Der Landesjägermeister der Kärtner Jägerschaft, der nach eigenen Angaben "den Ruf der Jägerschaft wieder herstellen" will, plädiert für die Bejagung von Wölfen.
Der Mensch - ein Raubtier? Ist das denn fachlich korrekt? Raubwild ist per Definition der Jagdgesetzgebung doch Wild, das dem Jagdrecht unterliegt. Meines Wissens nach fällt der Mensch, insbesondere der jagende Mensch, auch in Österreich nicht darunter. Müsste man daher streng genommen nicht eher von
Raubzeug sprechen? Müsste die korrekt formulierte These dann nicht lauten:
"Der Wolf muss spüren, dass der Mensch Raubzeug ist?" Das Regime der Jagd konstituiert wild lebende Tiere durch das Jagdrecht (§ 2 BJagdG und Ländergesetze) in unterschiedliche Gruppen. Zunächst werden zwei Klassen von Wild unterschieden, die beide grundsätzlich dem Jagdrecht unterliegen: zum einen das essbare Nutzwild wie Reh und Wildschwein und zum anderen das Raubwild wie Fuchs, Marder, Dachs und Greifvögel. Letztere werden als ‚Jagdkonkurrenten‘ angesehen, die es zu kontrollieren und ‚kurzzuhalten‘ gelte. Gelegentlich wird auch noch der Begriff ‚Raubzeug‘ [...]
für alle Arten verwendet, die selbst nicht zum Wild zählen, die aber Nutzwild töten oder beeinträchtigen – wie zum Beispiel Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher oder auch ‚wildernde‘ Hunde und Katzen. Als Maßnahme der Hege und des Jagdschutzes muss Raubzeug bekämpft werden; [...].
A. Voigt, T. E. Hauck, S. Hennecke, W. Reinert: Wilde Urbaniten -Tier-Mensch-Regime im Habitat Großstadt, Magazin 2020, Band 8, Heft 1/2
Seiten 256, zeitschrift-suburban.de10.36900/suburban.v8i1/2.557 https://kobra.uni-kassel.de/bitstream/h ... sAllowed=y