Alte Hunderasse neu entdeckt :: Diese Sendung bekannt? |
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greywolf Gast
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Verfasst am: 15 März 2009 22:00 Titel: Wolfhunde an die Leine ...? |
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Hätte da mal eine Frage, ... ab welchem Alter "sollte" man Wolfhunde (Saarloos,TWH's und ähnliche) innerhalb der Stadt nicht mehr ohne Leine laufen lassen? Ich frage nur interessehalber.
Gruß
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SammysHP

Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 2459 Wohnort: Celle / Niedersachsen

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Verfasst am: 15 März 2009 22:06 Titel: |
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Genau wie bei jedem anderen Hund auch: Es kommt ganz darauf an, wie gut der Hund gehorcht, ob er gern mal seine eigenen Wege geht usw.
Abgesehen davon ist es häufig gar nicht erlaubt, den Hund in der Stadt frei laufen zu lassen. _________________
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wolfrüde

Anmeldungsdatum: 16.09.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Landkreis DLG

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Verfasst am: 15 März 2009 22:33 Titel: |
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Kann Sven zustimmen.
Sonst vielleicht noch: Ab den Flegel-Alter. _________________ Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken. |
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Joerg Sattler

Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 1174 Wohnort: Bad Lausick

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Verfasst am: 16 März 2009 7:25 Titel: |
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In den meisten Städten herrscht Leinenzwang, d.h. man darf Hunde, außer auf Privat-Grundstücken, nicht ohne Leine laufen lassen.
Man sollte deshalb die Welpen frühzeitig an Halsband und Leine gewöhnen. |
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greywolf Gast
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Verfasst am: 16 März 2009 9:14 Titel: |
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Danke für die Antworten. Bei uns hier ist das mit dem Leinenzwang etwas "lockerer", ... da müssen nur die Hunde an die Leine, die auf der "Liste" stehen und die, die eine "gewisse" Schulterhöhe erreicht haben ... |
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Primus

Anmeldungsdatum: 30.04.2008 Beiträge: 620 Wohnort: Berlin

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Verfasst am: 16 März 2009 18:30 Titel: |
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die "gefährliche Hunde"-Liste? Ab welcher Höhe dann? |
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greywolf Gast
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Verfasst am: 16 März 2009 19:52 Titel: |
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Zitat: | § 1
Halten und Führen von Hunden
(1) Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
(2) Wer außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters einen Hund führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband anzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss ist auch die Telefonnummer anzugeben.
(3) Gefährliche Hunde darf nur halten, wem eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde erteilt worden ist.
(4) Die zuständige Behörde kann jedermann das Halten und Führen eines bestimmten Hundes dauerhaft untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass davon eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
§ 2
Gefährliche Hunde
(1) Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen. Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet:
1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,
2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,
3. Staffordshire-Bullterrier,
4. Bullterrier,
5. American Bulldog,
6. Dogo Argentino,
7. Fila Brasileiro,
8. Kangal (Karabash),
9. Kaukasischer Owtscharka,
10. Rottweiler.
(2) Gefährlich sind auch die Hunde, die
1. einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,
2. ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
3. durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen oder
4. aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen
....
§ 9
Leinen- und Maulkorbzwang
(1) Außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung der Halterin oder des Halters sind gefährliche Hunde an der Leine zu führen. Hiervon ausgenommen sind Hunde mit positiver Wesensprüfung. Leine, Halsband und Halskette müssen so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Die Leine darf nur so lang sein, dass keine Gefahr von dem Hund ausgehen kann, höchstens jedoch zwei Meter.
(2) An der Leine zu führen sind ferner alle Hunde, die mitgeführt werden
1. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln,
2. auf von den Gemeinden zu bestimmenden, der Allgemeinheit zugänglichen konkret bezeichneten Grundstücken, insbesondere Park-, Garten- und Grünanlagen sowie Fußgängerzonen oder Teilen davon.
(3) Die zuständige Behörde kann, trotz positiver Wesensprüfung, für jeden Hund das Führen an der Leine und das Tragen einer Vorrichtung, die das Beißen zuverlässig verhindert, anordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Hund eine über das natürliche Maß hinausgehende Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. |
...
nachzulesen unter:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/310_Polizei_Waffenwesen/310-94-HundeVO/HundeVO.htm
Gruß
grey |
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Lupina

Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 557 Wohnort: Hamburg

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Verfasst am: 16 März 2009 20:04 Titel: |
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Zitat: | die "gefährliche Hunde"-Liste? Ab welcher Höhe dann? |
... die Höhe liegt m. E. bei ca. 40 cm Schulterhöhe.
Gruß,
Lupina _________________ Wer gegen Tiere grausam ist, kann kein guter Mensch sein.
(Arthur Schopenhauer) |
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joswolf
Anmeldungsdatum: 28.10.2006 Beiträge: 611 Wohnort: Sonbeck

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Verfasst am: 16 März 2009 20:11 Titel: |
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Jetzt verstehe ich warum Deutsche Hunde weniger sozial Verhallten zeigen.
Jos |
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Patt'Wór

Anmeldungsdatum: 05.07.2008 Beiträge: 22

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Verfasst am: 16 März 2009 21:47 Titel: |
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Lupina hat folgendes geschrieben: | Zitat: | die "gefährliche Hunde"-Liste? Ab welcher Höhe dann? |
... die Höhe liegt m. E. bei ca. 40 cm Schulterhöhe. |
Ja, das stimmt. Dies läuft allgemeinhin unter dem Begriff "40/20-Hund".
Zu den 40/20-Hunden gehören all jene, die ein Schultermaß ab 40 cm besitzen und/oder schwerer sind als 20 kg. |
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Garni
Anmeldungsdatum: 08.12.2007 Beiträge: 10

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Verfasst am: 25 März 2009 20:27 Titel: |
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joswolf hat folgendes geschrieben: | Jetzt verstehe ich warum Deutsche Hunde weniger sozial Verhallten zeigen.
Jos |
leider
ich denke es kommt auch immer darauf an wo man wohnt. ich wohne im einzugsgebiet von münchen. ich lasse meine swh`s nicht ohne leine in der innenstadt laufen. da reicht teilweise ein lautes geräusch oder etwas ähnliches um den hund zu erschrecken. was dann passieren könnte (und nicht nur dem hund) wenn er auf ne befahrene straße springt, möchte ich mir gar nicht vorstellen.
in ruhigeren gebieten auch innerhalb münchens läuft der rüde ohne probleme ohne leine, allerdings auch nur da er absolut umweltsicher ist.
bei wolfhunden (besonders saarloos) solte man aufpassen, da sie über den "wolfstypischen" fluchtinstinkt verfügen. das kommt nicht gut in der stadt.
 _________________ Die Praxis sollte das Ergebnis des Nachdenkens sein, nicht umgekehrt! lg jens |
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Joerg Sattler

Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 1174 Wohnort: Bad Lausick

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Verfasst am: 26 März 2009 9:25 Titel: |
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Aufgrund ihres starken Jagdtriebes können wir unsere beiden Greyhound-Hündinnen nicht ohne Leine, außerhalb des eingezäunten Grundstückes, laufen lassen.
Sie wurden ursprünglich als Sicht-Hunde für die Hetzjagd gezüchtet und wenn die einen Hasen oder Rehe sehen sind sie weg und hören auf kein Kommando mehr.
Außerdem besteht bei solchen Jagden die Gefahr, wenn sie Straßen kreuzen, dass sie überfahren werden und vor der Jägerschaft muß man sich auch in acht nehmen. |
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