NDS:Eine Loxstedterin und die Angst vor dem Wolf

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Richard M
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NDS:Eine Loxstedterin und die Angst vor dem Wolf

Beitrag von Richard M »

Weil sie Angst vor Wölfen hat, hat eine Frau aus Loxstedt im Landkreis Cuxhaven dem Umweltminister Olaf Lies in einem Brief ihre Ängste geschildert:
https://www.nord24.de/landkreis-cuxhave ... 72519.html
Aufgrund ihres „Antrags“ wurde jetzt eine Ausnahmegenehmigung erteilt, je einen Wolf aus dem Schiffdorfer und dem Garlester Rudel zu „entnehmen“.
Ich kenne den Spruch "gegen Wolfsangst hilft Wolfswissen". Diese Frau hat wegen ihrer Unwissenheit über Wölfe Angst. Das sollte der Herr Umweltminister erkennen. Mittlerweile scheint ihm jede Gelegenheit willkommen, Wölfe wegballern zu lassen. Den Brief würde ich auch gerne lesen.
Petition Der Wolf gehört zu Deutschland: https://www.change.org/p/bundesminister ... eutschland
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Nina
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Re: NDS:Eine Loxstedterin und die Angst vor dem Wolf

Beitrag von Nina »

Und nachdem je ein Wolf(skind) aus dem Schiffdorfer und dem Garlstedter Rudel "entnommen" worden ist, ist ihre persönliche Angst vor Wölfen dann plötzlich weg?
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Dr_R.Goatcabin
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Re: NDS:Eine Loxstedterin und die Angst vor dem Wolf

Beitrag von Dr_R.Goatcabin »

Ich habe Angst vor wilden Traktoren am Wald! Flugzeugabstürze auf mein Haus sind zwar relativ gesehen viel wahrscheinlicher, aber .. - Die sollen trotzdem abgeschossen stillgelegt werden!

Bild
"Though this be madness, yet there is method in 't ..."
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Nina
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Re: NDS:Eine Loxstedterin und die Angst vor dem Wolf

Beitrag von Nina »

CDU Loxtstedt https://www.cdu-loxstedt.de/unser-team/

Es gibt auch Mensch*innen, die gar nicht ängstlich sind und sich mit "lauter Stimme" und "ihrer Körpergröße" entsprechend "Gehör und Anerkennung" verschaffen.

Frauenseiten.Bremen, 07.12.2015: Chancengleichheit ist kein Selbstläufer https://frauenseiten.bremen.de/blog/27866/
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Nina
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Re: NDS:Eine Loxstedterin und die Angst vor dem Wolf

Beitrag von Nina »

Aber wenn Menschen in eine Drückjagd geraten, von unkontrolliert umherlaufenden Jagdhunden in Angst und Schrecken versetzt werden und sich plötzlich im Kugelhagel wiederfinden - reicht dann auch ein Brief, damit ein paar Jäger "entnommen" werden, d. h. ihren Jagdschein und ihre Waffen abgeben müssen?

Das wäre mein Vorschlag: Bei jedem solcher und ähnlicher Vorfälle wie auch illegalen Tötungen oder Tierquälereien muss mindestens ein Jäger seinen Jagdschein und seine Waffen abgeben; auf Lebenszeit versteht sich. Wenn man den Verantwortlichen nicht zu fassen kriegt, kann man irgendeinem Jäger im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang Waffen und Jagderlaubnis entziehen. Damit kann man solange - ein Jäger nach dem anderen - fortfahren, bis sich keine Waldbesucher, Pilzesammler, Gassigeher, Nordic Walker, Geocacher, Mountainbiker etc. mehr beschweren.
"Ich hatte Todesangst!": Schüsse im Rabensteiner Wald in Chemnitz

Anwohnerin Frizzi Arnold (31) war mit ihren zwei Hunden Filli und Nele im Wald unterwegs, als Schüsse fielen und Jagdhunde ihre Tiere belästigten: "Ich hatte Todesangst, genauso wie meine kleinen Hunde. Ein Jäger schnauzte mich noch an, als ich rief, er solle seine Hunde anleinen. Ein kleines Mädchen in der Nähe schrie wie am Spieß, weil es knallte und Hunde sie umzingelten!"
Frizzi Arnold war mit ihrer Angst nicht allein. Drei Passanten alarmierten den Notruf.


