Heimliche Abschußgenehmigungen für Wölfe in Sachsen- Anhalt ?
Verfasst: 9. Dez 2025, 21:28
Ist das hier eigentlich bekannt ?
https://wolfsschutz-deutschland.de/tag/ ... en-anhalt/
Geheim gehaltene Wolfsjagd in Sachsen-Anhalt
Behörden in Sachsen-Anhalt erteilen anscheinend Abschussverfügungen für Wölfe im Dunkeln. Die Öffentlichkeit erfährt nichts, Verbände werden wohl bewusst ausgeschlossen. Wir protestieren scharf gegen diese Praxis. Ist sie ein gezielter Trick, um klagefähige Umweltverbände auszubremsen und den gesetzlichen Schutz der Wölfe zu unterlaufen?
Ein aktueller Fall aus dem Landkreis Wittenberg zeigt, wie das System funktioniert. Am 17. Oktober 2025 habe das Landesverwaltungsamt, laut eines Sprechers des Gerichtes in Halle, eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt – gültig nur bis zum 25. Oktober, also acht Tage. Anlass seien mehrere Schafrisse bei einem Schäfer, der früher Handwerker gewesen sei und wegen körperlicher Probleme umgestiegen wäre. Die Behörde habe in seinem Antrag auf Abschuss argumentiert, ihm sei ein Zaun über 90 Zentimeter „nicht zuzumuten“. Fördergelder für 1,20-Meter-Zäune gebe es zu 100 Prozent – er habe aber keinen Antrag gestellt, weil das Aufstellen zu schwer sei. Das Landesverwaltungsamt gab ihm Recht.
Beispielfoto Wolf-
Ein klagefähiger Umweltverband hat wohl nur durch eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) von der Verfügung erfahren. Am 21. Oktober sei der Eilantrag beim Verwaltungsgericht Halle eingereicht worden. Das Gericht habe bereits am 23. Oktober stattgegeben – noch vor Ablauf der Verfügung. Ergebnis: Die Genehmigung ist rechtswidrig gewesen. Zumutbarkeit werde objektiv geprüft, nicht nach persönlichen Einschränkungen. Subjektive Argumente würden nicht zählen. Trotz des schnellen Gerichtsentscheids bleibt der Skandal: Ohne die UIG-Anfrage hätte niemand etwas mitbekommen. Die Verfügung ist nirgends zu finden – weder auf der Seite des Landesverwaltungsamtes, noch im Amtsblatt. „Schnellabschüsse“ sind seit Ende 2024 auch in Sachsen-Anhalt auf der Agenda, sollen Landwirte angeblich helfen. Tatsächlich dienen sie wohl eher dazu, Verbände zu überrumpeln und von den wahren Problemen in der Landwirtschaft abzulenken. Hier hat die Eilvefügung gegen den Abschuss wohl nur funktioniert, weil der Verband aktiv nachgefragt hatte.
Die Rissstatistik des Landesamts für Umweltschutz spricht Bände: Bis Ende Oktober 2025 sind 47 gemeldete Vorfälle verzeichnet, 39 durch Wölfe, 124 getötete Nutztiere – vor allem Schafe. Wittenberg allein: rund 20 Fälle, über 70 Prozent der wolfenbezogenen Risse. In über 60 Prozent der Fälle fehlte ausreichender Schutz. Wiederholt betroffene Halter tauchen wohl immer wieder auf – manche scheinen nicht schützen zu wollen. Hier müsste das Veterinäramt eingreifen: Auflagen erteilen, Fristen setzen, bei Nichteinhaltung Schadensersatz verweigern. Förderung für Zäune und Herdenschutzhunde stehen bereit. Wer sie nicht nutzt, trägt die Schuld, nicht der Wolf. Hier müssten auch endlich Strafen nach der Tierschutz-Nutztierverordnung einsetzen.
Ein weiteres Telefonat mit den Behörden hat ergeben: Der betroffene Wolf ist ein durchziehendes Tier gewesen. Solche Wanderwölfe sichern die genetische Vielfalt. Überdies hätte ein Abschuss eines durchziehenden Wolfes dem Weidetierhalter gar nichts gebracht, denn der Nächste kommt bestimmt und bedient sich erneut an ungeschützten Tieren. Wie es auch mit einem Blick in die Rissliste klar wird: Etliche Risse bei Bad Schmiedeberg sind nicht einmal klar einem Wolf zugordnet, sondern noch offen. Am 14. September ist bei Breunigk (ebenfalls Wittenberg) eine tote Wölfin gefunden worden. Die Todesursache der Wölfin ist zwar noch unklar, doch die Nähe zum Rissgeschehen und den Orten der Abschussgenehmigung ist frappierend. Sachsen-Anhalt hatte im Monitoringjahr 23/24 laut DBB-Wolf nur 37 Territorien, die Elb-Auen sind ein natürlicher Korridor zum Durchwandern. Statt auf Prävention, will man jetzt auf Tötung setzen ?
