Ich habe gerade mal Rücksprache hinter den Kulissen gehalten - Wolfsverordnung wird sich nicht ändern, und das Wesentliche ist so bisher auch schon festgehalten. (SPD und Grüne stehen dabei, weil sie halt Koalitionspartnern sind (die nicht viel zu sagen haben).)Nina hat geschrieben: ↑20. Jan 2021, 16:27 Da ist er, der politikgewordene Antrag für die geänderte Wolfsverordnung in Brandenburg, offensichtlich direkt gegossen aus der Giftküche der Lobbyisten:
Landtag Brandenburg, Drucksache7/28517, 19.01.2021: Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Umsetzung des Brandenburgischen Wolfsmanagements weiter verbessern https://www.parlamentsdokumentation.bra ... 0/2851.pdf
Kern den Anstoßes, den Nina nicht weiter benannte:
Tatsache ist, dass das so bisher auch schon nach §4 in der Verordnung voin 2018 steht.Der Landtag möge beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
die Brandenburgische Wolfsverordnung, welche Ausnahmen von den rechtlichen Schutzvorschriften für den Wolf gemäß der europäischen FFH-Richtlinie und dem Bun-desnaturschutzgesetz unter bestimmten engen Voraussetzungen zur Abwehr ernster wirtschaftlicher Schäden zulässt und derzeit von der Landesregierung an die im Dezem-ber 2019 geänderten Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes angepasst wird, nach ihrem Inkrafttreten konsequent bei Wölfen mit problematischem Verhalten anzu-wenden. Bei der Novellierung der Verordnung ist der Kulturlandschaftsbeirat einzubezie-hen. Dabei ist auch die bisherige Regelung der Wolfsverordnung zur Entnahme von Ru-deln an die entsprechende Vorschrift des § 45 a Absatz 2 des Bundesnaturschutzgeset-zes anzupassen. Wenn Schäden bei Nutztierrissen keinem bestimmten Wolf eines Ru-dels zugeordnet werden können, darf der Abschuss von einzelnen Mitgliedern des Wolfs-rudels in engem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Einzeltier bis zum Ausbleiben von Schäden fortgeführt werden, soweit Weidetiere durch zumutbare Herdenschutzmaßnahmen geschützt waren.