da ich vergleichbare fälle selbst schon erlebt habe, muss ich mich dazu auch äussern.
wir hatten schon mehrfach die situation, dass sich bei drückjagden rehe in maschendrahtzäunen von schonungen verfingen. früher oder später finden die tiere immer einen weg in die schonungen hinein, besonders wenn der unhalt des zaunes durch den forstbetrieb nicht fachgerecht erfolgt. ist man sofort beim tier, entstehen gewöhnlich keine schweren verletzungen. dass sich der maschendraht innert kurzer zeit bis aufs fleisch eingeschnitten hat, habe ich zumindest noch nie erlebt. entsprechend wird mit den tieren umgegangen: sie werden von hand befreit und freigelassen. so geschehen zuletzt letztes jahr mit einem jungen, gesunden jährlingsbock. nur verletzte tiere oder solche, die aus hegerischen gründen ohnehin entnommen werden sollen, werden getötet (mit der schusswaffe!).
es ist jedoch schon so, dass eine einzelperson ein reh praktisch nicht alleine aus einem maschendraht befreien kann, auch nicht ein kitz. ich habe auch einige erfahrung mit dem fang von rehen mit netzen (zur besenderung) und auch dort braucht man im minimum drei personen, um ein tier zu befreien, und selbst dann muss das netz manchmal noch durchschnitten werden. das tier muss in die richtung rausgenommen werden, aus der es gekommen ist. ein person ist minimal notwendig, um das tier zu immobiliseren, sprich ruhig zu halten, oft noch eine zweite für den kopf, während zwei den draht/das netz lösen sollten. alles zusammen kann nicht einer alleine machen, weil das tier schlicht zu aktiv ist. es wird, sobald es kann, mit kopf und beinen anfangen zu schlagen, was grobe verletzungen verursachen kann. dies kann man nur verhindern, wenn eben eine person das tier fixiert.
fazit: das urteil gegen den waldbesitzer ist sicher absolut berechtigt. denn erstens bestand keine notwendigkeit, das tier zu töten. und zweitens hätte er, selbst wenn man es hätte töten müssen, nicht die berechtigung dazu gehabt. es ist zwingend, dass man umgehend bevor man selbst etwas tut, den jagdpächter kontaktiert. man kann ihm aber keinen vorwurf machen, das tier nicht selbst befreit zu haben. dazu ist eine einzelne person physisch fast nicht fähig und wenn doch, nur unter erhöhter verletzungsgefahr.
p.s.: ich habe schon öfter tiere (nutztiere) selber töten müssen und werde falls nötig auch jederzeit wieder tun. ich habe absolut kein problem mit der tötung von tieren. ich habe sogar - ähnlich wie der waldbesitzer - auch schon tiere mit dem knüppel erschlagen, wobei es natürlich anschliessend sofort ausgeblutet wurde.
p.p.s.: den zaun, in dem sich letztes jahr der jährlingsbock verfangen hat, habe ich danach eigenhändig demontiert. das gab zwar ärger mit dem waldbesitzer, aber ich würde es trotzdem sofort wieder tun
p.p.p.s.: der vergleich von lars passt ganz gut, es ist wirklich bedauerlich, wie hier teilweise mit unterschiedlichen ellen gemessen wird. der wolf ist schon fast ein halbgott, das reh doch bloss ein schädling. wehe wer einem wolf was antut, selbst wenn er verletzt ist, aber wer tierschutzwidrig ein reh erschlägt, wird noch fast gefeiert