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Geheim gehaltene Wolfsjagd in Sachsen-Anhalt
Behörden in Sachsen-Anhalt erteilen anscheinend Abschussverfügungen für Wölfe im Dunkeln. Die Öffentlichkeit erfährt nichts, Verbände werden wohl bewusst ausgeschlossen. Wir protestieren scharf gegen diese Praxis. Ist sie ein gezielter Trick, um klagefähige Umweltverbände auszubremsen und den gesetzlichen Schutz der Wölfe zu unterlaufen?
Ein aktueller Fall aus dem Landkreis Wittenberg zeigt, wie das System funktioniert. Am 17. Oktober 2025 habe das Landesverwaltungsamt, laut eines Sprechers des Gerichtes in Halle, eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt – gültig nur bis zum 25. Oktober, also acht Tage. Anlass seien mehrere Schafrisse bei einem Schäfer, der früher Handwerker gewesen sei und wegen körperlicher Probleme umgestiegen wäre. Die Behörde habe in seinem Antrag auf Abschuss argumentiert, ihm sei ein Zaun über 90 Zentimeter „nicht zuzumuten“. Fördergelder für 1,20-Meter-Zäune gebe es zu 100 Prozent – er habe aber keinen Antrag gestellt, weil das Aufstellen zu schwer sei. Das Landesverwaltungsamt gab ihm Recht.
Beispielfoto Wolf-
Ein klagefähiger Umweltverband hat wohl nur durch eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) von der Verfügung erfahren. Am 21. Oktober sei der Eilantrag beim Verwaltungsgericht Halle eingereicht worden. Das Gericht habe bereits am 23. Oktober stattgegeben – noch vor Ablauf der Verfügung. Ergebnis: Die Genehmigung ist rechtswidrig gewesen. Zumutbarkeit werde objektiv geprüft, nicht nach persönlichen Einschränkungen. Subjektive Argumente würden nicht zählen. Trotz des schnellen Gerichtsentscheids bleibt der Skandal: Ohne die UIG-Anfrage hätte niemand etwas mitbekommen. Die Verfügung ist nirgends zu finden – weder auf der Seite des Landesverwaltungsamtes, noch im Amtsblatt. „Schnellabschüsse“ sind seit Ende 2024 auch in Sachsen-Anhalt auf der Agenda, sollen Landwirte angeblich helfen. Tatsächlich dienen sie wohl eher dazu, Verbände zu überrumpeln und von den wahren Problemen in der Landwirtschaft abzulenken. Hier hat die Eilvefügung gegen den Abschuss wohl nur funktioniert, weil der Verband aktiv nachgefragt hatte.
Die Rissstatistik des Landesamts für Umweltschutz spricht Bände: Bis Ende Oktober 2025 sind 47 gemeldete Vorfälle verzeichnet, 39 durch Wölfe, 124 getötete Nutztiere – vor allem Schafe. Wittenberg allein: rund 20 Fälle, über 70 Prozent der wolfenbezogenen Risse. In über 60 Prozent der Fälle fehlte ausreichender Schutz. Wiederholt betroffene Halter tauchen wohl immer wieder auf – manche scheinen nicht schützen zu wollen. Hier müsste das Veterinäramt eingreifen: Auflagen erteilen, Fristen setzen, bei Nichteinhaltung Schadensersatz verweigern. Förderung für Zäune und Herdenschutzhunde stehen bereit. Wer sie nicht nutzt, trägt die Schuld, nicht der Wolf. Hier müssten auch endlich Strafen nach der Tierschutz-Nutztierverordnung einsetzen.
Ein weiteres Telefonat mit den Behörden hat ergeben: Der betroffene Wolf ist ein durchziehendes Tier gewesen. Solche Wanderwölfe sichern die genetische Vielfalt. Überdies hätte ein Abschuss eines durchziehenden Wolfes dem Weidetierhalter gar nichts gebracht, denn der Nächste kommt bestimmt und bedient sich erneut an ungeschützten Tieren. Wie es auch mit einem Blick in die Rissliste klar wird: Etliche Risse bei Bad Schmiedeberg sind nicht einmal klar einem Wolf zugordnet, sondern noch offen. Am 14. September ist bei Breunigk (ebenfalls Wittenberg) eine tote Wölfin gefunden worden. Die Todesursache der Wölfin ist zwar noch unklar, doch die Nähe zum Rissgeschehen und den Orten der Abschussgenehmigung ist frappierend. Sachsen-Anhalt hatte im Monitoringjahr 23/24 laut DBB-Wolf nur 37 Territorien, die Elb-Auen sind ein natürlicher Korridor zum Durchwandern. Statt auf Prävention, will man jetzt auf Tötung setzen ?