zaino hat geschrieben:ach so, wir wechseln jetzt über zu Cyber-Drohungen wg. "Verleumdung"? Na GANZ prächtig.
Für Bestandszielgrößen müsste man übrigens erstmal genauer wissen, ja wo laufen sie denn und wie groß wäre denn so ein Bestandsziel?
Regulierung behördlicherseits... Kugelschreiber als Armbrustgeschoss oder wie oder was?
Werden Wolfsschäden nachgewiesen, klar, Entschädigung, keine Frage. Werden aber fallweise keine nachgewiesen, heisst es sofort, das hat die Naturschutzbehörde wieder bemäntelt. Sie entschuldigen schon, dass mich diese hasenartig hakenschlagende Argumentation verwirrt...
Schön, dass ich sie informieren konnte. Dass sie die Wolfsthematik verwirrt, wird schon so sein. Vielleicht sehen sie wegen ihres überzogenen JägerInnenbashings bloß nicht mehr die Bäume im Wald. Konzentrieren sie sich daher besser auf den Wolf als reflexkonditioniert immer nur auf die Jäger hinzuhauen.
Dass ein Wolfsmonitoring in DE, aus welch Gründen immer, nur ansatzweise vorhanden ist, muss man als Faktum nehmen. Die Gendatenbank ist ein schwarzes Loch das alle Gennachweise ansaugt, aber wenn überhaupt nur spärlich wieder auslässt. Dass seit Jahr und Tag keine einziger Wolf, wie international Standard, telemetriert ist, ergänzt das puzzle nur. Wenn sie nun die Doppelmühle aufmachen - ohne Isterhebung kein Bestandsziel, ohne Bestandsziel kein Wolfmanagement -, dann frägt man sich schon cui bono?
Losgelöst vom Istzustand gibt es natürlich abstrakt schon Überlegungen zu Mindestbeständen/Höchstbeständen. Diese wurden hier auch schon ausführlich diskutiert. Es geht im wesentlichen um eine minimum viable population die auch für den formalen Schutzstatus die wesentliche Rolle spielt. Diese Zahl können sie mit rund 1.000 Wölfen ansetzen. Die Frage in DE ist nun die, ob es einen eigenen "deutschen" Wolf geben muss oder ob die westpolnische Population mitgezählt werden kann, von der der Großteil der deutschen ja abstammt, wenn auch offensichtlich völlig unbekannte Gene mit herumschwirren und anscheinend niemand weiß woher diese Wölfe stammen. Bei den Höchstständen, also beim eigentlichen Bestandsziel,
stellt sich die Frage ob Mindestbestand=Höchstbestand anzusetzen ist oder ob es einen Zuschlag geben kann. Die ökologische Biotopkapazität
wird nach theoretischen Überlegungen des Wolfsschutzes mit rund 5.000 Wölfen für ganz DE angesetzt, ökonomische und sicherheitsrelevante
Biotopkapazitäten sind da noch außen vor. Vereinfacht gesagt geht es um die Frage, ob DE 400 (Iststand), 1.000 oder 5.000 Wölfe haben möchte oder von mir aus auch was dazwischen.
Zu den Wolfsschäden: Das Problem ist, dass sie auch bei nachgewiesenen Wolfsschäden keinen Rechtsanspruch und schon gar keinen rechtlich durchsetzbaren haben. Die Entschädigungen erfolgen durch die zuständige Behörde nach Billigkeit, d.h. dass erstmals das Geld da sein muss und dann die Behörde auch noch lustig sein muss, es auch auszuzahlen. Ist kein Geld da, da nicht ausreichend budgetiert oder der Staatssäckel wie so oft einfach leer, gibt es höchsten einen feuchten Händedruck von der Behörde. Es sind also eher Almosen und eines demokratischen Rechtstaates doch nicht würdig. Dass man nach den internen Richtlinien Entschädigungen auf DNA-Nachweise abgestellt hat, die biologisch nur in einem ganz kurzem Zeitraum nach dem Riss möglich sind, zeigt ja nur die grundsätzliche Reserviertheit der Länder auf. Die Praxis zeigt, dass die Abwicklungen endlos dauern, in NS sind z.B. ein Teil der Fälle aus 2014 noch immer ungeklärt und die aus 2015 wohl zum größeren Teil. Die Entschädigung ist also eher eine Schimäre als Realität.
Eine staatliche Wolfsregulierung erfolgt nur insofern mit dem Kugelschreiber als ein oft grüner Umweltminister eine solche anordnen muss, in der Umsetzung sie aber natürlich mit dem Schießgewehr. Beamte die ein solches zur Verfügung haben gibt es gerade in DE zuhauf, die Polizei ist ja in DE Ländersache, es gibt überall Landesforsten mit bewaffneten Beamten etc. Und sollte man dann noch immer nicht wissen wie das geht, empfiehlt sich eine fact-finding Mission z.B. nach Idaho, wo die Behörde ausreichend Erfahrung mit dem Wolfsmonitoring, Telemetrierung und auch mit der Bestandsregulierung durch Beamte hat. Wenn man da sogar noch in die Zukunft schauen möchte, wissen die auch wie die Bestandsregulierung durch Jäger funktioniert.