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SSS-Aufruf: Geldstrafe oder Knast

Verfasst: 24. Okt 2021, 15:49
von Nina
Geht doch: Dänemark - 8.000 Kronen Bußgeld für öffentlichen Aufruf eines Hofbesitzers zu SSS (Schießen, Schaufeln, Schweigen)
Der Leserbriefverfasser Andreas Åbling Petersen, wohnhaft in Ellum bei Tønder, schrieb im vergangenen Jahr einen Leserbrief an die Zeitung Jyske Vestkysten, in welchem er Kritik am Vorkommen des Wolfes in Dänemark übte und unter anderem dazu aufforderte, Wölfe zu schießen und anschließend zu vergraben. Weil Wölfe nach der EU-Habitat-Richtlinie geschützt sind, ist es nicht erlaubt, zu ihrem Abschuss aufzufordern.
Der Leserbrief war gerade einmal 20 Stunden online, bevor er von der Zeitung wieder entfernt wurde, aber dennoch gab es einen Ruf nach Konsequenzen, die in einer Anzeige gegen den 82jährigen mündeten, worauf die Polizei ein Bußgeld von 8.000 Kronen verhängte.
Da der Mann sich weigert, das Bußgeld zu bezahlen, geht der Fall nun vor Gericht. Im äußersten Fall droht dem älteren Herren für seine Meinungsäußerung eine Gefängnisstrafe.


Mit Jagtblad, 02.10.2021: Ulvekritiker risikerer fængsel på grund af læserbrev https://mitjagtblad.dk/ulvekritiker-risikerer-faengsel/
2019 wurde bereits ein Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er in den Social Media zum Wolfsabschuss aufgefordert hatte:
Im vergangenen Jahr wurde ein 31jähriger Mann wegen eines Aufrufs zur Wolfstötung zu 10 Tagen Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er hatte in der geschlossenen Facebook-Gruppe 'Ulvefrit Danmark' ['Wolfsfreies Dänemark'] eine Anleitung zum Wolfsabschuss verfasst, in der u.a. die Art der zu verwendenden Munition konkretisiert wurde.

B.T., 17.02.2020: 80-årig anmeldt for opfordring til ulvedrab https://www.bt.dk/krimi/80-aarig-anmeld ... l-ulvedrab
Der Aufruf zu illegalen Wolfstötungen kann in Dänemark mit einer Gefängnisstrafe bis zu vier Jahren belegt werden:
Andreas Åbling Petersen wurde aufgrund des Verstosses gegen § 136 Abs. 1 des Strafgesetzbuches angezeigt, nach dem Aufforderungen zu und Billigung von strafbaren Handlungen rechtswidrig sind. Ein Verstoss kann mit Geldbuße oder einer Gefängnisstrafe von bis zu vier Jahren geahndet werden.

B.T., 17.02.2020: 80-årig anmeldt for opfordring til ulvedrab https://www.bt.dk/krimi/80-aarig-anmeld ... l-ulvedrab
Im genauen Wortlaut schrieb der heute 82jährige Hofeigentümer in seinem Leserbrief:
"[...] werde ich zum Schutz der Weidetiere, die durch Wölfe gejagt, verletzt und getötet werden, die Jäger weiterhin dazu aufrufen, sämtliche Wölfe auf jeden Fall in Jütland abzuschießen und zu vergraben."

Ulvetid, 27.08.2021: Ulvetid har politianmeldt Andreas Åbling Petersen for at opfordre til at skyde ulv https://www.ulvetid.dk/2021/08/27/ulvet ... skyde-ulv/
Der Wolfsschutzverein Ulvetid hat seine an die Polizei Syd- und Sønderjylland adressierte Anzeige auf seiner Website veröffentlicht. Der Eintrag enthält den vollständigen Leserbrief des zur Wolfstötung aufrufenden Hofbesitzers.

Der Senior zeigt sich übrigens uneinsichtig:
"Da ja nun nicht alle Straftaten, zu denen man aufrufen kann, gleich gewichtet werden, muss ein Bußgeld von 8.000 Kronen wohl bedeuten, dass die Polizei von einem schweren Gesetzesverstoß oder einem Verbrechen ausgeht, zu dem ich aufgefordert haben soll. Da ich das anders sehe, habe ich mch dazu entschieden, die auferlegte Strafe nicht zu bezahlen", sagte er zu einem früheren Zeitpunkt in diesem Jahr gegenüber der Zeitung Jyske Vestkysten. Da hat Andreas Åbling Petersen auch bekräftigt, dass er lieber ins Gefängnis ginge als zu bezahlen. In dem Fall müssten die Behörden dann aber auch sicherstellen, dass der Pflegedienst wie bisher fünf Mal am Tag nach ihm sehe.

Die gerichtliche Verandlung des Falls in Tønder ist für den 17. November angesetzt.


Mit Jagtblad, 02.10.2021: Ulvekritiker risikerer fængsel på grund af læserbrev https://mitjagtblad.dk/ulvekritiker-risikerer-faengsel/