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NDS: Rissbegutachtungen ohne DNA Untersuchung

Verfasst: 28. Jan 2022, 19:24
von SammysHP
Mit der Übernahme der Rissbegutachtungen durch die Landwirtschaftskammer ab dem 1. Februar werden auch die Verfahren vereinfacht:
Genproben werden zwar weiterhin genommen, um etwa zu bestimmen, zu welchem Rudel die Wölfe gehören, von denen ein Schaden an Nutztieren ausgegangen ist. In der Regel ist künftig jedoch das Rissprotokoll der Förster*innen für den Ausgleich der finanziellen Schäden ausschlaggebend, nicht das Ergebnis der relativ zeitaufwändigen Laboranalyse.
Na, da bin ich gespannt, ob die Situation jetzt besser wird.

https://www.celleheute.de/post/wolfsman ... gutachtung

Re: NDS: Rissbegutachtungen ohne DNA Untersuchung

Verfasst: 28. Jan 2022, 19:36
von Dr_R.Goatcabin
Forensik am Tatort ist eh hinfällig; im Prinzip reicht auch die Meinung der Nachbarin, wen sie für den Mörder hält. Oder die Laune des tapperten Kommissars.

Mir stellt sich da weiter die Frage, ab wann ein Fall als "eindeutig" bewertet wird, falls jetzt lauter "Experten" aus dem Boden sprießen, die sich gerne der Landwirtschaftskammer und der Lies'schen Methode andienen: es war jeweils einfach immer der Wolf, um Gründe für Abschüsse zu liefern.

Re: NDS: Rissbegutachtungen ohne DNA Untersuchung

Verfasst: 28. Jan 2022, 22:14
von Dr_R.Goatcabin
Edit: ich weiß sehr wohl, wie Rissprotokolle aussehen, und nach welchen Wolfsmerkmalen ein Rissvorfall eingeordnet wird - Tötungsbiss, Zahnabstand,. Knochendurchbiss, Verschleppung etc.. Meine Befürchtung ist an dieser Stelle just, dass ohne eindeutigen Nachweis just "Wolf" eingetragen wird. Was am Ende des Jahres dies mit der Rissstatistik macht, kann sich jeder selber denken.

Re: NDS: Rissbegutachtungen ohne DNA Untersuchung

Verfasst: 1. Feb 2022, 13:54
von Lutra
Bei uns in Sachsen wird das mit dem Rißgutachten schon immer so praktiziert. DNA Untersuchung wird da in der Regel nicht hinzugezogen. "Wolf nicht auszuschließen" reicht auch für die Entschädigungszahlung bei gegebenem Mindestschutz.

Re: NDS: Rissbegutachtungen ohne DNA Untersuchung

Verfasst: 1. Feb 2022, 14:02
von Dr_R.Goatcabin
Es geht mir nicht darum, Entschädigungen zurückzuhalten, sondern das DNA-Ergebnis, das sowieso Monate später in die Akten kommt, korrigierend auf den Bescheid einwirken lassen, sofern Korrektur vonnöten. Da brauchts ja auch keine (teure und länger dauernde) Analyse bis zur Individuen-Ebene, sondern einfache Feststellung, ob C. lupus oder familiaris.