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7 Monate Gefängnis für Tierquäler


 
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Zoo.... :: Hund läuft fast 130 Kilometer nach Hause  
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Tinis



Anmeldungsdatum: 17.12.2007
Beiträge: 353

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BeitragVerfasst am: 20 März 2008 12:53    Titel: 7 Monate Gefängnis für Tierquäler Antworten mit Zitat

Gibt hier ja sicher Leute hier, die in Tierschutz interessiert sind:
Mal eine erfreuliche Nachricht aus dem Tasso-Newsletter.

7 Monate Gefängnis für Tierquäler

Ein 37-jähriger Klempner musste sich unlängst in Berlin vor Gericht verantworten. Er hatte zugegeben, die Katze seiner Freundin aus seiner Wohnung im 5. Stock geworfen zu haben, nachdem er sie zuerst durch die Wohnung gejagt und getreten hatte. Vor Gericht schien ihn seine Tat nicht zu belasten, wie der Tagesspiegel bemerkt. Das Urteil dürfte ihn aber fassungslos gemacht haben: 7 Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung. Tierquälerei oder die Tötung von Tieren wird – wenn überhaupt - in der Regel in Deutschland sehr milde geahndet. Eine Geldstrafe oder Bewährung ist das übliche Strafmaß. Obwohl das Gesetz den Richtern genügend Freiraum für richtungweisende Urteile lassen würde. Laut § 17 des Tierschutzgesetzes wird derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldbuße bestraft, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Richterin Monika Pelcz am Amtsgericht Tiergarten (Berlin) sah die Tat des 37-jährigen Mannes von besonderer Rohheit geprägt, so der Tagesspiegel, und ließ mildernde Umstände nicht gelten. “Ein Urteil, dass wohl nicht nur von Tierschützern voll und ganz unterstützt werden wird.”, bewertet man bei TASSO, dem größten europäischen Haustierzentralregister in Hattersheim, dieses Urteil. “Bleibt zu hoffen, dass dies kein Einzelfall ist, sondern die Gerichte in Zukunft den Spielraum, den ihnen das Gesetz lässt, auch ausschöpfen.”, so Andrea Thümmel, Pressesprecherin bei TASSO. Die Verteidigung ist inzwischen in Berufung gegangen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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"Ich fürchte, die Tiere betrachten den Menschen als ein Wesen ihresgleichen, das in höchst gefährlicher Weise den gesunden Tierverstand verloren hat."
(Friedrich Nietzsche)
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wolfrüde



Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 1539
Wohnort: Landkreis DLG

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BeitragVerfasst am: 20 März 2008 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Erfreulich wird sie erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
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Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 20 März 2008 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Bin mal gespannt, wie's ausgeht...
Aber aus dem 5. Stock werfen? Shocked

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wolfrüde



Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 1539
Wohnort: Landkreis DLG

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BeitragVerfasst am: 20 März 2008 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

SammysHP hat folgendes geschrieben:
Bin mal gespannt, wie's ausgeht...
Aber aus dem 5. Stock werfen? Shocked


Ich hab schon mit fällen zu tuen gehabt, da hat jemand seine Katzen in den Laubhäcksler lebendig "entsorgt"

Solche Leute gibt es!

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Elhana



Anmeldungsdatum: 08.12.2006
Beiträge: 85
Wohnort: Auetal / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 22 März 2008 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

wolfrüde hat folgendes geschrieben:

Ich hab schon mit Fällen zu tuen gehabt, da hat jemand seine Katzen in den Laubhäcksler lebendig "entsorgt"
Solche Leute gibt es!


Ich kenns noch schlimmer....Hunde-und Katzenwelpen lebend im Jutesack im eiskalten reißenden Bach gefunden!!
Wenn das Urteil wirklich rechtskräftig wird,dann ist es ein Fortschritt..Nur die Frage ist ob ein anderer Richter auch so handeln würde??? Oder dies ein"einmaliger" Richterlicher Urteilsspruch war....
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wolfrüde



Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 1539
Wohnort: Landkreis DLG

germany.gif
BeitragVerfasst am: 22 März 2008 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Elhana hat folgendes geschrieben:

Wenn das Urteil wirklich rechtskräftig wird,dann ist es ein Fortschritt..Nur die Frage ist ob ein anderer Richter auch so handeln würde??? Oder dies ein"einmaliger" Richterlicher Urteilsspruch war....


Leider scheint das eine Ausnahme zu sein, das Urteil.
Oft wird das verfahren eingestellt, oder viel zu milde gewertet.

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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 06 Apr 2008 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Verteidigung ist inzwischen in Berufung gegangen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gibt es inzwischen schon etwas neues? Wohl eher nicht, ein neuer Gerichtstermin wird wohl noch einige Wochen dauern, oder?
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Tinis



Anmeldungsdatum: 17.12.2007
Beiträge: 353

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BeitragVerfasst am: 07 Apr 2008 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Habe jedenfalls keine neuen News erhalten. Ich glaube nicht, dass man in diesem schönen Land so schnell einen neuen Gerichtstermin kriegt.....ach ja Justizia ist nicht nur blind sondern auch lahm.
Ich poste hier aber, wenn ich noch was neues erfahren sollte.

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