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Jagd auf Gehegewölfe

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Bärenpark Worbis? :: Wildpark - Informationen  
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Wolfsheuler



Anmeldungsdatum: 01.04.2009
Beiträge: 460

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BeitragVerfasst am: 20 Apr 2010 10:34    Titel: Jagd auf Gehegewölfe Antworten mit Zitat

Wenn heute der 1.April wäre, würde ich denken, es sei ein Aprilscherz.
http://www.onlinereports.ch/News.109+M5da1bc5f0bd.0.html

Aber vielleicht weiss ja von euch einer mehr dazu.
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C.J.W. Handendoek



Anmeldungsdatum: 01.11.2009
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 20 Apr 2010 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss den Link per Hand in die Adresszeile kopieren, sonst funktioniert er nicht.

Solche Angebote gibt es immer wieder. Gerade im jagdlichen Bereich treibt die Perversität da die schönsten Blüten. Meines Erachtens sollten Jäger, die solche Angebote wahrnehmen, die Jagdlizenz entzogen bekommen, wegen Verstoßes gegen die Jagdethik.

Ich hoffe jedoch davon ausgehen zu können, dass der weit überwiegenden Zahl der Jäger Abschüsse im Gehege zuwider sind.

Gruß
Handendoek
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wolfrüde



Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 1539
Wohnort: Landkreis DLG

germany.gif
BeitragVerfasst am: 20 Apr 2010 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hört sich auf den ersten Blick nach einem schlechten Scherz an...

Kann es wirklich sein dass derartiges überhaupt möglich ist?

_________________
Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.
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wolfsmädchen



Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 136

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BeitragVerfasst am: 20 Apr 2010 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

2005 schon passiert und aufgeklärt:

http://vegan.de/foren/read.php?90,323907
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 20 Apr 2010 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

In Spanien gab/gibt es das schon länger, aus Deutschland war mir bisher noch nichts bekannt.
Zitat:
Bemerkenswert ist, dass diese Entsorgungsmethode keineswegs illegal ist.
Eigentlich müsste es allerdings illegal sein, da man für die Tötung zum einen eine Genehmigung braucht und zum anderen diese von einem Veterinär durchgeführt werden muss. Also nix da mit Schießen.
_________________
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Quercus



Anmeldungsdatum: 03.03.2010
Beiträge: 151

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BeitragVerfasst am: 20 Apr 2010 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Verlaub, ich hab da meine Zweifel.

Dauerhaft eingerichtete Gehege sind von Hause aus entweder befriedete Bezirke, in denen die Jagd ruht, oder aber sie gehören überhaupt nicht zur Jagdfläche. Das heißt, auf diesen Flächen darf nicht gejagt werden.

Was widerum bei Zuwiderhandlung folgende Rechtfolgen hätte:
- unberechtigtes Führen einer Schusswaffe
- unberechtigtes Töten eines Wirbeltieres
- unberechtigtes Aneignen eines Wirbeltieres.

Wer dabei erischt wird, macht sich am besten vorher ein schönes Bild seines Jagdscheines und seiner Waffenbsitzkarte, da er beide lebenslänglich los sein dürfte.

In Spanien gehen die Uhren anders, die haben eine ganz andere Jagdethik als wir und ein ganz anderes Verhältnis zu Tieren und Pflanzen.
Da werden sogar Wachteln in Tontauben-Wurfmaschinen gepackt und dann gegen Bares aus der Luft geschossen.
Diverse Petitionen der organisierten Jägerei und des Natur - und Artenschutzes bis hin zum span. Königshaus blieben bislang erfolglos.
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jurawolf



Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 283

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BeitragVerfasst am: 21 Apr 2010 0:02    Titel: Antworten mit Zitat

und was ist denn mit gewöhnlichen wildgattern, wo also rotwild, damwild, schwarzwild, etc. erlegt werden kann? dort kann doch auch gejagt werden... sind diese situationen nicht vergleichbar?
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 21 Apr 2010 9:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Das Bundesjagdgesetz § 6 besagt, dass die Jagd auf befriedetem Gelände ruht. Es kann sich dann also nicht mehr um Jagd handeln. Ein Jäger würde also außerhalb seiner Befugnis handeln (Ausnahmen können von der unteren Jagdbehörde erteilt werden). Das ganze muss dann also von einer qualifizierten Person mit Genehmigung durchgeführt werden, aber nicht einfach von irgendeinem Jäger.
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jurawolf



Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 283

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BeitragVerfasst am: 21 Apr 2010 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

ich kenne die deutsche jagdgesetzgebung nicht. deshalb danke für die ausführungen, sammy. das würde eigentlich heissen, dass gatterjagd egal auf welches wild verboten wäre. in der wikipedia steht denn auch, dass die gatterjagd in mitteleuropa verboten sei. nun gibt es aber gerade in österreich bekanntermassen wildgatter, wo gejagt wird - und ich dachte eigentlich auch in deutschland (kann mich aber auch täuschen).

