http://www.n-tv.de/wissen/Raubtiere-wer ... 78641.html
Ob die Umerziehungs-Versuche praktikabel sind, wird man sehen...
Interessant finde ich jedenfalls den ansonsten ebenso pragmatischen wie juristisch fragwürdigen Umgang mit den Wölfen:
"Der Wolf darf laut Berner Artenschutzkonvention nur in Ausnahmefällen getötet werden - wenn er eine Gefahr ist. Derzeit dürfen in Frankreich jährlich maximal elf Wölfe abgeschossen werden. Diese Einschränkung soll nun gelockert werden. Der Wolf bleibe streng geschützt, versichern die Ministerien für Landwirtschaft und Umweltschutz gemeinsam. Die Methoden zur Wahrung des "gesunden und dynamischen Bestandes" könnten aber "angepasst" werden."
NF
Frankreich: Nationaler Wolfs(umerziehungs)Plan (N-TV)
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Frankreich: Nationaler Wolfs(umerziehungs)Plan (N-TV)
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Re: Frankreich: Nationaler Wolfs(umerziehungs)Plan (N-TV)
juristisch fragwürdig finde ich das nicht, denn entgegen der aussagen einiger wolfsgegner (vornehmlich aus der schweiz), ist die berner konvention keineswegs so starr, wie behauptet wird. wer sich mal die mühe machen würde und sich die konvention durchliest, wird die ausnahmemöglichkeiten des strengen schutzes schon sehen.
Re: Frankreich: Nationaler Wolfs(umerziehungs)Plan (N-TV)
ach ja, die medienartikel zu frankreich von heute kommen wohl daher, weil heute der aktuelle französische monitoringbericht veröffentlicht wurde (v.a. daten zur reproduktion 2012 aufgrund von howlings):
http://www.ferus.fr/actualite/quoi-de-n ... eseau-loup
http://www.ferus.fr/actualite/quoi-de-n ... eseau-loup
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Re: Frankreich: Nationaler Wolfs(umerziehungs)Plan (N-TV)
Ah, hast wahrscheinlich Recht. Ich habe jetzt nur aufgrund des Pressetextes geurteilt - soll man auch nicht machen. Ich schau' jetzt mal in die Konvention.jurawolf hat geschrieben:juristisch fragwürdig finde ich das nicht, denn entgegen der aussagen einiger wolfsgegner (vornehmlich aus der schweiz), ist die berner konvention keineswegs so starr, wie behauptet wird. wer sich mal die mühe machen würde und sich die konvention durchliest, wird die ausnahmemöglichkeiten des strengen schutzes schon sehen.
EDIT: So... hab' ich jetzt mal getan. Das BfN schreibt zur Konvention, die Anhang-II Arten (inkl. Wolf) "...dürfen weder gestört noch gefangen, getötet oder gehandelt werden." Von zulässigen Ausnahmen ist da nirgendwo die Rede.
Schaue ich in den Text selbst, finde ich:
Artikel 9
1. Unter der Voraussetzung, daß es keine andere befriedigende Lösung gibt und die Ausnahme dem Bestand der betreffenden Population nicht schadet, kann jede Vertragspartei Ausnahmen von den Artikeln 4, 5, 6, 7 und vom Verbot der Verwendung der in Artikel 8 bezeichneten Mittel zulassen:
o zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt;
o zur Verhütung ernster Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischgründen, Gewässern und anderem Eigentum;
o im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit, der Sicherheit der
Luftfahrt oder anderer vorrangiger öffentlicher Belange;
o für Zwecke der Forschung und Erziehung, der Bestandsauffrischung, der Wiederansiedlung und der Aufzucht;
o um unter streng überwachten Bedingungen selektiv und in begrenztem Umfang
das Fangen, das Halten oder eine andere vernünftige Nutzung bestimmter wildlebender Tiere und Pflanzen in geringen Mengen zu gestatten.
Das lässt natürlich reichlich Interpretationsspielraum.
Und heißt wohl: "zur Verhütung ernster Schäden an ... Viehbeständen..." dürfen Wölfe u. U. geschossen werden, ohne dass ein Bruch der Berner Konvention vorliegt (das Töten wird in Art. 9 Abs. 2 erwähnt). Auch bei uns. Geht also ganz schnell, wenn's politisch grad' so passt.
Heißt außerdem: Das BfN veröffentlicht vorn auf seiner Homepage die (politisch passende) halbe Wahrheit...
Gruß, NF
ACHTUNG: Jäger!
Re: Frankreich: Nationaler Wolfs(umerziehungs)Plan (N-TV)
Wobei die Konvention "nur" eine Konvention ist. Maßgeblicher sind da die EU-Regelungen, FFH-Richtlinie Anhang IV.
Re: Frankreich: Nationaler Wolfs(umerziehungs)Plan (N-TV)
@lutra:
genau, es ist nur eine konvention, aber die unterzeichnenden mitglieder sind dazu verpflichtet, diese in ihrem landesrecht sinngemäss umzusetzen. bei der EU kommt da noch FFH etc. dazu. direkt in der praxis anwendbar ist die konvention daher nicht, aber sie ist sehr wohl verbindlich.
@naturführer:
richtig erkannt. man sieht ja beispielsweise auch in schweden und der schweiz, was selbst mit der konvention beim wolfsmanagement alles möglich ist. der abschuss von schadenstiftenden einzeltieren ist überhaupt kein problem und selbst die bestandesregulation ist möglich, wenn der erhaltungszustand günstig ist und nicht verschlechtert wird. bedingung ist, dass eine notwendigkeit besteht aufgrund der aufgeführten ausnahmen (z.b. schadenprävention, schutz der pflanzen- und tierwelt, etc.).
genau, es ist nur eine konvention, aber die unterzeichnenden mitglieder sind dazu verpflichtet, diese in ihrem landesrecht sinngemäss umzusetzen. bei der EU kommt da noch FFH etc. dazu. direkt in der praxis anwendbar ist die konvention daher nicht, aber sie ist sehr wohl verbindlich.
@naturführer:
richtig erkannt. man sieht ja beispielsweise auch in schweden und der schweiz, was selbst mit der konvention beim wolfsmanagement alles möglich ist. der abschuss von schadenstiftenden einzeltieren ist überhaupt kein problem und selbst die bestandesregulation ist möglich, wenn der erhaltungszustand günstig ist und nicht verschlechtert wird. bedingung ist, dass eine notwendigkeit besteht aufgrund der aufgeführten ausnahmen (z.b. schadenprävention, schutz der pflanzen- und tierwelt, etc.).
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Re: Frankreich: Nationaler Wolfs(umerziehungs)Plan (N-TV)
Stimmt. Da ich ja gerade beide vor Augen hatte: Die FFH-Richtlinie ist an die Konvention angelehnt und zumindest in diesem Abschnitt vergleichbar bis (z. T.) identisch.Lutra hat geschrieben:Wobei die Konvention "nur" eine Konvention ist. Maßgeblicher sind da die EU-Regelungen, FFH-Richtlinie Anhang IV.
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