Hier mal der Fall, wie es nicht ablaufen sollte.
http://www.ledauphine.com/actualite/201 ... hien-patou
Der Herdenschutzhund, er heißt Balboa, hat den Radfahrer von hinten ins Knie gebissen. Der Cyclist hatte zum Trinken pause gemacht und wartete auf seinen Kollegen. Der Hund tauchte nach Aussagen des Geschädigten unvermittelt und ohne Bellen aus dem Gebüsch auf, biss zu und verschwand dann ebenso schnell wieder als wäre nichts passiert. Die Schafherde befand sich in offenenm Gelände etwa fünfhundert Meter entfernt an einer Futterstelle.
Bei der Gerichtsverhandlung in Digne-les-Bains kam es zu einer Verurteilung des Tierhalters von 1200 Euro, davon 600 auf Bewährung. Das Argument des Richters war einfach das..der Hund hätte Wölfe zu beissen und keine Menschen. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts über die Modalitäten des Zusammenlebens zwischen Mensch und Wolf zu entscheiden. Zu dieser Erklärung sah sich der Richter genötigt, da ja den Schafhaltern die Verwendung von Herdenschutzhunden vorgeschrieben wird, wenn sie
Entschädigungeleistungen im Rahmen des "Plan Loup" in Anspruch nehmen wollen.
Der Prozess hatte insofern Bedeutung, als der Schäfer 2011 schon durch Wölfe geschädigt worden war und für die Schafhalter
eben an der Entwicklung des "Plan Loup" mitarbeitet.
Das Gericht sah sich nicht in der Lage, Lösungen für das Spannungsfeld Tourismus-Schafhaltung-Wolf anzubieten. Das Problem sei ein politisches!
In der Argumentation geht dieses Gericht konform mit der Entscheidung, über die ich im anderen Forum schon einmal berichtet habe. Damals wurde der Schafhalter allerdings geschont. Balboa war Wiederholungstäter. Das machte wohl den Unterschied. Er hat jetzt übrigens einen anderen Job.

Noch eines darf man aus diesem Verfahren mitnehmen. Der Schafhalter ruft Passanten zur Vorsicht auch im weiteren Umfeld von Herden auf. Die Patous würden ja nicht nur die Herde sondern auch deren normales Aufenthaltsgebiet bewachen.
Das erscheint mir logisch und mit Sendehalsbändern könnte man das sicherich auch belegen.