TAG24, 15.01.2022: "Ich hatte Todesangst!": Schüsse im Rabensteiner Wald in Chemnitz https://www.tag24.de/chemnitz/lokales/i ... tz-2288524
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Dr_R.Goatcabin
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Re: NDS:Eine Loxstedterin und die Angst vor dem Wolf

Beitrag von Dr_R.Goatcabin »

Off-topic:
Nina hat geschrieben: 20. Jan 2022, 16:59 Das wäre mein Vorschlag: Bei jedem solcher und ähnlicher Vorfälle wie auch illegalen Tötungen oder Tierquälereien muss mindestens ein Jäger seinen Jagdschein und seine Waffen abgeben; auf Lebenszeit versteht sich.
Wenn ja, dann zählt aber schön nach, wer wieviele Feuerrohre abzugeben hat. Gegen diese gefährliche Natur kann man sich gar nicht genug bewaffnen!
.... Oder solche Leute spielen gerne Krieg mit dem Nachbarn; was weiß ich. :?
Urteil: Jäger hat kein Bedürfnis für mehr als 30 Waffen
Ein Gießener Gericht sieht in ihrer Begründung das Bedürfnis von Jägern sogar mit zehn Waffen als gedeckt. Ein Experte übt Kritik.

In einer kürzlich getroffenen Entscheidung der für Jagd- und Waffenrecht zuständigen 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen wurde einem Jäger aus Hessen die Eintragung zweier Langwaffen in seine Waffenbesitzkarte verwehrt. Der Mann hatte Einspruch erhoben, nachdem er den Erwerb der zuständigen Waffenbehörde anzeigen wollte und diese die Eintragung ablehnte. Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, dass das Bedürfnis zum Besitz von Langwaffen zur Ausübung der Jagd durch die 30 bereits in der Waffenbesitzkarte des Mannes eingetragenen Langwaffen gedeckt sei. Das Gericht bestätigte daraufhin die Einschätzung der Waffenbehörde.

jagderleben.de, 17.01.2022; https://www.jagderleben.de/news/urteil- ... fen-713247
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Nina
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Re: NDS:Eine Loxstedterin und die Angst vor dem Wolf

Beitrag von Nina »

Richard M hat geschrieben:Den Brief würde ich auch gerne lesen.
Der Brief der betreffenden CDU-Kommunalpolitikerin ist auszugsweise in der aktuellen Landtagsantwort 18/10655 in der "Vorbemerkung der Landesregierung" abgedruckt. "„Sehr geehrter Herr Minister Lies, mit diesem meinem offenen Brief, fordere ich sie auf, dieses Rudel als Problemrudel anzuerkennen, ihn ins Jagdrecht aufzunehmen und den Abschuss anzuordnen. [...]." Eine Veröffentlichung ihres Briefes behalte sie sich vor und eine Petition "mit dem Ziel, das Rudel als Problemrudel anzuerkennen und zum Abschuss freizugeben" wolle sie an die niedersächsische Landtagsverwaltung übergeben. Das niedersächsische Umweltministerium dazu:
Dieses Schreiben wertet das MU, aufgrund des Wortlautes und des deutlich zum Ausdruck gebrachten Anliegens, als Antrag. Wie bei jedem Antrag wird der Sachverhalt dahingehend geprüft, ob diesem Antrag stattgegeben werden kann. Am 16.12.2021 wurde die Antragstellerin über den damals aktuellen Sachstand informiert. Die weitere Prüfung hatte sodann ergeben, dass die erforderlichen Voraussetzungen für eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach §§ 45, 45 a BNatSchG vorlagen.

