Heimliche Wolfsjagd durch die Hintertür: Lies lässt Wolf Nr. 6 erschiessen.
In der Nacht zu Dienstag wurde ein männlicher Wolf im Territorium des Rudels Amt Neuhaus getötet, wie das Umweltministerium am Mittwochabend bekanntgab. Am 8. Januar war in der gleichen Region bereits eine Wölfin geschossen worden.
Der zweite Abschuss eines Wolfes im Landkreis Lüneburg innerhalb weniger Wochen hat Kritik ausgelöst. Die Grünen im niedersächsischen Landtag bemängeln fehlende Transparenz. "Zur Entnahme von Problemwölfen stehen wir, wenn sie auch wirklich welche sind", sagte Christian Meyer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. "Daher wollen wir auch die jeweilige Begründung der Abschussgenehmigung wissen." Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg habe schon zwei Abschussgenehmigungen von Umweltminister Olaf Lies (SPD) als "teilweise rechtswidrig" und zu weitgehend einkassiert, sagte Meyer.
PETA hatte bereits bei dem letzten Abschuss in Amt Neuhaus, bei dem ein Jungtier getötet wurde, Strafanzeige erstattet.
Die Bewertung, ob sich ein Anfangsverdacht für eine Straftat ergibt, sei bisher noch nicht abgeschlossen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg. Eine Strafanzeige konkret gegen Minister Olaf Lies sei ohne weitere Bewertung an die Staatsanwaltschaft Hannover abgegeben worden.
Der Naturschutzbund (Nabu) hält die niedersächsische Wolfsverordnung für rechtswidrig und klagt deshalb vor dem OVG Lüneburg. "Die Verordnung ist im Moment so gestrickt, dass man mit ihr den Wolf wieder ausrotten kann", kritisierte der Nabu-Landesvorsitzende Holger Buschmann.
Gerichte in drei anderen Bundesländern hatten Wolfsabschüsse zuvor für rechtswidrig erklärt:
Bayern: Der Chiemgauer Wolf darf vorläufig nicht getötet werden - Verwaltungsgericht gibt der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe recht
Das Verwaltungsgericht München (VG) hat vorläufig untersagt, den Chiemgauer Wolf auf der Grundlage der Ausnahmegenehmigung der Regierung von Oberbayern zu töten. Das Gericht folgte dem Antrag zweier Naturschutzverbände, darunter der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW). Nach Auffassung des Gerichts geht von dem Wolf keine Gefahr für den Menschen aus, die einen Abschuss rechtfertigen würde.
Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, 21.01.2022: Der Chiemgauer Wolf darf vorläufig nicht getötet werden - Verwaltungsgericht gibt der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe rechthttps://www.gzsdw.de/Bayern_Der_Chiemga ... tet_werden
Meilenstein für Wolfsschutz – DJGT begrüßt Urteil des VG Düsseldorf
Ein Wolf der Schafe reißt, muss getötet werden“ fordern viele Schäfer, Weidetierhalter und Jäger. Dennoch hat das VG Düsseldorf eine Tötung der Wölfin Gloria klar abgelehnt. Seit kurzem ist nun auch die vollständige Begründung des Verwaltungsgerichts öffentlich verfügbar, mit wegweisenden Aussagen, die sicherlich auch Einfluss auf künftige Entscheidungen haben werden.
OVG Thüringen: Abschussgenehmigung für Ohrdrufer Wölfin bleibt ausgesetzt
Das OVG Thüringen hat mit einer Medieninformation vom gestrigen Tage mitgeteilt, dass die Abschussgenehmigung für die Ohrdrufer Wölfin weiterhin ausgesetzt bleibt. Das OVG geht davon aus, dass sich die Genehmigung zum Töten der Wölfin bereits im Eilverfahren als höchstwahrscheinlich rechtswidrig erweisen werde.
Um erfolgreich gegen rechtswidrige Tötungsbefehle gerichtlich vorgehen zu können, muss die Öffentlichkeit aber erstmal Kenntnis erlangen. Ein klammheimliches Auskungeln im Hinterzimmer widerspricht der Aarhus Konvention:
Die Aarhus-Konvention
Wirksamer Umweltschutz bedarf der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Erfahrungen haben gezeigt, dass Beschwerden aus der Bevölkerung dazu beitragen, die mangelnde Umsetzung von Gesetzen oder europäischen Richtlinien aufzudecken. Grundvoraussetzung für eine solche aktive Rolle ist, dass jede und jeder Möglichkeiten hat, sich über die Umwelt zu informieren und sich in Entscheidungsprozesse einzubringen.
Nachdem die Verwaltungsgerichte in Finnland die diesjährige Lizenzjagd auf 18 Wölfe für rechtswidrig befunden haben, sagte Sami Säynevirta von einem der drei klagenden Naturschutzorganisationen, The Finnish Nature League Luonto-Liitto:
"Die Gerichtsbeschlüsse sind sehr gut. Gleichzeitig verwundert es schon, wie ein mit dieser Frage befasstes staatliches Organ wie das Agrar- und Forstministerium geltendes EU-Recht missachtet."
Das könnte man sich anlässlich der heimlich praktizierten Wolfsjagd durch die Hintertür auf Geheiß von Niedersachsens Umweltminister Olf Lies auch fragen. Zumindest, was die Heimlichkeit betrifft, besteht baldige Aussicht auf juristische Klarheit:
Aus Sicht der Grünen ist die Geheimhaltung der Abschussgenehmigungen verfassungswidrig - sie sind deshalb vor den Staatsgerichtshof in Bückeburg gezogen. Dort wird das Urteil am Dienstag (8. Februar) erwartet.