wobei das rotwild-management in bayern, wo das wild jeden winter in gatter kommt und dort erlegt wird, grenzt für mich eigentlich auch an gatterjagd. und es gibt in deutschland auch einige eingezäunte waldflächen, in denen gejagt wird. ob das von der grösse her noch gatter sind, ist aber halt eine andere frage...
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jurawolf



Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 283

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BeitragVerfasst am: 21 Apr 2010 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

habe noch gerade was kleines zum thema gatterjagd gefunden:

http://www.raumberg-gumpenstein.at/c/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=234&Itemid

siehe seite 25 (bzw. seite 3 von 6).
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wolfsmädchen



Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 136

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BeitragVerfasst am: 21 Apr 2010 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. ist es vor allem Sache der Wolfsvereine, dass sie hier versuchen ihre Kontakte zu nutzen, so sie denn welche haben, und ermitteln, um welches Gatter es sich in Deutschland handelt. Dann kann man das Veterinärsamt einschalten und/oder schon vorher die Staatsanwaltschaft.

Wenn ein Einzelner das macht, dann bleibt die Akte sowieso liegen....

Von dem einen Wolfsverein weiß ich, dass es in der Satzung drin steht, dass sie sich eigentlich - was leider aber nicht passiert - um den Tierschutz der Gehegewölfe kümmern. Der andere, nämlich der hier das tolle Forum organisiert hat, da weiss ich es nicht. Dem Vereinsnamen nach zu urteilen, besteht wohl leider kein Interesse, Gehegewölfe zu schützen, sonst würde er ja nicht Freundeskreis Freilebender Wölfe e.V. heißen...
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Lutra



Anmeldungsdatum: 30.12.2006
Beiträge: 366
Wohnort: Pulsnitz

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BeitragVerfasst am: 21 Apr 2010 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Bei uns im Dorf hat einer ein Damwildgehege, in der Umgebung gibts auch einige. Das Damwild darf nicht so geschlachtet werden wie Haustiere, es muß geschossen werden, weils eben "Wild" ist, obwohls wie eine Herde Ziegen gehalten wird. Das Schießen macht ein Jäger von einem Hochstand aus. Hab mich anfangs auch etwas gewundert, wie das läuft.

Das mit den Wölfen im Gatter abknallen wäre da eine ganz andere Sache.
Das gabs doch schon mal vor einigen hundert Jahren an den Fürstenhöfen!
Ich dachte eigentlich, da sind wir drüber weg, aber Kannibalen tauchen ja auch ab und zu noch auf.
Einfach krank sowas, womit sich erwachsene Menschen so bespaßen müssen.
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Jens
Moderator


Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 580
Wohnort: Stolpe

germany.gif
BeitragVerfasst am: 21 Apr 2010 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Der Abschuss von Schalenwild in speziellen Wildgattern kann durch eine kundige bzw. berechtigte Person erfolgen (Jäger). Die Erlaubnis dafür wird in der Regel auch erteilt von der zuständigen Behörde. Bei Gehegewölfen ist der Abschuss ohne Zustimmung der zuständigen Behörde hier in Deutschland jedenfalls nicht möglich. Zudem wird es mit Sicherheit hier in Deutschland kein Jagdgatter geben, wo Wölfe zum Abschuss gehalten werden. So ein Gatter würde m.E. niemals in Deutschland von einer Behörde genehmigt werden.
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SammysHP



Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 2459
Wohnort: Celle / Niedersachsen

germany.gif
BeitragVerfasst am: 21 Apr 2010 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wozu Genehmigung, wenn man es eh heimlich machen muss Wink
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Quercus



Anmeldungsdatum: 03.03.2010
Beiträge: 151

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BeitragVerfasst am: 22 Apr 2010 7:26    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal so zur Klarstellung:
Das Töten von Tieren in Gehegen darf nicht durch Jäger oder andere Personen erfolgen, es sei denn, sie haben eine Ausnahmegnehmigung.
Die erwirbt man z.B. in Niedersachsen bei der Versuchsanstalt in Echem. Der dazu erforderliche Lehrgang nennt sich z.B.für Damwild:

"Immobilisation von Damwild"

In einem Gehege Wölfe heimlich töten, ist idiotisch und vermutlich ist die Geschichte deswegen auch unwahr.
Die Logik ist zwingend:
Für den Besitz eines dem Artenschutz unterliegenden, präparierten Tieres oder Teilen davon bedarf man einer entsprechenden behördlichen Bescheinigung (ehem. Cites). Die wird für einen Gehege-Wolf nicht bekommen.
Ergo - wozu das ganze, wenn man nicht damit angeben kann?
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