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 2 GO LT mit Antwort der Landesregierung: Wie kam es zur Veröffentlichung von Abschussgenehmigungen von Wölfen im Raum Cuxhaven? Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Eva Viehoff und Imke Byl (GRÜNE), 20.01.2022 (Drs. 18/10591) und Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 01.02.2022, Drucksache 18/10655 https://www.landtag-niedersachsen.de/Dr ... -10655.pdf
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Nina
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Re: NDS:Eine Loxstedterin und die Angst vor dem Wolf

Beitrag von Nina »

Olaf's Witz des Tages: Mini-Shettys sind "große Huftiere"

Das niedersächsische Umweltministerium hat in der Landtagsdrucksache 18/10655 aktuell die Abschussgenehmigung für je einen - nicht näher bezeichneten - Wolf aus den Rudeln Schiffdorf und Garlstedt begründet.

Den Riss der "Pferde" betreffend (in diesem Fall: Mini-Shettys), schreibt das Umweltministerium: "Die Übergriffe lassen erkennen, dass sich die Individuen aus den Rudeln Schiffdorf und Garlstedt nicht nur auf das Erbeuten kleinerer Nutztiere, wie z.B. Schafe, sondern auch auf das Erbeuten von großen Huftieren spezialisiert haben."

Begründung: "Das Risiko eines erfolgreichen Wolfsangriffes auf [...] Pferde ist aufgrund ihrer Wehrhaftigkeit und Größe deutlich geringer. [...] Ihre Körpergröße und die Höhe des Halses macht es Wölfen insbesondere bei Pferden schwer, erfolgreich ausreichend lange die Luftröhre des Beutetiers per Kehlbiss zu verschließen, um das Tier anschließend zu überwältigen."

Nee klar, ein Mini-Shetty mit maximal 87 cm Schulterhöhe (Widerrist) hat einen so hohen Hals, dass Wölfi - selbst mit 60 - 80 cm Schulterhöhe ausgestattet - da NIEMALS dran kommt! Der Olaf und sein Fachwissen, seufz.

Denn: Den drei Mini-Shettys wird dabei ein "selbstschutzfähiger Herdenverband" unterstellt - selbstschutzfähig gegen Wölfe, obwohl nicht größer bzw. gar kleiner als Schafe, wohlgemerkt!

Wölfe hätten demnach "zum Selbstschutz befähigte Pferde angegriffen". Die niedersächsische Wolfsverordnung - erlassen unter dem Umweltminister Olaf Lies - sieht für die "Gewährleistung eines selbstschutzfähigen Herdenverbands" bei der Haltung von Pferden "mindestens die gleiche Anzahl von mindestens einjährigen Pferden gemeinsam mit unter einjährigen Pferden" vor, die "auf der Weide gehalten werden".

Weder Rasse, Stockmass oder Gewicht spielen dabei eine Rolle - ein Minishetty (max. Stockmaß 87 cm!) von einem Jahr in Gemeinschaft mit einem Minishetty-Fohlen (naturgemäss noch kleiner) stellen demnach einen vor Wolfsangriffen "selbstschutzfähigen Herdenverband" dar. Wolfsabweisende Zäune seien daher auch "nicht erforderlich".

Die angegriffenen Minishettys im Raum Cuxhaven waren zu fünft oder zu dritt - je nach Quelle -, hinter einem "80-105 cm Litzenzaun ohne Strom" (Riss-Nr. 1722). Strom? Warum auch, mit Hälsen so hoch wie Giraffen... :roll:

Von dem Abschuss je eines Wolfes der beiden Rudel erhofft sich der niedersächsische Umweltminister, er wirke "kurzfristig einer weiteren Schadensausbreitung entgegen. Mit der Zulassung einer Ausnahme für die Entnahme der Tiere könnten daher mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartende weitere ernste bzw. erhebliche Schäden der Tierhalter in der betroffenen Region unterbunden werden." (Landtagsdrucksache 18/10655).

Ähm... nein. Aber man kann's ja mal versuchen, mal sehen, ob wenigstens die Gerichte Mini-Shettys von Giraffen unterscheiden können...


Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 2 GO LT mit Antwort der Landesregierung: Wie kam es zur Veröffentlichung von Abschussgenehmigungen von Wölfen im Raum Cuxhaven? Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Eva Viehoff und Imke Byl (GRÜNE), 20.01.2022 (Drs. 18/10591) und Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 01.02.2022, Drucksache 18/10655 https://www.landtag-niedersachsen.de/Dr ... -10655.pdf
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Nina
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Re: NDS:Eine Loxstedterin und die Angst vor dem Wolf

Beitrag von Nina »

Verwaltungsgericht Oldenburg: Mit der Tötungsgenehmigung wurde der Anwendungsbereich des § 45a Abs. 2 Satz 1 BNatSchG "unzulässig erweitert"
Eilanträge gegen Genehmigung der Tötung von Wölfen der Rudel "Schiffdorf" und "Garlstedt" erfolgreich

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit zwei Beschlüssen vom 22. März 2022 den Anträgen der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (Az. 5 B 272/22) und des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. (Az. 5 B 294/22) auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stattgegeben
[...], weil sich die angefochtene Ausnahmegenehmigung bei summarischer Prüfung als voraussichtlich rechtswidrig erweist. In der Genehmigung ist [...] soweit ersichtlich erstmals in der Bundesrepublik Deutschland sowohl auf die Individualisierung eines schadensverursachenden Wolfs als auch auf eine klare Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Rudel verzichtet worden. Nach Auffassung des Gerichts hat der NLWKN hiermit den Anwendungsbereich des § 45a Abs. 2 Satz 1 BNatSchG [...] in unzulässiger Weise erweitert.
Zudem liegt nach Einschätzung des Gerichts hinsichtlich des Rudels „Garlstedt“ keine hinreichende Tatsachengrundlage für die Annahme vor, dass bei den Wolfsindividuen aus diesem Rudel das Überwinden von Schutzvorkehrungen zum erlernten und gefestigten Jagdverhalten gehört. Somit fehlt es bezüglich dieses Rudels an dem Erfordernis, dass von diesem Rudel die Gefahr ernster landwirtschaftlicher Schäden ausgeht.


Verwaltungsgericht Oldenburg, 22.03.2022: Eilanträge gegen Genehmigung der Tötung von Wölfen der Rudel "Schiffdorf" und "Garlstedt" erfolgreich https://verwaltungsgericht-oldenburg.ni ... 09933.html
Gericht stoppt Wolf-Abschüsse: Grüne freuen sich über „Rote Karte“ gegen Lies

Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, fordert nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg ein sofortiges Moratorium für alle Wolfsabschüsse. „Die willkürliche Jagdpraxis des SPD-Umweltministers mit bislang sechs Fehlabschüssen ist damit auf ganzer Linie gescheitert“, kommentiert Meyer das aus seiner Sicht klare Urteil gegen die „offensichtlich rechtswidrige Genehmigungspraxis des Landes“.
[...] Die Grünen wollen außerdem daher Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land Niedersachsen anregen. „In keinem anderen Bundesland werden so viele Wölfe erschossen wie in Niedersachsen. Kein einziger war in der Amtszeit von Minister Lies ein gesuchter Problemwolf“, sagt Meyer.

Rundblick Niedersachsen, 22.03.2022: Gericht stoppt Wolf-Abschüsse: Grüne freuen sich über „Rote Karte“ gegen Lies https://www.rundblick-niedersachsen.de/ ... egen-lies/
Aber Olaf Lies wäre nicht Olaf Lies, wenn er nicht noch in Aussicht stellte, noch mehr Steuergelder zu verbraten, um die Gerichtsentscheidung anzufechten:
Umweltminister Lies betonte seinerseits in der "Nordsee-Zeitung", dass das Land "von der Richtigkeit unseres bisherigen Vorgehens überzeugt" sei. Angesichts der Risse von Nutztieren in diesem Winter in den Landkreisen Osterholz und Cuxhaven sei die Notwendigkeit zu handeln groß. "Wir werden uns daher den Beschluss genau anschauen und prüfen, ob wir gegen diesen Beschwerde einlegen", so Lies.

NDR, 23.03.2022: Gerichts-Entscheid zu Wolfs-Tötungen: Fronten weiter hart https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... f4618.html
Als ob die Abschüsse irgendeinen Effekt auf die Risszahlen hätten und das Geld für weitere Gerichtsverfahren derzeit nicht an anderer Stelle wesentlich dringender benötigt würde. :roll:
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