitv. Da sollten wir die Diskussion jetzt doch beenden. :roll:
Dass ich nicht tiefer einsteigen wollte bezog sich darauf, dass ich nicht die ganzen Links, die es zu dem Thema gibt, raussuchen und hier posten wollte, ebensowenig wie Referenzen auf die Zeitungsartikel und die Threads hier im Forum (im Archiv gibt es einen netten Thread zur Bärenwilderei in Österreich z.B.). Das hätten sie ja auch selbst gekonnt. Gekonnt, wenn auch sicher nicht gewollt.

Re: Östereich- und wieder "vertan"

Verfasst: 10. Jun 2015, 18:39
von Wolfsblut
Alpenwolf hat geschrieben:
Fischkopp hat geschrieben:
Alpenwolf hat geschrieben: Ein kompetenzwidriges Bundesgesetz bricht selbstverständlich kein kompetenzgemäßes Landesgesetz, wie denn auch. Dass kompetenzgemäßes Bundesrecht konkurrierendes Landesrecht brechen muss! ist wohl eher eine konzeptionelle Schwäche des GG, in einer durchstrukturierten Verfassung würde man das wohl anders lösen.
Hui, jetzt wird es aber ganz abenteuerlich! Ich weiß nicht, ob Sie es nicht verstehen vollen, oder ob hier vielleicht einfach Intellektuelle Schranken vorliegen, in dem Falle möchte ich es Ihnen gar nicht zum Vorwurf machen.
Aber für Sie gerne auch noch mal Art. 31 GG in seiner Gesamtheit: "Bundesrecht bricht Landrsrecht".
Ich wüsste nicht, was daran nicht zu verstehen ist. Es besagt nicht mehr und nicht weniger, als den Geltungsvorrang des Bundes- vor dem Landesrecht. Auf Art. 30 GG kommt es hier gar nicht drauf an.
Gestehen Sie sich bloß nicht ein, dass Sie wieder einmal im Unrecht sind...
Sie behaupten also, dass in Deutschland der Bund den Ländern die Gesetzgebungs- und vollziehungskompetenz wegnehmen kann wie er gerade lustig ist, obwohl diese gerade nach 30 GG ( die expliziten Bundeskompetenzen ausgenommen ) bei den Ländern liegen?

Wenn sie meinen, dass z.B. der Freistaat Bayern nur eine Präfektur der Berliner Zentralregierung ist, dann müssen sie das den Bayern und nicht mir erklären. Dazu wünsche ich gutes Gelingen und vor allem dass sie das unbeschadet überstehen!

PS: Und schmökern sie mal wie die deutsche Geschichte vor 70 Jahren weitergegangen ist.
Erklären sie mal bitte was das mit dem vor 70 Jahren zu tun hat?

Erklären sie uns bitte nicht unsere Rechte... Das müssen wir uns von ihnen nicht bieten lassen. Was sind sie Österreicher? Also ich darf dann doch sehr bitten!!!

Und noch mal zum mitmeißeln: Bundesrecht geht vor Landesrecht! Punkt!