rollofi hat geschrieben: ↑11. Apr 2017, 16:26
Im TgB ist nix mit Genehmigung, LmbV-Gebiet, Gesperrt wg. Lebensgefahr!
Und was machst du dann da?

Eine Wildkamera darfst du erst einmal nur auf deinem eigenen Grundstück anbringen. Je nach Bundesland gibt es für Jäger für das "eigene" Jagdrevier Ausnahmen. Sofern du also keine Genehmigung hast, darfst keine keine Kameras aufhängen.