
ja, so kann der schütze sich dann natürlich prima aus der affaire ziehen

wird echt zeit, dass tiere nicht mehr als sache gehandelt werden.
Da rebelliert mein Magen schon beim Lesen.„Es ist schwer, auf laufende Hunde zu schießen“, räumte er bei seiner polizeilichen Vernehmung ein, schließlich eine „günstige Gelegenheit“ genutzt zu haben. [...] Schon da, hatte er in früheren Vernehmungen berichtet, sei für ihn festgestanden, heute werde er die Hunde erschießen. [...] Er behauptete, er sei zum Schießen ausgestiegen und danach mit dem Wagen an den Hunden vorbeigefahren: „Die waren tot.“ Der Zeuge ist sich sicher: Geschossen wurde aus dem Fahrerfenster heraus, danach ging es via Feldweg zum Hof der Besitzerin. Der Jäger habe sich nicht vom Tod der Tiere überzeugt. Dafür spricht auch, dass der eine Hund noch lebte, als er mit der geschockten Besitzerin zu den beiden fuhr. Maja setzte er deshalb den sogenannten „Fangschuss“ ins Köpfchen. Die Besitzerin musste sich übergeben.
Stadtzeitung Augsburg-Süd, 02.10.19: Zwei Hunde erschossen: Gericht spricht Jäger schuldig https://www.stadtzeitung.de/augsburg-su ... 01438.html
Soso, wildern dürfen die Hunde nicht, aber Reiter und Jogger anfallen.Die Polizei ermittelte und vernahm auch Zeugen, die die Hunde öfter frei laufen sahen, auch weiter weg vom Hof, und den Jäger, der behauptete, die Tiere hätten des öfteren gewildert, seien auf Reiter und Jogger losgegangen. Gemäß Paragraph 42 Bayerisches Jagdgesetz darf ein Jäger Hunde und Katzen töten – jedoch nur, wenn sie wildern, also im Revier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden.